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Trumps digitaler Frontalangriff auf Europa

Von Thomas Pany — 20. Februar 2026 um 15:00

Mit freedom.gov will Washington Netzsperren umgehen. Kritiker sprechen von einem Angriff auf europäisches Recht und die Medienordnung.

Die Trump-Regierung verfolgt, wie mehrere Medien, darunter die Nachrichtenagentur Reuters [1], in den vergangenen Tagen berichteten, mit der Webseite freedom.gov [2] die Absicht, Europäern Zugang zu Inhalten zu verschaffen, die in europäischen Ländern nicht zugänglich sind, weil sie dort als Hassrede oder terroristische Propaganda eingestuft [3] werden.

Seit der Rede von J. D. Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2025, in der er Europas Medienpolitik scharf kritisierte, überrascht dieser Schritt kaum.

Offen ist allerdings noch, ob es sich um mehr handelt als um einen symbolischen Fingerzeig. Ob auf freedom.gov [4] tatsächlich ein Online-Angebot entsteht, das den Vorwürfen der derzeitigen US-Regierung gegen europäische Regierungen demonstrativ ein digitales Gegenmodell entgegensetzt. Bislang ist auf der Webseite selbst nichts dergleichen zu finden.

"Während das EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) vorschreibt, dass Plattformen illegale Inhalte und Desinformation entfernen müssen, betrachtet die Trump-Regierung diese Vorschriften als Zensur, die sich gegen amerikanische Stimmen richtet", beschreibt Techradar [5] das politische Spannungsfeld.

Ein spezielles politisches Moment ergibt sich aus dem Eindruck, dass die Trump-Regierung mit ihrem Projekt ein besonderes Augenmerk auf Deutschland legt.

Nach Informationen von Reuters, die sich auf drei anonyme Quellen stützt, die mit der Sache vertraut sein sollen, arbeitet das US-Außenministerium an dem Portal, das Menschen in Europa und anderswo ermöglichen soll, staatliche Netzsperren zu umgehen. Laut Guardian [6] ist auch eine andere US-Behörde maßgeblich beteiligt: Die Domain soll demnach von der Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA) verwaltet werden, einer Abteilung des Ministeriums für Innere Sicherheit (DHS). Das DHS ist auch für die Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) zuständig.

"Über die Webseite sollen die Nutzer den Angaben zufolge mittels einer VPN-Funktion ihre Herkunft verschleiern und so surfen können, als befänden sie sich in den USA", heißt es in der FAZ [7].

Geleitet wird das Projekt offenbar von Sarah Rogers, der Unterstaatssekretärin für öffentliche Diplomatie. Innerhalb des Ministeriums gebe es laut der Nachrichtenagentur rechtliche Vorbehalte. Ein Sprecher des Außenministeriums [8] erklärte allerdings, es gebe kein speziell auf Europa ausgerichtetes Programm zur Umgehung von Zensur.

Zugleich betonte er: "Digitale Freiheit hat für das Außenministerium Priorität, und dazu gehört auch die Verbreitung von Technologien zum Schutz der Privatsphäre und zur Umgehung von Zensur wie VPNs."

Das Vorhaben macht die unterschiedlichen Auffassungen von Meinungsfreiheit deutlich. Während die US-Verfassung Äußerungen nahezu schrankenlos schützt, greifen europäische Gesetze strenger gegen Hetze und extremistische Inhalte durch.

Die Trump-Regierung sieht darin eine Unterdrückung konservativer Stimmen und kritisiert Regelwerke wie den Digital Services Act. Deutschland erließ 2024 laut Reuters 482 Anordnungen zur Löschung terroristischer Inhalte; insgesamt mussten 16.771 Beiträge entfernt werden.

Politisch wäre ein funktionsfähiges freedom.gov brisant. Sollten Inhalte, die in Deutschland nur über Umgehungstechniken erreichbar sind, über eine US-Regierungswebseite frei zugänglich werden, stünde die europäische Medienpolitik vor einem Dilemma. Die Sperrung einer offiziellen US-Regierungsseite wäre ein heikles Novum.

Hinzu kommen Hinweise auf einen Deutschland-Fokus: Der Platzhaltertext auf freedom.gov soll laut Die Welt [9] unabhängig vom Standort auf Deutsch erscheinen. Die Domain wurde im Januar registriert; verwaltet wird sie laut Guardian [10] von einer US-Sicherheitsbehörde.

Kritiker sehen darin eine Politisierung früherer Programme zur Internetfreiheit. Statt offener, dezentraler Projekte werde der Datenverkehr nun über eine US-Behörde gebündelt. Nina Jankowicz warnte im Guardian, das Portal könne faktisch den Zugang zu Hassrede, Pornografie und Missbrauchsdarstellungen erleichtern.

URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11184490

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.reuters.com/world/us-plans-online-portal-bypass-content-bans-europe-elsewhere-2026-02-18/
[2] https://freedom.gov/
[3] https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/bericht-usa-wollen-mit-portal-eu-gesetze-umgehen-110840058.html
[4] https://freedom.gov/
[5] https://www.techradar.com/vpn/vpn-privacy-security/the-trump-administration-is-building-a-website-to-help-europeans-evade-content-bans
[6] https://www.theguardian.com/technology/2026/feb/19/us-builds-website-that-will-allow-europeans-to-view-blocked-content
[7] https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/bericht-usa-wollen-mit-portal-eu-gesetze-umgehen-110840058.html
[8] https://www.reuters.com/world/us-plans-online-portal-bypass-content-bans-europe-elsewhere-2026-02-18/
[9] https://www.welt.de/debatte/plus6996c5e485232894521349d8/freiheits-portal-wie-die-usa-die-meinungsfreiheit-in-europa-retten-wollen.html
[10] https://www.theguardian.com/technology/2026/feb/19/us-builds-website-that-will-allow-europeans-to-view-blocked-content

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Nasa stuft Starliner-Mission als schweren Zwischenfall ein

Von Marcel Kunzmann — 20. Februar 2026 um 14:00

Die US-Raumfahrtbehörde klassifiziert den fehlgeschlagenen Testflug 2024 als "Type A"-Zwischenfall – die höchste Gefahrenstufe. Scharfe Kritik an Boeing.

Die Nasa hat den gescheiterten bemannten Testflug des Boeing-Raumschiffs Starliner im Jahr 2024 offiziell als "Typ A"-Zwischenfall eingestuft. Diese Klassifizierung ist die schwerste Kategorie der Raumfahrtbehörde und wird nur bei Vorfällen vergeben, die Schäden von mehr als zwei Millionen US-Dollar verursachen, zum Verlust oder Kontrollverlust eines Fahrzeugs führen oder Todesopfer fordern.

Die Einstufung stellt den Starliner-Vorfall auf dieselbe Stufe wie die tödlichen Space-Shuttle-Katastrophen der Columbia 2003 und der Challenger 1986.

"Obwohl es keine Verletzten gab und die Mission vor dem Andocken wieder unter Kontrolle gebracht wurde, erkennt diese Einstufung an, dass das Potenzial für einen schweren Zwischenfall bestand", erklärte die Nasa in einer Stellungnahme [1].

Der Vorfall hatte im Sommer 2024 weltweite Aufmerksamkeit erregt, nachdem die Testpiloten Suni Williams und Butch Wilmore mehr als neun Monate im Weltraum festsaßen, bevor sie im März 2025 zur Erde zurückkehrten.

Was als acht- bis vierzehntägige Mission geplant war, wurde zu einer monatelangen Odyssee. Beide Piloten sind inzwischen aus dem Dienst bei der Nasa ausgeschieden.

Am Donnerstag übte Nasa-Administrator Jared Isaacman scharfe Kritik an Boeing, dem Hersteller des Raumschiffs, und an der eigenen Behörde. "Während Boeing die Starliner gebaut hat, hat die Nasa sie akzeptiert und zwei Astronauten ins All geschickt", sagte [2] Isaacman.

"Wir korrigieren diese Fehler. Heute erklären wir formell einen Typ-A-Zwischenfall und stellen sicher, dass Führungsverantwortung übernommen wird, damit solche Situationen nie wieder vorkommen."

Die Mission war Anfang Juni 2024 mit einer Atlas-V-Rakete gestartet. Während des mehr als eintägigen Fluges zur Internationalen Raumstation traten Heliumlecks im Antriebssystem auf, gefolgt von intermittierenden Triebwerksausfällen. Trotz dieser Probleme erklärte Boeing nach dem erfolgreichen Andocken zunächst die Mission für erfolgreich.

"Wir haben viel erreicht, und wirklich mehr als erwartet", sagte Mark Nappi, Vizepräsident und Manager von Boeings Commercial Crew Program, bei einer Pressekonferenz nach dem Andockmaneuver.

Erst Monate später wurde das wahre Ausmaß der Gefahr bekannt. In einem Interview beschrieb Wilmore die angespannten Minuten, als er die Kontrolle über Starliner übernehmen musste, während die Triebwerke eines nach dem anderen ausfielen. "Ich weiß nicht, ob wir zu diesem Zeitpunkt zur Erde zurückkehren können", habe er sich gefragt. "Ich weiß nicht, ob wir das können. Und tatsächlich denke ich, dass wir es wahrscheinlich nicht können."

Der Pilot musste abwägen, ob es riskanter war, sich der Raumstation zu nähern oder zu versuchen, zur Erde zurückzufliegen. Letztlich entschied sich die Nasa am 24. August 2024, Wilmore und Williams nicht mit Starliner zurückzubringen. Stattdessen kehrten die beiden im März 2025 als Teil der Crew-9-Mission mit einem Crew-Dragon-Raumschiff von SpaceX zur Erde zurück.

Die Nasa veröffentlichte am Donnerstag einen 311 Seiten umfassenden internen Untersuchungsbericht [3]. Darin werden Hardwaredefekte, Führungsfehler und kulturelle Probleme bei den beteiligten Organisationen aufgeführt, die zu Bedingungen führten, die den Sicherheitsstandards der Raumfahrtbehörde nicht genügten.

"Starliner hat Design- und Entwicklungsmängel, die korrigiert werden müssen, aber der beunruhigendste Fehler, den diese Untersuchung aufgedeckt hat, ist nicht die Hardware", schrieb Isaacman in einem Brief an die Nasa-Belegschaft. "Es ist die Entscheidungsfindung und Führung, die, wenn sie nicht kontrolliert wird, eine Kultur schaffen könnte, die mit der bemannten Raumfahrt unvereinbar ist."

Der Bericht zeigt, dass einige der größten Fehleinschätzungen der Nasa bereits vor dem bemannten Testflug auftraten. Besonders kritisch wird der zweite Orbitalflugtest von Starliner im Mai 2022 bewertet. Während dieses als erfolgreich deklarierten Fluges fielen drei der Triebwerke des Starliner-Servicemoduls aus.

"Die Untersuchungen hörten oft bei der unmittelbaren Ursache auf, behandelten sie mit einer Lösung oder akzeptierten das Problem als unerklärte Anomalie", erklärte Isaacman. "In einigen Fällen war die Diagnose der unmittelbaren Ursache selbst falsch, weil es an ausreichender Sorgfalt fehlte, den Daten bis zu ihrer logischen Schlussfolgerung zu folgen."

Isaacman kündigte an, dass es "Führungsverantwortung" für die Entscheidungen rund um das Starliner-Programm geben werde, nannte aber keine konkreten Maßnahmen.

Nasa und Boeing haben vereinbart, dass der nächste Flug von Starliner zur Internationalen Raumstation ohne Besatzung stattfinden soll. Die Nasa hatte zuvor erklärt, dieser Flug könne bereits im April 2026 stattfinden.

Auf die Frage nach diesem Zeitplan betonte Isaacman jedoch, dass noch viel Arbeit zu leisten sei. "Wir sind verpflichtet, Boeing bei der Bewältigung dieses Problems zu helfen, die technischen Herausforderungen zu beheben, das mit diesem Fahrzeug verbundene Risiko vollständig zu verstehen und es so weit wie möglich zu minimieren", sagte er. "Und wenn wir viele der Empfehlungen des Berichts umsetzen können, dann werden wir wieder fliegen."

Boeing erklärte am Donnerstag in einer Stellungnahme, das Unternehmen sei "verpflichtet", einer von zwei kommerziellen Crew-Anbietern der Nasa zu sein.

Nach Informationen [4] der Fachpublikation Ars Technica haben zwei Nasa-Astronauten, Woody Hoburg und Jessica Wittner, bereits mit dem Training für eine mögliche "Starliner-2"-Mission begonnen, die in der ersten Jahreshälfte 2027 starten könnte, sollte der unbemannte Testflug 2026 erfolgreich verlaufen. Die Nasa hat bisher keine Astronautenzuweisungen für Starliner-1 bestätigt.

URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11184108

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.nasa.gov/news-release/nasa-releases-report-on-starliner-crewed-flight-test-investigation/
[2] https://www.bbc.com/news/articles/cm2x3nlxg9jo
[3] https://www.nasa.gov/wp-content/uploads/2026/02/nasa-report-with-redactions-021926.pdf?emrc=76e561
[4] https://arstechnica.com/space/2026/02/nasa-chief-classifies-starliner-flight-as-type-a-mishap-says-agency-made-mistakes/

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Apple-Klage gegen YouTuber Jon Prosser: Kooperation statt Widerstand

Von Heise — 20. Februar 2026 um 16:50
Jon Prosser in dem beanstandeten Video, in dem er das Liquid-Glass-Design vorab publik machte

Jon Prosser in dem beanstandeten Video (Bildschirmfoto), in dem er das Liquid-Glass-Design vorab publik machte.

(Bild: YouTube/fpt/heise medien)

Nach Apples Klage gegen YouTuber Jon Prosser und Michael R. zeigen sich beide kooperativ. Es geht um gestohlene Geschäftsgeheimnisse.

Nach der Klage Apples gegen den bekannten YouTuber Jon Prosser zeigen sich inzwischen beide Beklagten kooperativ. Dies teilten Apples Anwälte [1] zusammen mit dem Anwalt des Mitangeklagten Michael R. an das zuständige Gericht in San Francisco mit. Prosser und R. wird von Apple vorgeworfen, sich illegal Zugang zum iPhone eines früheren Apple-Angestellten verschafft und Geschäftsgeheimnisse gestohlen zu haben [2]. Aktuell geht es darum, erst einmal das Ausmaß festzustellen (Case: 3:25-cv-06043).

Prosser hatte sich Anfang 2025 in einem Video damit hervorgetan, dass er Kenntnis über die Designveränderungen in iOS 26 erlangt habe, das damals noch als iOS 19 erwartet wurde. In Renderings gab Prosser Einblicke in das Liquid-Glass-Design, die erstaunlich nah an das heranreichten, was Apple im Juni auf seiner Entwicklerkonferenz WWDC präsentierte.

Früheren Apple-Mitarbeiter ausgetrickst

Möglich wurde dies laut Klage, weil sich der Mitangeklagte R. Zugriff auf ein Firmengerät Apples verschafft. Durch seine Freundschaft mit dem früheren Apple-Entwickler Ethan L. habe R. die Gelegenheit gehabt, in dessen Abwesenheit auf das Gerät zugreifen zu können. Zuvor soll er sich Kenntnis über den dafür nötigen Passcode verschafft haben. In einem FaceTime-Anruf habe R. daraufhin Prosser die damalige Testversion von iOS gezeigt. Dieser habe die Erkenntnisse später in Renderings nachgebaut, um sie in seinen Videos zu zeigen.

Während sich R. gleich kooperativ zeigte, reagierte Prosser zunächst nicht auf die Klage. Er bestreitet dies zwar, doch das Gericht erwirkte am 17. Oktober 2025 ein Versäumnisurteil gegen ihn. Inzwischen habe sich das aber geändert, teilten Apples Anwälte dem Gericht jetzt mit. Man befinde sich in Terminabsprachen mit Prosser. Es geht unter anderem um eine Befragung des Angeklagten. Im Falle von R. ließ sich Apple auch Geräte aushändigen, um diese forensisch untersuchen zu lassen. Apple will durch die Befragungen Kenntnis darüber erlangen, wie weit vertrauliche Informationen gestreut wurden.

Nächstes Update im April

Für den 13. April 2026 wurde dem Gericht eine weitere Mitteilung über den Fortgang in Aussicht gestellt. Prosser hat sich indessen nicht von dem laufenden Verfahren gegen ihn beeindrucken lassen und veröffentlicht weiterhin Videos, in denen er behauptet, künftige Geräte und Funktionen zu zeigen. Zwischenzeitlich erklärte er, dass die Geschehnisse nicht so gelaufen seien, wie sie von Apple in der Klage dargestellt werden.

Für den betroffenen Apple-Mitarbeiter endete die Angelegenheit bereits mit seiner Kündigung. Apple wirft ihm vor, sein Gerät nicht hinreichend vor fremdem Zugriff geschützt zu haben. Zudem habe er sich zu spät als Besitzer des Apartments zu erkennen gegeben, als eine Aufnahme des FaceTime-Anrufs Prossers publik wurde. Apple soll über eine anonyme E-Mail Kenntnis über den Hergang erhalten haben.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11184784

Links in diesem Artikel:
[1] https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.cand.452973/gov.uscourts.cand.452973.27.0.pdf
[2] https://www.heise.de/news/Illegaler-Zugriff-auf-Mitarbeiter-iPhone-Apple-verklagt-Leaker-10492151.html
[3] https://www.heise.de/mac-and-i
[4] mailto:mki@heise.de

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Modemfehler: C1X im iPhone Air spuckt Hardware-Warnung aus

Von Heise — 20. Februar 2026 um 13:52
iPhone Air in erster Generation

(Bild: Sebastian Trepesch / heise medien)

Kein Empfang mehr – und eine Info in Apples Diagnosemenü: Vereinzelt treten Probleme mit Apples neuem Modemchip auf.

Nach Berichten über Probleme mit Apple-Modemchips im Netz der Deutschen Telekom [1] gibt es nun vereinzelt Hinweise über Störungen beim C1X aus dem iPhone Air [2]. Wie verbreitet diese sind, bleibt unklar – dennoch sorgten entsprechende Postings auf Reddit [3] am Donnerstag für Schlagzeilen in US-Techblogs [4].

Bislang schnellster Apple-Modemchip

Das iPhone Air enthält den neuesten Modemchip von Apple, die Weiterentwicklung des C1 aus dem iPhone 16e [5]. Der C1X bietet laut Apple einen doppelt so schnellen 5G-Durchsatz bei passender Gegenstelle. Der Modemchip steckt auch im iPad Pro M5 [6]. Ein betroffener Reddit-User meldet, sein C1X sei „plötzlich verstorben“. Als er am Morgen aufgewacht sei, habe es keinen Mobilfunkempfang gegeben. Dann prüfte er die Netzwerkeinstellungen. Dort fand sich dann ein Diagnosebericht. Darin heißt es, das iPhone habe ein Problem erkannt, „das Ihren mobilen Empfang beeinträchtigen“ könne. Als weiteren Schritt solle man die Apple-Support-App [7] zur weiteren Fehlerüberprüfung nutzen.

Ein weiterer User im selben Thread meldet ähnliche Probleme samt der gleichen Diagnosemeldung. Allerdings soll sich der Modemchip später wieder berappelt haben. Beim iPhone 17, 17 Pro und 17 Pro Max verbaut Apple nach wie vor Qualcomm-Mobilfunktechnik. Beim iPhone Air, das weltweit über keinen physischen SIM-Kartenslot mehr [8] verfügt, baute Apple das C1X ein. Das Debütmodell mit einem Apple-Mobilfunkchip war das iPhone 16e. Auch beim demnächst erwarteten Nachfolger iPhone 17e [9] dürfte ein Apple-C-Chip verbaut sein.

Lange Arbeit am eigenen Modem

Von dem Modemfehler betroffene Nutzer sollten – nach einer Durchführung der Diagnose in der Apple-Support-App – am besten gleich den Apple-Support kontaktieren. Die Geräte befinden sich allesamt noch in der Gewährleistungsphase, Apple muss also tauschen oder reparieren. Der Konzern hatte viele Jahre an einem eigenen Modemchip gearbeitet, nachdem in München der alte Intel-Mobilfunk-Standort übernommen [10] worden war. Die Technik gilt als äußerst komplex. Eigene 5G-Chips sollen Apple von Lieferanten unabhängig machen. Der Traum ist zudem, 5G, WLAN und Bluetooth in einem Chip zu integrieren und so etwa MacBooks endlich 5G-Empfang [11] zu verschaffen.

Zuletzt hatten Nutzer bestimmter iPhones und Apple-Watch-Modelle über Empfangsschwierigkeiten im Netz der Deutschen Telekom geklagt. Grund waren laut dem Carrier interne Anpassungen an der 5G-Infrastruktur, die unter anderem Red Cap (Apple Watch) und 5G+-Gaming in Mitleidenschaft zogen, dabei aber gleichzeitig den gesamten Empfang stören konnten. Die Telekom behauptete allerdings, dass das Problem mit allen dazu kompatiblen Modellen auftrat, nicht nur mit Apple-Modemchips.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11184194

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Apple-Mobilfunkchips-Berichte-ueber-Aerger-mit-5G-Gaming-der-Telekom-11172226.html
[2] https://www.heise.de/news/Luftig-Apple-schickt-duennes-iPhone-Air-ins-Rennen-10638523.html
[3] https://www.reddit.com/r/iphone/comments/1r8bmth/so_the_iphone_air_c1x_modem_died_suddenly/
[4] https://wccftech.com/iphone-air-c1x-5g-modem-failure-spotted-online/
[5] https://www.heise.de/tests/iPhone-16e-im-Test-Mehr-iPhone-fuer-Einsteiger-10303222.html
[6] https://www.heise.de/tests/Flach-und-flott-Das-neue-iPad-Pro-M5-im-Test-10792884.html
[7] https://apps.apple.com/de/app/apple-support/id1130498044
[8] https://www.heise.de/news/Nur-mit-eSIM-iPhone-Air-treibt-europaeische-Mobilfunker-um-10688492.html
[9] https://www.heise.de/news/Apple-Event-Gibt-es-wieder-Produkte-ueber-mehrere-Tage-11180953.html
[10] https://www.heise.de/news/Apple-5G-Modem-C1-Monumentale-technische-Errungenschaft-10288653.html
[11] https://www.heise.de/news/Codefund-MacBook-Pro-kuenftig-mit-Mobilfunkchip-10538318.html
[12] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
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„Seit Jahren nichts dagegen gemacht“: US-Bundesstaat verklagt Apple wegen CSAM

Von Heise — 20. Februar 2026 um 13:01
iCloud-Logo

iCloud-Logo: Apple wollte einst iPhones auf CSAM scannen, nahm nach Bürgerrechtlerprotesten davon aber Abstand.

(Bild: Apple)

Die Staatsanwaltschaft von West Virginia will, dass Apple iCloud-Material stärker auf sogenanntes CSAM scannt. Nun kommt es zur Klage.

Der Druck auf Apple, iPhones und die iCloud auf Kindesmissbrauchsmaterial zu scannen, wächst. Nun hat der US-Bundesstaat West Virginia das Unternehmen verklagt, weil es angeblich unterlässt, CSAM-Inhalte – das steht für „Child Sexual Abuse Material“ – in ausreichender Anzahl zu melden. Apple tue „seit Jahren nichts dagegen“, so der Justizminister (Attorney General) JB McCuskey. In der Klage [1] heißt es, CSAM werde in Apples Ökosystem „geschützt“. McCuskey sagte in einer Stellungnahme, Apples „Schutz der Privatsphäre für Kinderschänder“ sei „absolut unverzeihlich“. Der Konzern verweigere das moralisch richtige Vorgehen und lasse es zu, dass durch die Speicherung und Verteilung dieses Materials Opfer retraumatisiert würden.

Meta meldet mehr

Die Klage führt unter anderem interne E-Mails von Apple auf, in denen Mitarbeiter schreiben, iCloud sei „die größte Plattform für die Verteilung von Kinderpornografie“. Aufgeführt wird zudem die Tatsache, dass Apple deutlich weniger Meldungen gegenüber den CSAM-Meldestellen in den USA macht als etwa Meta. Allerdings handelt es sich dabei um offene soziale Medien, während iCloud Privatinhalte vorhält.

2021 hatte Apple versucht, neue Schutzmaßnahmen gegen CSAM umzusetzen. Damals war geplant worden, Fotos direkt auf dem iPhone auf solches Material zu scannen. Der Konzern hatte ein seiner Ansicht nach datenschutzfreundliches Modell entwickelt, doch es gab massive Proteste von Bürgerrechtlern und Datenschutzaktivisten [2]. Daraufhin kam es zu einem Rollback. McCuskey will nun, dass eine solche Funktion wieder eingeführt wird.

Thema Chatkontrolle

Die Klage in West Virginia ist nicht das einzige Vorgehen gegen Apple auf diesem Gebiet. So läuft seit 2024 eine US-Sammelklage gegen Apple, die dem Konzern Untätigkeit gegen CSAM vorwirft [3]. Druck gibt es auch in der Europäischen Union. Hier war versucht worden, die sogenannte Chatkontrolle zu implementieren, bei der in WhatsApp, iMessage und Co. vorab Inhalte vor dem Versand auf CSAM geprüft werden sollten. Auch hier gab es Proteste, da es jederzeit möglich wäre, auch auf anderes Material zu prüfen und Nutzer ihre Privatsphäre beeinträchtigt sahen.

Das Thema ist allerdings noch immer nicht vom Tisch [4]. Apple hat sich zur Klage in West Virginia, bei der hohe Strafzahlungen drohen könnten, bislang nicht geäußert. McCuskey argumentiert unter anderem, dass Apple eben kein „unwissender, passiver Weitergeber” von CSAM sei.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11184150

Links in diesem Artikel:
[1] https://ago.wv.gov/sites/default/files/2026-02/Filing.pdf
[2] https://www.heise.de/news/Kinderporno-Scan-auf-dem-iPhone-Apple-haelt-am-Aus-der-Funktion-fest-9292814.html
[3] https://www.heise.de/news/Missbrauchsbilder-in-iCloud-US-Sammelklage-wirft-Apple-Untaetigkeit-vor-10193835.html
[4] https://www.heise.de/hintergrund/Chatkontrolle-EU-Rat-will-das-freiwillige-Scannen-von-Chats-dauerhaft-erlauben-11086156.html
[5] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
[6] https://www.heise.de/mac-and-i
[7] mailto:bsc@heise.de

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Zahlreiche Kernel-Lücken in Dell PowerProtect Data Manager geschlossen

Von Heise — 20. Februar 2026 um 13:16
Ein symbolischer Updateknopf auf einer Tastatur.

(Bild: Tatiana Popova/Shutterstock.com)

Dells Backuplösung PowerProtect Data Manager ist unter anderem für Schadcode-Attacken anfällig. Sicherheitspatches stehen zum Download bereit.

Die Entwickler von Dell haben primär mehrere Schwachstellen in verschiedenen Komponenten von Drittanbietern geschlossen, die PowerProtect Data Manager nutzen. Davon ist in erster Linie der Linux-Kernel betroffen.

Diverse Sicherheitsprobleme

Wie aus einer Warnmeldung hervorgeht, [1] sind unter anderem GnuPG, OpenSSL und Vim betroffen. Stichproben zeigen, dass der Großteil der Lücken mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ eingestuft ist. Es gibt aber auch Schadcode-Schwachstellen im Kernel (etwa CVE-2023-53572 „hoch“).

Ferner wurden auch Lücken in der Backuplösung direkt geschlossen. So können Angreifer, die bereits über niedrige Nutzerrechte verfügen, in zwei Fällen Schadcode ausführen (CVE-2026-22266 „hoch“, CVE-2026-22267 „hoch“).

Die Entwickler versichern, die Sicherheitsprobleme in Dell PowerProtect Data Manager 19.22.0-24 gelöst zu haben. Alle vorigen Ausgaben sollen verwundbar sein.

Zuletzt hat Dell unzählige Schwachstellen in Avamar, iDRAC und NetWorker geschlossen [2].


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11184164

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.dell.com/support/kbdoc/en-us/000429778/dsa-2026-046-security-update-for-dell-powerprotect-data-manager-multiple-vulnerabilities
[2] https://www.heise.de/news/Dell-schliesst-unzaehlige-Sicherheitsluecken-in-Avamar-iDRAC-und-NetWorker-11173829.html
[3] https://pro.heise.de/security/?LPID=39555_HS1L0001_27416_999_0&wt_mc=disp.fd.security-pro.security_pro24.disp.disp.disp
[4] mailto:des@heise.de

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Kommentar: Russlands Cyber-Angriffe erfordern eine Reaktion

Von Heise — 20. Februar 2026 um 13:07
Mast einer Überlandstromleitung mit stilisiertem Hintergrund und den sichtbaren Worten

(Bild: vectorfusionart / Shutterstock.com/ Bearbeitung heise medien)

Jürgen Schmidt sprach sich lange Zeit gegen offensive Cyber-Aktionen aus. Russlands Sabotage-Angriff auf Polens Energieversorgung hat seine Meinung geändert.

Deutschland muss offensive Fähigkeiten im Cyberspace entwickeln und auch einsetzen. Wir können uns dieser bereits stattfindenden Auseinandersetzung nicht länger verweigern.

Das Wort „Hackbacks“ verabscheue ich. Es ist ein aufgeblasener Politik-Marketing-Begriff, der falsche Assoziationen hervorruft. Als ob als direkte Antwort auf irgendwelche Hacks irgendwie „zurückgecybert“ würde. So funktioniert das aber nicht. Es geht nicht um Gegenschläge, sondern darum, ob man sich an einer Auseinandersetzung im Cyberspace aktiv beteiligt. Also lasst uns lieber von „offensiven Cyber-Fähigkeiten“ reden.

Eskalation im Cyberspace

Damit meine ich Möglichkeiten, in einer Auseinandersetzung durch gezielte Cyber-Angriffe Informationen über den Gegner zu beschaffen, diesen zu beeinflussen und auch seine IT-Infrastruktur lahmzulegen. Die Auseinandersetzung gibt es bereits. Da tobt seit Jahren ein Krieg direkt vor unserer Haustür, in dem wir ganz eindeutig und aus guten Gründen für die angegriffene Ukraine und damit gegen den Aggressor Russland Partei ergriffen haben. Wir sind also bereits Teil davon.

Und wir sehen auch die Auswirkungen im Cyberspace bereits: Russland greift Europa und die NATO mit all seinen Cyber-Kräften an. Die Kreml-nahe Gruppe NoName057(16) koordiniert ganz offen DDoS-Angriffe gegen europäische Behörden und Unternehmen. Sie führt sogar öffentliche Hitlisten der aktuell ins Visier zu nehmenden Opfer. Auch heise online tauchte dort nach Russland-kritischen Äußerungen bereits auf. Russlands Geheimdienste betreiben außerdem in großem Stil Desinformationskampagnen, die auf Verunsicherung der Bevölkerung und Destabilisierung unserer Demokratie abzielen.

Und zur Jahreswende hat Russland eine weitere rote Linie überschritten. Wie das polnische CERT detailliert dokumentiert [2], haben – mit ziemlicher Sicherheit russische – Angreifer mit einem zerstörerischen Sabotage-Angriff die Energieversorgung unseres Nachbarlandes attackiert. Polen ist genau wie wir EU- und NATO-Mitglied. Dass es trotzdem darauf bisher keinerlei Reaktion des Westens gab, wird vor allem eines zur Folge haben: Russland wird im Cyberspace munter weiter eskalieren. Die nächsten Cyber-Angriffe könnten Energie-Versorger hier in Deutschland treffen.

Funktioniert unser Cyber-Pazifismus?

Ich stelle mir seither die Frage: Können wir es uns wirklich leisten, uns dieser Auseinandersetzung im Cyberspace komplett zu verweigern oder genauer: dort immer nur einzustecken? Dem Cyber-Bully Russland die andere Cyber-Wange hinhalten, in der Hoffnung – ja welcher Hoffnung? Die werden doch nicht einfach aufhören. Warum sollten sie, wenn es funktioniert und für sie keine negativen Konsequenzen hat? Wir brauchen Möglichkeiten, diesen Aggressor in seine Schranken zu verweisen.

Man kann jetzt über die Unzuverlässigkeit der Informationen zur Täterschaft lamentieren. Doch Attribution hat sich so weit entwickelt, dass sie brauchbare Informationen über Tätergruppen und deren Herkunft liefern kann. Natürlich bleibt das Zuweisen der Verantwortung für Cyber-Angriffe ein schwieriges Handwerk, und es bleibt dabei immer etwas Rest-Unsicherheit. Genau deshalb machen direkte 1:1-Aktionen keinen Sinn. Denn da bestünde tatsächlich die Gefahr, mal den falschen zu beschuldigen und sich mit einer übereilten, direkten Antwort ins Unrecht zu setzen. Doch die generelle Entwicklung ist klar und unumstritten: Russland hat in den vergangenen Jahren seine Cyber-Angriffe gegen Europa und die NATO massiv ausgeweitet. Daran gibt es nichts zu deuteln. Und darauf haben wir – also Deutschland, die EU und die NATO – bislang keine angemessene Antwort.

Die könnte natürlich auch in anderen Bereichen erfolgen. Doch das haben wir ja bereits alles durchexerziert – ohne dass es Russland von einer Eskalation seiner Cyber-Aktivitäten abgeschreckt hätte. Glaubt jemand ernsthaft, dass eine Drohung mit weiteren Sanktionen oder der Ausweisung von Diplomaten Putin davon abhalten könnte, einen Cyber-Strike gegen deutsche KRITIS-Infrastruktur abzusegnen? Mit offensiven Cyber-Fähigkeiten ergeben sich da jedoch neue Möglichkeiten.

Gezielte Aktionen mit überschaubarem Risiko

Was spräche denn dagegen, in die IT-Infrastruktur von NoName* einzudringen und diese nachhaltig zu sabotieren? Das wäre ein deutlicher Schlag gegen Russlands offensive Cyber-Aktivitäten und es demonstriert, dass wir in der Lage und bereit sind, auf Eskalation in diesem Bereich zu reagieren. Man könnte auch wichtige Personen in Russlands Kriegs-Maschinerie identifizieren, deren Kommunikation überwachen und ihre Handys mit Spionage-Software infizieren. Die daraus gewonnenen Informationen wären sicher überaus nützlich für die Koordination weiterer Aktionen – auch außerhalb des Cyberspace.

Insbesondere bei Sabotage-Aktionen kann man zwar unbeabsichtigte Nebenwirkungen nie völlig ausschließen. Doch man darf diese Gefahr auch nicht überzeichnen. Tausende Ransomware-Attacken haben trotz ihres rücksichtslosen Charakters bislang vor allem finanziellen Schaden angerichtet. Wenn man Cyber-Strikes mit Bedacht ausführt, kann man anders als etwa bei Raketenangriffen die Gefahr für Menschenleben sehr gering halten.

Natürlich bedeutet das nicht, dass man die defensiven Bemühungen im Cyber-Space vernachlässigen darf. Bessere IT-Sicherheit und mehr Resilienz sind unverzichtbar und haben höchste Priorität. Speziell der Angriff auf Polens Energieversorger zeigt, dass da trotz NIS-2 noch vieles im Argen liegt. Aber Deutschland, die EU und die NATO brauchen jetzt auch offensive Fähigkeiten im Cyberspace, um in der Auseinandersetzung mit Russland nicht dauerhaft am kürzeren Hebel zu sitzen.

Diesen Kommentar schrieb Jürgen Schmidt ursprünglich für den exklusiven Newsletter von heise security PRO [3], wo er jede Woche das Geschehen in der IT-Security-Welt für Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen einordnet:


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11183881

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/heisec-pro
[2] https://infoservice.heise.de/d?l0cpwl0q0dvyt6bid0000kjq00000000xwx3fqq3zmfbqe4n47yry33i000chy00b000000c6cw3uo
[3] https://pro.heise.de/security/
[4] https://pro.heise.de/security/?LPID=39555_HS1L0001_27416_999_0&wt_mc=disp.fd.security-pro.security_pro24.disp.disp.disp
[5] mailto:ju@heise.de

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Adidas bezieht Stellung zu möglichem Datenleck bei externem Dienstleister

Von Heise — 20. Februar 2026 um 12:20
Untergrund-Forum-Ankündigung eines Datenlecks beim Adidas-Extranet

Im Untergrundforum kündigt die Cybergang Lapsus$ den Datendiebstahl aus dem Extranet von Adidas an.

(Bild: heise medien)

Die Cybergang Lapsus$ behauptet in einem Untergrundforum, Daten von Adidas bei einem externen Dienstleister kopiert zu haben.

Angeblich gibt die kriminelle Online-Bande Lapsus$ in einem Untergrundforum an, einen Datensatz von Adidas im Extranet des Unternehmens kopiert zu haben. Der soll 815.000 Zeilen umfassen.

Laut dem Eintrag im Untergrundforum von der eigentlich nicht mehr eigenständig auftretenden Gruppierung Lapsus$, die zuletzt im Konglomerat „ShinyHunterLapsus“ auftrat, enthält die Datenbank Vornamen, Nachnamen, E-Mail, Passwort, Geburtstag und „eine Menge technische Daten“. Zudem deuten die Täter weitere entfleuchte Daten größeren Umfangs an: „Something bigger is coming, just wait. You will like it.“ schreiben sie dort. Auf Deutsch: „Etwas Größeres kommt, wartet ab. Ihr werdet es mögen“. Der Eintrag der Cyberkriminellen datiert auf den 16. Februar 2026. Mehr Details gibt es bislang nicht.

Auf Anfrage von heise online erklärte Adidas: „Wir wurden auf einen möglichen Datenschutzvorfall bei einem unabhängigen Lizenznehmer und Vertriebspartner für Kampfsportprodukte aufmerksam gemacht. Es handelt sich dabei um ein unabhängiges Unternehmen mit eigenen IT-Systemen. Wir haben keinerlei Hinweise darauf, dass die IT-Infrastruktur von adidas, unsere eigenen E-Commerce-Plattformen oder unsere Kundendaten von diesem Vorfall betroffen sind.“

Weitergehende Informationen bislang nicht verfügbar

Den Namen des betroffenen Vertriebspartners nennt Adidas hingegen nicht. Ebenso lässt der Hersteller im Dunkeln, welche Daten und in welchem Umfang sie potenziell betroffen sind, da der Lizenznehmer darauf Zugriff hat.

Sollten tatsächlich die von der angeblichen Lapsus$-Gruppe entwendeten Daten Namen und E-Mails sowie den Kontext „Adidas“ umfassen, können Angreifer damit gezielteres Phishing starten. Bei vermeintlichen Nachrichten von Adidas sollten Empfänger daher besondere Vorsicht walten lassen.

Es handelt sich nicht um den ersten IT-Sicherheitsvorfall, der im Kontext des Sportartikelherstellers Adidas bekannt wird. Bereits im Mai vergangenen Jahres haben Kriminelle Daten von Adidas-Kunden abgegriffen [1]. Der Umfang war auch damals unklar. Die Daten bestanden damals „im Wesentlichen aus Kontaktinformationen, die zu Kunden gehören, die unseren Kundendienst in der Vergangenheit kontaktiert haben“, erklärte das Unternehmen dort. Auch da kam es offenbar zum unbefugten Datenzugriff bei einem „beauftragten Kundendienstanbieter“.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11184064

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Datenleck-Kriminelle-erbeuten-Adidas-Kundendaten-10399077.html
[2] https://pro.heise.de/security/?LPID=39555_HS1L0001_27416_999_0&wt_mc=disp.fd.security-pro.security_pro24.disp.disp.disp
[3] mailto:dmk@heise.de

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AI Slop verstopft Open Source: GitHub kündigt Maßnahmen an

Von Heise — 20. Februar 2026 um 13:55
Wolke mit KI-Aufschrift über Kopf

(Bild: photoschmidt/ Shutterstock.com)

Immer mehr Open-Source-Projekte leiden unter der Flut oft wertloser KI-Beiträge über GitHub. Der Betreiber hat nun erste Maßnahmen dagegen angekündigt.

GitHub hat erste Schritte angekündigt, um das Problem der schmuddeligen KI-Beiträge für Open-Source-Projekte anzugehen. Immer mehr Maintainer beklagen sich über derartige Pull Requests (PRs), deren Autorinnen und Autoren „möglicherweise nicht vollständig verstehen, was sie beitragen“ (Brecht Van Lommel, Blender). Das zu Microsoft gehörende GitHub steht als KI-Treiber im Zentrum der Kritik, hat nun aber eine Reihe von Maßnahmen in Planung.

Im Blogeintrag erkennt GitHub das Problem an [1]: „Als Heimat von Open Source haben wir die Verantwortung, euch bei dem zu helfen, was auf euch zukommt.“ Als erste Maßnahme kündigt GitHub an, dass Maintainer PRs künftig einfach löschen können. Das gibt ihnen die Möglichkeit, schon anhand einer schnellen Prüfung AI Slop kurzerhand auszusortieren, um die Übersichtlichkeit des Repos zu erhalten. Das war auch eine der Hauptforderungen vieler überlasteter Projektverantwortlicher.

Weitere Funktionen, die GitHub derzeit erwägt, sind an Bedingungen geknüpfte PRs oder Triage-Tools, die PRs aussortieren, die Erfordernisse nicht erfüllen, die die Maintainer beispielsweise in einer Datei CONTRIBUTING.md manifestieren.

Vorangegangen war ein Aufruf von GitHub in der Community [2], in dem der Anbieter um Feedback bittet. Hier kündigt GitHub noch an, dass Maintainer PRs auf bestimmte Gruppen von Kontributoren oder für Mirrors einschränken können sollen.

Missmut in der Community steigt

In den vergangenen Wochen hatte die Kritik zugenommen: Gentoo Linux ist auf dem Weg [3], von GitHub zu Codeberg zu wechseln, und Curl stoppte das Bug-Bounty-Programm [4] auf Hacker One aus ähnlichen Gründen. Zuletzt hatten sich Rémi Verschelde, Maintainer der Spiele-Engine Godot, und Brecht Van Lommel, Softwarearchitekt bei Blender, kritisch zu Wort gemeldet. Verschelde schreibt auf Bluesky [5]: „Offen gesagt werden AI-Slop-PRs für die Godot-Maintainer immer anstrengender und demoralisierender.“ Gleichzeitig ruft er dazu auf, Godot besser finanziell zu unterstützen, um mehr Maintainer bezahlen zu können: Das „ist die einzige praktikable Lösung, die ich mir vorstellen kann.“

Weitere Vorschläge in den Kommentaren zu seinem Posting sind ein Authentifizierungssystem für Kontributoren oder ein Vorrang für erfahrene Entwickler mit ausreichend historischen GitHub-Beiträgen. Das hält auch Verschelde für möglich: „Ich möchte die Zugangsbarriere nicht erhöhen, aber wir haben vielleicht keine andere Wahl.“ An GitHub möchte er festhalten, aufgrund der guten Vernetzung der Projekte und nicht zuletzt wegen der kostenlosen CI.

Kritik an GitHub zielt in erster Linie auf die KI-treibende Politik von Microsoft, in deren Zentrum der Copilot steht. Alex McLean, Maintainer des Musik-Projekts Strudel, berichtet etwa [6]: „Bei uns gab es keine KI-Bot-PRs mehr, seit wir von Microsoft GitHub zu Codeberg umgezogen sind. Ich vermute, dort gibt es keine Anreize dafür.“ Ein anderer Kommentator bezweifelt, dass GitHub ernsthafte Maßnahmen ergreifen will: „Das werden sie nicht. GitHub untersteht Microsofts KI-Team. Jedes neue Update auf der GitHub-Homepage hat einen KI-Bezug.“ Hier wird sich Microsoft beweisen müssen, um eine weitere Abwanderung einzudämmen.

Brecht Van Lommel schreibt im Blender-Blog [7] neben seinem eingangs genannten Zitat: Für Maintainer ist es sinnvoll, neue Entwickler in das Projekt einzuweisen, um dieses voranzubringen, „auch wenn es für den Reviewer schneller gewesen wäre, die Änderungen selbst vorzunehmen (mit oder ohne KI). Daher sollten Reviewer wissen, ob sie mit einem Menschen zusammenarbeiten, damit sie entscheiden können, ob sich der Aufwand lohnt.“


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11184036

Links in diesem Artikel:
[1] https://github.blog/open-source/maintainers/welcome-to-the-eternal-september-of-open-source-heres-what-we-plan-to-do-for-maintainers/
[2] https://github.com/orgs/community/discussions/185387
[3] https://www.heise.de/news/Zu-viel-Copilot-Gentoo-wechselt-von-GitHub-zu-Codeberg-11179285.html
[4] https://www.heise.de/news/curl-Projekt-beendet-Bug-Bounty-Programm-11142345.html
[5] https://bsky.app/profile/akien.bsky.social/post/3meyerixvhs2p
[6] https://bsky.app/profile/slab.org/post/3mf53mw4dcs23
[7] https://devtalk.blender.org/t/ai-contributions-policy/44202
[8] mailto:who@heise.de

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Neu in .NET 10.0 [11]: Vereinfachungen bei Lambda-Ausdrücken in C# 14.0

Von Heise — 20. Februar 2026 um 10:21
Straßenschild mit C#

(Bild: Pincasso/Shutterstock)

In C# 14.0 lassen sich Parameter-Modifizierer in Lambda-Ausdrücken verwenden, ohne dabei den Datentyp benennen zu müssen.

In Lambda-Ausdrücken kann man in C# 14.0 jetzt Parameter-Modifizierer wie scoped, ref, in, out und ref readonly verwenden, ohne dabei den Datentyp benennen zu müssen.

Ein Beispiel: Für den Delegate

delegate bool Extract<T>(string text, out T result);

musste man vor C# 14.0 Folgendes schreiben:

Extract<int> ExtractOld = (string text, out int result) 
  => Int32.TryParse(text, out result);

Ab C# 14.0 können Entwicklerinnen und Entwickler im Lambda-Ausdruck die Nennung der Datentypen string und int weglassen, weil diese Datentypen aus dem Kontext bereits klar sind:

Extract<int> ExtractNew = (text, out result) 
  => Int32.TryParse(text, out result);

Das geht allerdings nicht, wenn ein variadischer Parameter mit params zum Einsatz kommt:

Add<int> AddOld = (out int result, params List<int> data) 
  => { result = data.Sum(); return true; };

Nicht möglich ist also folgende Verkürzung:

Add<int> AddNew = (out result, params data) 
  => { result = data.Sum(); return true; };


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11181531

Links in diesem Artikel:
[1] mailto:rme@ix.de

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Kyverno 1.17 wird einige APIs zugunsten von CEL-Policies entfernen

Von Heise — 20. Februar 2026 um 09:15
Prismen

(Bild: luchschenF / Shutterstock.com)

Die Kubernetes-Policy-Engine Kyverno beendet die Beta-Phase für CEL-basierte Policy-Typen und leitet den Abschied von Legacy-APIs ein.

Kyverno hat sich als Policy-as-Code-Werkzeug für Kubernetes etabliert, mit dem sich Richtlinien direkt als Kubernetes-Ressourcen definieren und durchsetzen lassen – von Validierung über Mutation bis hin zur Image-Verifikation. Das Tool begegnet so der wachsenden Komplexität beim Betrieb von Kubernetes-Clustern, indem es Sicherheits- und Compliance-Regeln als Code abbildet. Mit Version 1.17 vollzieht das CNCF-Projekt laut eigener Ankündigung nun einen strategischen Schnitt: Die in Version 1.16 eingeführte CEL-first-Architektur (Common Expression Language) verlässt den Beta-Status und wird zur stabilen Grundlage.

CEL-Policy-Typen erreichen GA-Status

Die zentrale Neuerung in Kyverno 1.17 ist laut CNCF-Blog [1] die Promotion sämtlicher CEL-basierter Policy-Typen auf die API-Version v1. Damit gelten sie als stabil und produktionsreif. Im Einzelnen betrifft das: ValidatingPolicy, MutatingPolicy, GeneratingPolicy, ImageValidatingPolicy, DeletingPolicy sowie PolicyException – jeweils inklusive ihrer Namespaced-Varianten (etwa NamespacedValidatingPolicy).

Die Common Expression Language ist dieselbe Ausdruckssprache, die der Kubernetes-API-Server selbst für seine nativen ValidatingAdmissionPolicies und MutatingAdmissionPolicies verwendet. Dem Kyverno-Entwicklungsteam zufolge soll der Wechsel zur CEL die Evaluierungsleistung spürbar verbessern und die Einarbeitungszeit für Plattform-Teams senken, da sie sich nur noch mit einer Sprache auseinandersetzen müssen.

Parallel dazu hat das Projekt die verfügbaren CEL-Funktionen erheblich ausgebaut. Neu hinzugekommen sind unter anderem Hash-Funktionen (md5, sha1, sha256), mathematische Rundung (math.round(value, precision)), das Dekodieren von X.509-Zertifikaten (x509.decode(pem)), Zufallsstring-Generierung, JSON- und YAML-Parsing sowie zeitbasierte Funktionen wie time.now() und time.toCron(timestamp), die etwa auch Policies für Wartungsfenster ermöglichen sollen.

Legacy-APIs werden abgekündigt – Migration empfohlen

Mit dem GA-Status der CEL-Policies geht eine klare Ansage an Bestandsnutzer einher: Laut der Ankündigung [5] markiert Kyverno 1.17 die bisherigen Typen ClusterPolicy und CleanupPolicy offiziell als veraltet (deprecated). Diese JMESPath-basierten APIs bleiben in der aktuellen Version zwar funktionsfähig, sollen aber in einer künftigen Version vollständig entfallen – voraussichtlich noch im laufenden Jahr. Die Entwickler empfehlen ausdrücklich, neue Policies ausschließlich mit den CEL-basierten APIs zu schreiben, um den späteren Migrationsaufwand nicht weiter zu vergrößern.

Für Teams mit umfangreichen bestehenden Policy-Beständen stellt das Projekt einen Migrationsleitfaden [6] bereit, der eine Feld-für-Feld-Zuordnung von Legacy-Konfigurationen zu den neuen Äquivalenten bieten soll. Beispielsweise wird das bisherige validate.pattern auf CEL-Ausdrücke in ValidatingPolicy abgebildet. Wer bislang ClusterPolicy-Regeln für Mutation, Validierung und Generierung in einem einzigen Objekt gebündelt hat, muss diese künftig auf die spezialisierten Typen ValidatingPolicy, MutatingPolicy und GeneratingPolicy aufteilen.

Multi-Tenancy: Namespaced Mutation und Generation

Bereits in Version 1.16 hatte Kyverno Namespaced-Varianten für Validierung, Cleanup und Image-Verifikation eingeführt. Version 1.17 schließt laut Ankündigung diese Lücke mit NamespacedMutatingPolicy und NamespacedGeneratingPolicy. Namespace-Besitzer können damit eigene Mutations- und Generierungsregeln definieren – etwa um automatisch Sidecar-Container zu injizieren oder Standard-ConfigMaps zu erzeugen –, ohne clusterweite Berechtigungen zu benötigen oder andere Mandanten zu beeinflussen. Damit soll echte Multi-Tenancy auf Policy-Ebene möglich werden.

Supply Chain Security und Observability

Für mehr Sicherheit in der Supply Chain bringt Kyverno 1.17 laut der Ankündigung [7] Unterstützung für Cosign v3, um die Image-Verifikation mit dem sich weiterentwickelnden Sigstore-Ökosystem kompatibel zu halten. Die neuen YAML- und JSON-Parsing-Funktionen in CEL sollen es zudem erleichtern, komplexe Metadaten und Software Bill of Materials (SBOMs) innerhalb von Attestierungen zu prüfen.

Bei der Observability haben die Entwickler an zwei Stellschrauben gedreht: Ein neues Flag --allowedResults ermöglicht es, gezielt nur bestimmte Ergebnisse (etwa ausschließlich fehlgeschlagene Prüfungen) in Reports zu speichern. Das soll den Druck auf etcd in großen Clustern deutlich reduzieren. Darüber hinaus liefert Kyverno 1.17 laut dem Blogbeitrag [8] standardmäßig detailliertere Latenz- und Ausführungsmetriken für CEL-Policies.

Neue Website und entkoppelte Entwickler-Tools

Neben den technischen Neuerungen hat das Kyverno-Projekt seinen gesamten Webauftritt auf Basis des Starlight-Frameworks neu gestaltet. Die überarbeitete Dokumentation umfasst eine nach Nutzererfahrung gestaffelte Struktur – vom Schnelleinstieg bis zur Referenz für fortgeschrittene Policy-Autoren. Der Katalog mit über 300 Beispiel-Policies soll sich nun nach Kategorie und Typ (CEL vs. JMESPath) filtern lassen.

Für Entwickler und Integratoren hat das Projekt seine Kernkomponenten entkoppelt: Die CEL-basierten APIs sind in ein eigenes Repository (kyverno/api [9]) ausgelagert worden, was den Import von Kyverno-Typen in eigene Go-Projekte erleichtern soll. Zusätzlich steht ein dediziertes SDK-Projekt (kyverno/sdk [10]) für den Bau eigener Controller und Tools bereit.

Roadmap: Einheitliche Tooling-Plattform angestrebt

Für die weitere Entwicklung skizzieren die Kyverno-Maintainer [11] mehrere Schwerpunkte: Die verschiedenen Unterprojekte – CLI, Policy Reporter und Kyverno-Authz – sollen zu einer einheitlichen Plattform zusammenwachsen. Zudem will das Team automatisierte Performancetests etablieren und granulare Durchsatz- sowie Latenz-Daten bereitstellen, damit Plattform-Teams das Verhalten von Kyverno in Hochlast-Szenarien besser einschätzen können. Ein Upgrade von Version 1.16 auf 1.17 soll laut den Entwicklern unkompliziert sein, allerdings empfehlen sie, Manifeste auf die neue API-Version v1 umzustellen. Die bisherige v1beta1 werde für eine Übergangszeit weiter unterstützt.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11182117

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.cncf.io/blog/2026/02/18/announcing-kyverno-1-17/
[2] https://clc-conference.eu/?wt_mc=intern.academy.dpunkt.konf_dpunkt_vo_clc.empfehlung-ho.link.link&LPID=35283
[3] https://clc-conference.eu/cfp.php?wt_mc=intern.academy.dpunkt.konf_dpunkt_vo_clc.empfehlung-ho.link.link&LPID=35283
[4] https://clc-conference.eu/?wt_mc=intern.academy.dpunkt.konf_dpunkt_vo_clc.empfehlung-ho.link.link&LPID=35283
[5] https://kyverno.io/blog/2026/02/02/announcing-kyverno-release-1.17/
[6] https://kyverno.io/docs/migration/kyverno-1-17-migration-guide
[7] https://kyverno.io/blog/2026/02/02/announcing-kyverno-release-1.17/
[8] https://www.cncf.io/blog/2026/02/18/announcing-kyverno-1-17/
[9] https://github.com/kyverno/api
[10] https://github.com/kyverno/sdk
[11] https://kyverno.io/blog/2026/02/02/announcing-kyverno-release-1.17/
[12] mailto:map@ix.de

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Ich hasse meinen Fernseher | c't 3003

Von Heise — 20. Februar 2026 um 16:03

Streaming-Clients wie die Amazon Fire TV Sticks machen smarte Oberflächen auch für alte Fernseher und Monitore möglich. c't 3003 hat vier Geräte getestet.

Mit Geräten wie dem Google TV Streamer 4K, Amazons Fire-TV-Sticks und Apple TV lässt sich so gut wie jeden Fernseher oder Monitor mit Smart-TV-Funktionen ausstatten. c't 3003 zeigt, worin sie sich unterscheiden und was die Open-Source-Lösung mit Rapsi taugt.

Transkript des Videos

(Hinweis: Dieses Transkript ist für Menschen gedacht, die das Video oben nicht schauen können oder wollen. Der Text gibt nicht alle Informationen der Bildspur wieder.)

Guckt mal hier, das ist mein Samsung-Smart-TV und der treibt mich komplett in den Wahnsinn. Der braucht eine halbe Ewigkeit zum Hochfahren, zwickt und zwackelt an allen Ecken und ständig funktioniert irgendwas nicht. Aber statt mir jetzt einen komplett neuen Fernseher zu kaufen, könnte ich mir ja auch einen von diesen Streaming-Devices hier an den Fernseher klemmen. Also sowas wie den Amazon Fire TV Stick, Google Streamer 4K oder Apple TV. Mit denen lässt sich theoretisch jeder Fernseher zum Smart TV machen. Aber welchen davon soll man denn nehmen? Die kosten von 50 bis fast 200 Euro und alleine von Amazon gibt's fünf verschiedene. Aber kann man sich sowas nicht auch selbst bauen? Ja, natürlich geht das. Ich hab hier noch einen Raspi 4 rumliegen und da lässt sich sowas wie LibreELEC mit Kodi oder ein modifiziertes Android TV drauf installieren. Mit YouTube, Twitch und so weiter. Alles besser als dieses furchtbare Tizen OS von Samsung, oder? Ja, schauen wir mal. Worin sich diese ganzen Streaming-Dinger unterscheiden und ob da ein selbst gebasteltes Gerät wie mein Raspi hier mithalten kann, klären wir in diesem Video. Also, bleibt dran!

Also die meisten von euch kennen vermutlich diese Streaming-Devices hier. Das sind Geräte, die man per HDMI eigentlich an jeden Fernseher klemmen kann. Das kann ein Smart TV sein, mit dessen Funktion man unzufrieden ist, oder halt irgendein Gerät mit HDMI. Also zum Beispiel ein Beamer oder ein alter Monitor oder so. Davon gibt es aber viele verschiedene in sehr unterschiedlichen Preisklassen. Ich habe mir jetzt mal hier die Geräte der größten Big Player im Game in unterschiedlicher Ausführung besorgt, um zu sehen, worin die sich unterscheiden. Also vor allem, warum sind manche davon so günstig? Könnte das mit Werbung zu tun haben? Ja, hat es.

Also ich habe hier einmal die Amazon Fire TV Sticks, die bei ca. 50 Euro losgehen, den Google Streamer 4K für grob 90 Euro und den Apple TV 4K der dritten Generation für lockere 170 Euro. Das sind alles Big-Tech-US-Unternehmen, ich weiß, aber ich meinte ja ganz am Anfang, dass es auch noch eine Open-Source-Möglichkeit gibt, um sich sowas beispielsweise auf einem Raspi selber zu bauen. Da gibt es dann auf jeden Fall keine Werbung, aber andere dicke Einschränkungen. Da komme ich aber später noch zu.

Verwirrung bei Amazons Fire-TV-Sticks

Erstmal jetzt ein kurzer Überblick über die Mainstream-Dinger. Angefangen mit den Fire TV Sticks von Amazon. Von den Dingern gibt es fünf verschiedene Ausführungen. Schon mal verwirrend. Der günstigste ist der Fire TV Stick HD für 45 Euro. Den lasse ich hier jetzt aber mal weg, weil der kann kein 4K und das ist meiner Meinung nach einfach nicht mehr zeitgemäß. Viel interessanter ist der nächst günstigere, der Fire TV Stick 4K Select für 55 Euro. Der kann 4K, hat einen Quad-Core mit 1,7 GHz, 1 GB RAM und 8 GB internen Speicher. Dazu gibt es diese simple Fernbedienung mit so Standardknöpfen und Alexa-Sprachsteuerung, wenn man das benutzen will. Was ich im Jahr 2026 wirklich super crazy finde, ist, dass das Teil per Micro-USB mit Strom versorgt wird. Und das ist nicht nur bei diesem günstigen Select-Stick so, sondern auch der 25 Euro teurere Fire TV Stick 4K Max hat Micro-USB. Was ist denn da los, Amazon? Was soll das? Ich habe meine Micro-USB-Kabel auf jeden Fall schon vor Jahren entsorgt.

Und dieser Select-Stick hat im Vergleich zu den teureren Modellen auch noch ein paar andere Einschränkungen. Beispielsweise kann der Select kein Dolby Vision, sondern nur HDR10+. Also falls euer Fernseher oder Beamer das hat, muss man das im Hinterkopf behalten. Und im Gegensatz zu den anderen Modellen hat der Select auch nur Wi-Fi 5 statt Wi-Fi 6. Ist das wirklich ein Problem? Joa, könnte es sein, denn Wi-Fi 6 läuft besser, besonders dann, wenn viele andere Geräte durch die Gegend funken. Also kann man im Hinterkopf behalten. Ich hatte jetzt aber keine Probleme mit der Verbindung oder so.

Die Einrichtung ist auf jeden Fall super easy. Einfach per QR-Code mit Amazon einloggen, kurz updaten und dann ist das Ding ready. Und ja, man kann es sich schon denken, ohne Amazon-Account wird das nichts. Also den braucht man schon zwingend. Und die Oberfläche fühlt sich, ich sag mal, gerade so okay an. Also einmal finde ich die nicht besonders hübsch, kennt man ja von Prime Video, und so richtig smooth läuft das auch nicht. Man hat so spürbaren Input-Lag und die Oberfläche bleibt manchmal kurz stecken, besonders dann, wenn man zwischen Apps hin und her wechselt. Also das läuft auf jeden Fall besser als bei meinem Samsung, aber auch nicht so richtig geschmeidig, wie ich das gerne hätte.

Was mich aber richtig doll nervt, ist die Werbung, denn die Oberfläche ist vollgestopft mit Empfehlungen, die teilweise auch fett mit "Gesponsert" markiert sind. Also auf der Startseite kann man hier eine halbe Ewigkeit nach unten scrollen und ja, alles voll mit Werbung. Also das muss man zwar nicht machen, aber auch hier oben sind so fette Werbebanner für Serien, Filme und manchmal auch sowas wie Cola. Das kann man auch nicht abstellen oder einschränken, was ich echt schon crazy finde. Werbung bei Amazon-Geräten kennt man ja schon so vom Kindle, der zeigt ja im Standby quasi permanent Werbung an, wie so eine Werbetafel, die man sich ins Haus holt. Davon kann man sich aber zumindest frei kaufen, wenn man 10 Euro mehr bezahlt. Schon ein bisschen absurd, wenn man darüber nachdenkt. Das wird vermutlich auch ein Grund sein, warum die Amazon-Geräte im Vergleich zu den anderen teilweise so günstig sind. Die sind auch ständig im Angebot und zu dieser Sekunde, in der ich diese Zeilen schreibe bzw. aufnehme, kostet beispielsweise der Select nur 31 Euro.

Was auch noch komisch ist: Der Fire TV Select ist der einzige aus der Reihe, der ein anderes Betriebssystem hat als die anderen Modelle. Die laufen eigentlich schon seit immer mit Fire OS. Das ist ein Android-Derivat von Amazon, und das hat ein paar Einschränkungen. Manche Apps gibt es einfach noch nicht, zum Beispiel Jellyfin. Bei den anderen Sticks, also bei Fire OS, gibt es das. Plex gibt es zwar, sieht aber irgendwie anders aus als unter Fire OS, und ich konnte trotz unbegrenzten Einstellungen 4K-Inhalte nur in richtig schlechter Qualität wiedergeben. Konnte ich jetzt auch nicht so schnell rausfinden, woran das liegt. Beim anderen Fire OS sieht die App ganz normal aus und es funktioniert alles wie gehabt, irgendwie komisch. Und außerdem gibt es bei Vega OS kein Sideloading mehr. Also das Installieren von Apps außerhalb des offiziellen Amazon App Stores. Zumindest nicht so, wie man es kennt. Denn bei Fire OS lässt sich hier in den Entwickleroptionen die Installation von unbekannten Apps einfach erlauben. Dann kann man eine APK runterladen und einfach installieren. Bei Vega OS geht das nicht mehr. Amazon will damit vor allem gegen Piraterie-Apps vorgehen. Bei den anderen Fire TV Sticks läuft weiterhin Fire OS und das soll sich laut Amazon auch erstmal nicht ändern.

Und wegen der kleineren technischen Einschränkungen und dieser ganzen Vega-OS-Nummer würde ich eher zu den anderen Fire TV Sticks greifen, also entweder den Plus für 70 oder zum Max für 80 Euro. Zum Ausprobieren hatte ich hier den 4K Max. Das Ding sieht erstmal genau gleich aus, hat aber Dolby Vision, 2 GB RAM und läuft mit Fire OS. Und ich muss sagen, der fühlt sich, vermutlich dank der 2 GB RAM, deutlich geschmeidiger an. Alles lädt schön schnell und zwischen Apps hin und her wechseln geht auch super knackig. Die Werbung ist zwar immer noch da, aber naja, wenigstens ohne Lags.

Google Streamer 4K: Der Chromecast-Nachfolger

Genug von den Amazon-Dingern. Deutlich besser gefallen hat mir der Google Streamer 4K für 80 Euro. Das ist quasi der Nachfolger vom Chromecast, also von diesen puckähnlichen Dongle-Dingern, die man sich an den Fernseher gehängt hat. Und im Gegensatz zu den Amazon-Teilen gibt es davon auch nur einen einzigen, also deutlich weniger verwirrend. Das Teil sieht so Ikea-artig minimalistisch aus und kommt auch mit einer eigenen Fernbedienung. Die unterscheidet sich eigentlich kaum zu der von den Amazon-Sticks. Im Google Streamer stecken eine Quad-Core-CPU mit 1,8 GHz, 4 GB RAM und 32 GB interner Speicher. Das Ding kann logischerweise 4K, hat Dolby Vision und einen Ethernet-Port, was nice ist, aber nur Wi-Fi 5. Die Einrichtung ist ähnlich wie bei den Amazon-Dingern. Einfach per HDMI anschließen, Strom dran, wahlweise ein Ethernet-Kabel und dann mit Smartphone und Google-Account einrichten. Das hat bei mir komischerweise irgendwie relativ lange gedauert alles, aber muss man ja nur einmal machen.

Darauf läuft Google TV, also quasi Android TV 14 mit allen gängigen Apps. Also neben Streaming-Kram wie Netflix findet man im Play Store auch so Sachen wie Kodi, Plex und Jellyfin. Allgemein muss ich sagen, dass sich die Oberfläche im Vergleich direkt deutlich nicer anfühlt als die von Amazon. Also einmal ist die deutlich schöner mit so einem cleanen Android-Look, was ich irgendwie cool finde, und alles läuft richtig schön schnell. Aber ja, auch bei Google TV gibt es Werbung. Per Default werden einem hier auf der Startseite verschiedene Serien, Filme und Shows vorgeschlagen, die man sich dann auch direkt kaufen könnte. Aber im Gegensatz zu Amazon kann man das immerhin teilweise abstellen. Einfach über Einstellungen, Accounts das Profil in den "Nur Apps"-Modus schalten. Dann ist fast alles weg, bis auf diese Banner hier oben. Da werden dann immer noch irgendwelche Serien und Filme vorgeschlagen von verschiedenen Anbietern, die ich gar nicht habe. Also schon mal besser als bei Amazon. Eine Option, wirklich alles abzuschalten, fände ich schon gut.

Was noch praktisch sein könnte: Das Teil unterstützt den Smart-Home-Funkstandard Thread und Matter. Damit kann man das Gerät als Smart-Home-Hub verwenden und weitere Sachen damit steuern. Also insgesamt hat das Google-Ding bei mir wirklich einen richtig guten Eindruck gemacht. Google TV OS sieht gut aus, läuft richtig smooth und es lässt sich zumindest die meiste Werbung abdrehen.

Apple TV: Teuer, aber gut

Ja, und es gibt ja auch noch Apple TV. Das aktuelle Modell, die dritte Generation, ist mit 170 Euro für die Version mit 64 GB und ohne Ethernet-Port auf jeden Fall einer der teuersten Streaming-Dinger, die man sich so holen kann. Für 20 Euro mehr gibt es 128 GB, da ist dann auch ein Ethernet-Anschluss dabei und dann unterstützt das Ding auch Thread, diesen Smart-Home-Funkstandard. Das Ding sieht aus wie ein kleinerer Mac Mini und kommt auch mit einer Fernbedienung. Im Gegensatz zu den anderen Fernbedienungen lässt sich die mit Touchgesten bedienen und die fühlt sich von allen Fernbedienungen auf jeden Fall am wertigsten an. Die anderen finde ich auch nicht schlecht, also diese simple Tastenbedienung, die hat auch schon was.

Also das Teil kann auf jeden Fall Dolby Vision, hat Wi-Fi 6 und da steckt ein A15 Bionic Chip drin, der auch im iPhone 14 und 14 Plus verbaut ist. Dadurch hat das Ding ordentlich Leistung und man kann damit auch so Spiele wie NBA 2K oder Dreamlight Valley spielen, die es im App Store gibt. Aber ja, die Auswahl von so richtigen Spielen in Apples App Store ist eher so mau. Aber hier geht's ja eigentlich um Smart-TV-Funktion. Und die Bedienoberfläche ist halt so Apple-typisch clean und minimalistisch. Alles läuft super schnell und ja, es steuert sich quasi wie ein gigantisches iPad. Also wenn man eh mit Apple-Geräten rumhantiert, dann findet man sich hier sofort zurecht. Und falls man ein iPhone oder eine Apple Watch hat, kann man das Ganze damit dann auch direkt steuern. Das funktioniert echt gut.

Und allgemein ist das Teil wie andere Geräte von Apple sehr gut ins Ökosystem eingebunden. Also man kann AirPods wie beim iPhone so seamless koppeln, das iPhone als Kamera für beispielsweise FaceTime verbinden und mit Siri quatschen für so Smart-Home-Zeug. Es ist schon cool, aber ja, man muss dafür halt schon im Apple-System verankert sein. Also von den Teilen, die ich jetzt hier ausprobiert habe, hat der Apple TV auf jeden Fall die cleanste Optik und die beste Performance. Aber ja, das Teil kostet halt auch das Doppelte vom Google Streamer. Das ist schon crazy.

Die Open-Source-Lösung: Raspi mit LibreElec

Okay, jetzt mal ganz kurz Ruhe. Was ist denn jetzt mit den DIY-Dingern? Ich meinte ja am Anfang, es gibt auch Open-Source-Lösungen, um sich quasi ein DIY-Smart-TV zu bauen. Ich habe hier eh noch einen Raspi 4 rumfliegen. Warum nicht einfach mal ausprobieren? Wird ja schon nicht so schlecht und umständlich sein, oder? Zu den gängigsten Varianten zählt einmal die Media-Center-Oberfläche Kodi, auf die viele von euch schwören, und eine DIY-Version von Android TV. Also quasi so wie beim Google Streamer. Ja, und das geht beides irgendwie, hat aber auch dicke Nachteile gegenüber den kommerziellen Geräten. Aber eins nach dem anderen.

Ich schnapp mir jetzt erstmal eine SD-Karte und flashe da mit dem Raspberry Pi Imager LibreELEC drauf. Das ist ein Lightweight-Betriebssystem, das primär für Kodi gedacht ist. Deswegen hat das auch den Slogan "Just Enough OS for Kodi". Dann die SD-Karte in den Raspberry, Strom dran, das Ding per HDMI an den Fernseher anschließen und dann bootet das direkt.

Ok, aber was ist Kodi überhaupt? Kodi ist eine Media-Center-Oberfläche, die eigentlich primär dafür gedacht ist, Kram abzuspielen, den man, natürlich völlig legal, auf irgendeiner Festplatte im Heimnetz gelagert hat. So sieht das aus, ja, hübsch ist anders, sag ich mal. Das hat erstmal so eine Ordner-Strukturoptik, die ich so semi-cool finde. Hier könnte ich auf jeden Fall durch meine lokal gespeicherten Medien durchscrollen und die lassen sich auch in bis zu 4K abspielen. Ja, soweit so gut. Aber ein Smart TV muss für mich auch die gängigsten Apps können, also sowas wie YouTube, Twitch, Streamingdienste wie Netflix und auch Plex, weil das läuft eh schon auf meinem Home-Server hier.

Das geht auch, und zwar per Add-ons, die man sich dazu installieren muss. Das ist relativ easy. Einfach hier bei Add-ons suchen und auf Installieren klicken. Und davon gibt es auch richtig viele, die ich jetzt hier leider nicht zeigen kann. Wenn ihr wisst, was ich meine. Weiter mit den normalen Apps. Also man kann sich Apps runterladen, aber leider sieht beispielsweise Twitch dann so aus, als hätte man einen Ordner mit gerade laufenden Streams, die man auswählen kann. Wenn man die dann anwählt, funktioniert auch alles soweit, aber mit so einer Oberfläche macht das mal wirklich so gar keinen Spaß. Um YouTube benutzen zu können, müsste man sich über Google Developer erstmal einen API-Key erstellen und den dann bei Kodi eintragen. Ja, richtig gehört. Hat man das einmal gemacht, dann hat das auch so eine Ordnerstrukturoptik wie bei Twitch.

Aber es gibt ja auch noch eine andere Open-Source-Methode, und zwar eine modifizierte Version von LineageOS für Android TV vom User KonstaKANG. Vielleicht kennt ihr LineageOS schon als Android-Alternative, um sich das Smartphone Google-frei zu machen. Da hatten wir vor 100.000 Jahren schon mal ein Video drüber gemacht. KonstaKANG bietet diese modifizierte Version hier in verschiedenen Versionen auf seiner Webseite zum Download an. Und da steht, wichtig, nicht offiziell supported vom LineageOS-Team und nur für erfahrene Benutzer. Äh ja, ok, alles auf eigene Gefahr.

Also Image runterladen, mit einem USB-Flash-Tool auf eine SD-Karte ballern und in den Raspi stecken. Und wenn das dann das erste Mal startet, sieht das echt aus wie Android TV oder Google TV. Nur gibt es noch keinen Play Store oder etwas, wo man sich Apps installieren kann. Damit das trotzdem geht, kann man sich das Open-Source-Paket MindTheGapps runterladen. Damit kann man proprietäre Google-Apps auf LineageOS installieren. Zusätzlich braucht man noch was, das nennt sich Widevine. Das ist eine von Google entwickelte Technik, die man benötigt, um copyrightgeschütztes Material abspielen zu können. Also das ist quasi deren Kopierschutz für Browser, Android-Geräte und so weiter. Und da haben wir auch den dicken Haken bei der ganzen Nummer, komme ich gleich zu.

Erstmal kurz noch das Ding zum Laufen bringen. Also beides runterladen, auf einen USB-Stick packen, in den Raspi, den im Recovery-Modus neu starten und dann das Paket installieren. Dann einmal auf Wipe klicken, Widevine installieren und den Raspi neu starten. Und jetzt kann man hier den Play Store verwenden und sich sowas wie YouTube, Twitch oder die ARD-Mediathek installieren. Aber sowas wie Netflix muss man sich leider abschminken, und das liegt an diesem Widevine. Denn auf offiziell nicht unterstützter Hardware läuft davon nur die niedrigste Sicherheitsstufe L3. Und damit kann man Streaming-Apps wie Netflix, Disney+ und so weiter nur in maximal 480p abspielen. Also nicht mal in Full HD. Ja, und das will ja mal so wirklich keiner.

Also wenn man mit nicht kommerzieller Hardware arbeitet, kann man Mainstream-Dienste leider eigentlich vergessen. Vielleicht kriegt man es irgendwie hingefummelt, aber grundsätzlich funktioniert das nicht so richtig. Also zumindest, wenn alles legal bleiben soll. Ja, und ich muss auch sagen, auf meinem Raspi 4 mit 4 GB RAM lief die Nummer auch echt wie ein Sack Schrauben. Also da muss ich tatsächlich sagen, dass das Tizen OS von meinem Samsung da doch schon noch besser läuft. Obwohl ich das nicht zugeben will. Also das will schon echt was heißen.

Ja, also das macht schon irgendwie Spaß, sowas einzurichten, und ich finde auch beeindruckend, dass man so Android TV auf eigener Hardware zum Laufen bekommen kann. Aber durch die DRM-Beschränkung und damit ohne gängige Streaming-Dienste in 4K ist das zumindest für mich auf jeden Fall erstmal kein Ersatz für einen richtigen Smart TV. Oder ein Device. Da muss man schon auf offiziell lizenzierte Geräte wie den Google Streamer oder Fire TV Stick zurückgreifen. Mit Raspberry Pi 5 und 8 GB RAM soll das Ganze ein bisschen besser laufen und es gibt auch noch eine vom USB-Stick bootfähige Version von Android TV für x86-Rechner. Aber die konnte ich bisher noch nicht ausprobieren und das wirkt auch alles noch sehr Work in Progress. Falls ihr das schon mal ausprobiert habt, schreibt mal bitte in die Kommentare, wie es läuft. Ich persönlich werde in Zukunft auf jeden Fall erstmal den Google Streamer 4K benutzen, bis die Open-Source-Sachen besser für mich funktionieren. Tschüss!

c't 3003 [1] ist der YouTube-Channel von c't. Die Videos auf c’t 3003 sind eigenständige Inhalte und unabhängig von den Artikeln im c’t Magazin. Die Redakteure Jan-Keno Janssen, Lukas Rumpler, Sahin Erengil und Pascal Schewe veröffentlichen jede Woche ein Video.


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Betriebsräte unerwünscht: Wenn Manager zu illegalen Mitteln greifen

Von Marcus Schwarzbach — 20. Februar 2026 um 08:00

Marcus Schwarzbach

Zugeklebte Wahlurne mit Aufschrift

Spezialisierte Kanzleien haben Hochkonjunktur – ihr Auftrag: Betriebsräte aus dem Unternehmen entfernen. Doch die Methoden sind oft grenzwertig.

Derzeit werden in vielen Betrieben Wahlen vorbereitet, denn alle vier Jahre werden Betriebsräte neu gewählt – doch das gefällt nicht jedem Unternehmensvertreter. Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft warnt Unternehmensvertreter [1]:

"Wer die Betriebsratsarbeit oder die Wahl des Betriebsrats behindert, macht sich strafbar (§ 119 Betriebsverfassungsgesetz). Das gilt nicht nur für die Personalabteilung und die Führungsebene, sondern auch für Führungskräfte auf der mittleren Ebene."

Diese Vorgaben schrecken viele Manager nicht ab. Laut einer Studie [2] des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) haben nur noch sieben Prozent der Betriebe einen Betriebsrat. Je größer ein Betrieb ist, desto häufiger gibt es einen Betriebsrat. In Westdeutschland werden mehr Beschäftigte durch einen Betriebsrat vertreten (42 Prozent) als in Ostdeutschland (37 Prozent).

Mit unterschiedlichen Methoden gehen Manager gegen Betriebsräte vor. Sie können spezialisierte Kanzleien beauftragen. Dazu veröffentlicht der Spiegel ein Interview mit einem Rechtsanwalt [3], das den Titel trägt: "Gerade will ich einen schwerbehinderten Betriebsrat rausbekommen." Die juristische Arbeit erfolgt im Interesse der Unternehmen. "Arbeitgeberanwälte wie Alexander Birkhahn haben Hochkonjunktur", meldet das Magazin.

Die Aktion Arbeitsunrecht veröffentlicht regelmäßig Fälle [4], bei denen mit Kündigungen versucht wird, Betriebsratsvorsitzende aus dem Betrieb zu entfernen, wie etwa dieser, den Karl Musiol von der IG Metall Oberland schildert:

"Der Betriebsratsvorsitzende hat über viele, viele Wochen keinen Cent Gehalt bekommen. In dieser Zeit ist die IG Metall finanziell eingesprungen und hat Gemaßregeltenunterstützung gezahlt. Diese Zahlung ist an Mitglieder möglich, wenn Unternehmen ihnen wegen ihres gewerkschaftlichen Engagements Lohn vorenthalten. Wenigstens um seine Existenz sollte sich der Kollege nicht sorgen. Er hatte genug um die Ohren."

Per einstweiligem Rechtsschutz hat die IG Metall durchgesetzt, dass der Vorsitzende für seine Tätigkeit als Betriebsrat zurück in den Betrieb durfte.

Bei Betriebsbegehung verfolgt vom Werkschutz

Für die Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt schildert Gerhard Klas einen aktuellen Fall [5] bei Siemens-Energy-Standort Erlangen:

"Isabella Paape arbeitet seit 2002 bei Siemens, seit über zehn Jahren ist sie Betriebsrätin. Mitte November 2025 sprach Siemens Energy eine fristlose Kündigung gegen sie aus – ohne auch nur einen konkreten Kündigungsgrund zu nennen. Gleichzeitig erhielt sie Hausverbot, ihr Zugang zum Intranet des Betriebs wurde gesperrt".

Im März stehen in dem Unternehmen Betriebsratswahlen an. Isabella Paape kandidiert erneut, und zwar als Spitzenkandidatin der gewerkschaftsnahen Liste "Gemeinsam aktiv".

"Unter anderem setzte sie durch, dass Leistungsentgelte überprüft und teils deutlich erhöht wurden. Viele Beschäftigte profitierten davon – der Konzern musste zahlen."

Gerhard Klas

Nach einem Gerichtsverfahren darf Paape inzwischen wieder das Betriebsgelände werktäglich für drei Stunden betreten, um als Kandidatin für ihre Liste zu werben. "Aber sie muss sich dabei vorkommen wie eine Schwerverbrecherin: Sie wird auf dem Werksgelände ununterbrochen von einem Sicherheitsbeauftragten in Uniform begleitet, der die Gespräche mit den Kolleg:innen mithört. Beim Besuch der Toilette bleibt er vor der Tür stehen", berichtet der Verein Work-watch [6].

Der Zugang zum Intranet bleibt ihr weiter verwehrt, ein großes Handicap bei einer Belegschaft, die zu einem großen Teil zuhause arbeitet.

Die geschilderten Beispiele sind keine Einzelfälle. Bei einer Befragung [7] stellte das gewerkschaftliche Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) fest, dass mehr als jede fünfte Neugründung von Betriebsräten von der Geschäftsleitung behindert wird, obwohl dies einen Straftatbestand darstellt.

Digitalisierung als Herausforderung für Betriebsräte

Dabei ist eine engagierte Interessenvertretung – angesichts der Veränderungen in den Betrieben – von besonderer Bedeutung. Industrielle Arbeit ist heute vernetzt, Workflow-Systeme steuern zunehmend Büroarbeit. Das wirkt sich auf die Arbeit der Betriebsräte aus und ist deshalb nach den regulären Wahlen ein Thema auch für neu gewählte Gremien.

An erster Stelle steht meist die Sicherung von Arbeitsplätzen. Ziel neuer Technik ist, menschliche Arbeit zu ersetzen. Durch die Digitalisierung lassen sich nicht nur Routinetätigkeiten ersetzen, sondern auch Aufgaben, die darüber hinausgehen – durch den Einsatz von KI z.B. das Verfassen kreativer Texte oder einfache Programmiererarbeiten.

Auch der "gläserne Mitarbeiter" ist eine Gefahr. Die Vernetzung der IT-Systeme ermöglicht eine dauernde Überwachung des Verhaltens der Beschäftigten. Bei mobiler Assistenz kann der Mensch mit der Produktionssteuerung interagieren und ist per iPad jederzeit verfügbar.

Der Begriff "Monitoring" verschleiert, dass Vorgesetzte dauerhaft Informationen über die Arbeitsleistung erhalten können. Mit einer Betriebsvereinbarung können Auswertungen Einzelner ausgeschlossen und Zugriffsrechte geregelt werden.

Für die Beschäftigten wird die Qualifikation verstärkt zur Voraussetzung für den Erhalt des Arbeitsplatzes, denn nur qualifizierte Arbeitnehmer können mit neuer Technik anforderungsgerecht umgehen. Das kann über Betriebsvereinbarungen durchgesetzt werden.


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[1] https://www.personalwissen.de/issue/vorsicht-bei-der-behinderung-der-betriebsratsarbeit/
[2] https://www.iwkoeln.de/studien/oliver-stettes-verbreitung-von-betriebsraeten-und-der-wunsch-nach-interessenvertretung.html
[3] https://www.spiegel.de/karriere/entlassungen-wie-unternehmen-fast-jeden-rausbekommen-und-wie-beschaeftigte-ihren-job-sichern-a-7b021eb1-4f97-4c59-b738-82cd2df35a37
[4] https://arbeitsunrecht.de/union-busting-bei-stoeger-wie-hat-die-igm-den-betriebsrat-unterstuetzt/
[5] https://www.stiftungmunda.de/blog/wenn-mitbestimmung-stoert-wie-siemens-energy-eine-betriebsratswahl-beeinflusst
[6] https://www.work-watch.de/2026/01/betriebsraetin-siemens-energy-uniformierte-begleitung-bei-werksbesuch/
[7] https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Umfrage-Jede-5-Betriebsratsgruendung-wird-behindert~.html

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Greenwashing-Gesetz: Kann die EU Unternehmen zur Wahrheit zwingen?

Von Luca Schäfer — 20. Februar 2026 um 06:00

Luca Schäfer

Eine Fabrik die grün angestrichen wird

Wie erkennt man Greenwashing?

(Bild: Ivan Marc/Shutterstock.com)

Klimaneutral war oft mehr Gefühl als Fakt. Brüssel dreht den Spiess nun um und nimmt Unternehmen in die Beweispflicht. Was sich für Verbraucher ändert.

Das gute Gewissen an der Kasse war oft gekauft. Greenwashing lohnte sich – vor allem für Unternehmen. Öko-Siegel versprachen viel, hielten wenig – ihre Zahl stieg ins Unüberschaubare.

Damit soll Schluss sein: Der deutsche Bundesrat beschloss [1] und ratifizierte am 30. Januar die Umsetzung der EU-Richtlinie "Empowering Consumers" (EmpCo) in deutsches Recht – verbindlich ab dem letztmöglichen Umsetzungsdatum, dem 27. September, sollen Verbraucher besser aufgeklärt werden.

Die Richtlinie soll die sogenannte Business-to-Consumer-Kommunikation (B2C) transparent vereinheitlichen [2]. Pauschalaussagen wie "grün", "klimaneutral" oder "nachhaltig" reichen [3] künftig nicht mehr aus – eine belegbare Ökobilanz muss für jedes Produkt her.

Die Beweislast kehrt sich um [4]: Nicht länger Konsumenten müssen recherchieren, sondern Unternehmen müssen offenlegen [5], wie sie zu ihren Umweltversprechen kommen. Die Wende im ökologischen Konsum-Bewusstsein?

European Green Deal

Die Richtlinie ist Teil des Europäischen Green Deals – der 2019, also an der Schnittstelle von der Junker zum Von der Leyen-Kabinett, von der EU-Kommission eingeführten [6] Klimastrategie mit dem Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen [7]. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Öko-Strategie, sondern primär um eine transformierende Industrie- und Wirtschaftsstrategie.

Neben Greenwashing-Verboten umfasst [8] sie industriepolitische Großprojekte: wie den Aufbau einer E-Automobilindustrie, die Förderung von Wasserstofftechnologien sowie das "Fit for 55"-Programm – eine Reduktion der CO2-Emissionen um 55 Prozent bis 2030.

Während die sektoralen Politiken in der Produktions- oder Konsumtionsphäre ansetzen, setzt die EmpCo-Richtlinie auf Distributionsebene an: Vage, nicht einheitlich definierte Umweltbegriffe sind verboten. Unternehmen müssen eindeutig nachweisen, welche Nachhaltigkeitssiegel sie verwenden – diese müssen wissenschaftlich verifiziert, öffentlich nachvollziehbar und durch Dritte geprüft [9]sein.

Die Richtlinie gilt für alle deutschen Unternehmen. Bei Nichteinhaltung drohen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen – wobei hier noch fraglich ist, wer und wie Kontrollen geführt werden.

Reale Problemlage

Der Handlungsbedarf war enorm [10]: Laut einer wissenschaftlichen Untersuchung der EU-Kommission waren 53 Prozent aller Umweltclaims auf Produkten vage, irreführend oder unbegründet – 40 Prozent führten [11] keinerlei Belege an. Mit mehr als 230 Umweltlabels war [12] die EU ein undurchschaubares Eldorado der Irreführung – selbst Branchen-Fachpersonen fiel es demnach schwer, den Überblick zu behalten.

Das deutsche Umweltbundesamt listet [13] bis heute eine Vielzahl unterschiedlicher Label in diversen Kategorien auf. Wie eine Guardian-Recherche offenbarte [14], war dies ein Teil von üblichen Konzernstrategien – so flossen mehr als 250 Millionen der Öl- und Gasindustrie in die Lobbyarbeit, um ein Ant-Greenwashing und eine gezieltere Taxonomie zu verhindern.

Ein beispielloser Etikettenschwindel: nicht nur dass 98 Prozent der 50 größten europäischen Investoren Lobbygruppen angehören, die die strengeren Kriterien beeinflussen oder verwässern wollen, sondern auch da Gaskonzerne Projekte als nachhaltig ("grün") eingestuft hatten, obwohl diese weiterhin Treibhausgase verursachten.

Greenwashing ist kein europäisches Randphänomen: British Petroleum inszenierte [15] sich per "Beyond Petroleum"-Kampagne als nachhaltiger Energiekonzern, obwohl der Löwenanteil der Investitionen weiterhin in fossile Energie floss [16]. Coca-Cola verschwieg [17], dass seine "recycelten" Flaschen weiterhin erhebliche Mengen fossiler Kunststoffe enthielten.

Auch Danone und Nestle mogelten. TotalEnergies wurde sogar in Frankreich gerichtlich belangt [18]: Der Konzern hatte trotz 97-prozentiger Einnahmenquote aus fossilen Brennstoffen mit Klimaneutralitätsversprechen kokettiert. Die EU-Marktaufsicht vermeldete [19] Anfang 2024 einen Anstieg der Greenwashing-Ermittlungen um 26 Prozent – und beklagte gleichzeitig fehlende Ressourcen zur Durchsetzung und zum effektiven Monitoring.

Widerstandsnester

Ein reiner Sieg des Verbraucherschutzes stellt auch die aktuelle Gesetzesinitiative nicht dar: Brüssel musste [20] Zugeständnisse machen. Spezifische Zahlenaussagen wie "30 Prozent weniger Emissionen", die noch unklar verbleiben, komplexe Berechnungsmethoden und indirekte Kommunikation via Farben oder Bildmotive sind weiterhin erlaubt und werde demnach nicht sanktioniert.

Die konservative EVP-Fraktion verwässerte [21] das Gesetz auf Druck der rechtspopulistischen Fraktion und Parlamentarier – mit dem Argument der Überregulierung für kleine Unternehmen. Italien zog [22] seine Zustimmung im größeren, später zu Fall gebrachter Greenwashing-Gesetz gleich komplett zurück – das Gesetz mit mehr Reichweite, besserer Regulation und deutlich mehr Verbraucherschutz versandte und kam nie zu Stande.

Eurocommerce, der europaweite Branchenverband der Groß- und Einzelhändler, warnte [23] vor Wettbewerbsnachteilen durch Rechtsunsicherheit und Verwaltungsaufwand, lobbyierte mutmaßlich hinter der Kulissen massiv.

Dass Konzerne bei gefährdeten wirtschaftlichen Pfründen kaum Kosten scheuen, zeigt (siehe Guardian Recherche) die Vergangenheit – auch in Zukunft ist mit einflussnehmenden Lobbyismus und Spielchen im Graubereich demnach zu rechnen. Gesetze können auch wieder gekippt werden – zumindest für eine weitreichendere Regelung besteht aktuell keine tragfähige Akteurskoalition.

Was sich tatsächlich ändert

Für Verbraucher bringt das Gesetz dennoch Substanz [24]: Irreführende Schlagwörter sind verboten, Labels müssen wissenschaftlichen Standards genügen, Sanktionen sollen falsche Angaben eliminieren [25]. Wer beim Einkauf auf folgende Punkte achtet [26], ist damit besser geschützt als zuvor:

  • Labels prüfen: Nur anerkannte, unabhängige Zertifikate zählen. Deren Zahl sollte nach September deutlich schrumpfen.
  • Konkrete Angaben: Messbare Ziele, statt vager Begriffe bevorzugen. Achtung: hier gelten leider Ausnahmeregelungen – auch Prozentangaben können erlaubt sein.
  • Transparenz: Sind Lieferketten und Produktion offengelegt? Wenn nein, darf dies die Kaufentscheidung negativ beeinflussen.
  • Kommunikation prüfen: Website, Werbung und Social Media vergleichen. Recherche und Hintergründe abrufen.
  • Verbraucherplattformen nutzen: Apps, NGO-Rankings, deutsche Behörden und Erfahrungsberichte zu Rate ziehen.
  • Fragen stellen: Beim Hersteller aktiv nach CO₂-Werten und Rohstoffen nachfragen.
  • Langfristige Konsistenz: Nachhaltigkeit in der Strategie suchen, nicht nur im Marketing.
  • Skepsis bei Superlativen: "100 % klimaneutral" stets kritisch hinterfragen.

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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.ihk.de/lippe-detmold/hauptnavigation/beraten-und-informieren/umweltschutz/aktuelles1/greenwashing-verboten-uwg-6956954
[2] https://www.eeas.europa.eu/node/427665
[3] https://www.wbs.legal/allgemein/https-www-wbs-legal-allgemein-empco-richtlinie-kommt-ab-2026-was-unternehmen-jetzt-ueber-greenwashing-wissen-muessen-84664-84664/
[4] https://green-forum.ec.europa.eu/news/emas-and-green-claims-initiative-2023-04-12_en
[5] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022SC0085
[6] https://www.consilium.europa.eu/de/policies/european-green-deal/
[7] https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/GreenDeal/GreenDeal.html
[8] https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/europaeische-klimaschutzpolitik.html
[9] https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2023/753958/EPRS_BRI%282023%29753958_EN.pdf
[10] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022SC0085
[11] https://environment.ec.europa.eu/topics/circular-economy-topics/green-claims_en
[12] https://germany.representation.ec.europa.eu/news/gegen-greenwashing-kommission-pocht-auf-verlasslichere-umweltangaben-fur-produkte-und-2023-03-22_de
[13] https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label#diese-siegel-und-label-helfen-beim-umweltbewussten-einkauf
[14] https://www.theguardian.com/environment/2019/dec/02/fossil-fuel-lobbyists-push-to-dilute-eu-anti-greenwash-plan
[15] https://certified-sustainable.co.uk/some-of-the-most-notorious-examples-of-greenwashing/
[16] https://www.certified-sustainable.earth/greenwashing-examples/
[17] https://www.bbc.com/news/business-67343893
[18] https://www.reuters.com/sustainability/boards-policy-regulation/french-court-rules-totalenergies-misled-consumers-with-carbon-neutrality-claims-2025-10-23/
[19] https://www.reuters.com/sustainability/regulators-lack-resources-tackle-greenwashing-says-eu-watchdog-2024-06-04/
[20] https://apnews.com/article/eu-green-deal-greenwashing-farright-48ab6e435b27cfd740df8bb8d7af34f1
[21] https://apnews.com/article/eu-green-deal-greenwashing-farright-48ab6e435b27cfd740df8bb8d7af34f1
[22] https://www.eunews.it/en/2025/06/23/chaos-over-withdrawal-of-eu-law-against-greenwashing-last-trialogue-skips-anger-of-socialists-and-liberals/
[23] https://www.eurocommerce.eu/our-organisation/
[24] https://www.bnw-bundesverband.de/green-claims-directive-empowering-consumers-directive-empco
[25] https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-eu-regeln-gegen-greenwashing-verabschiedet
[26] https://environment.ec.europa.eu/topics/circular-economy/green-claims_en

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Blick ins Heft c’t 5/2026: Windows 11 produktiv einrichten

Von Heise — 19. Februar 2026 um 15:10

Heute geht es um die Bedienung von Windows 11, um die Frage, wer oder was eigentlich Schrödingers Katze ist, und wie KI-Müll das Internet vergiftet.

Die Bedienoberfläche von Windows 11 erinnert ans Bäumchen-Wechsel-Dich-Spiel. Weil sich ständig so viel ändert, fühlt sich auch der Einsatz von Windows 11 wie ein ständiger Umstieg an. Deshalb haben meine Kollegen, obgleich das Betriebssystem schon einige Jahre auf dem Buckel hat, eine Menge Tipps zum Umstieg zusammengetragen.

Besonders hilfreich finde ich die Sammlung von Shortcuts. Leider kennt Windows 11 derart viele Tastenkombinationen, dass ich am Auswendiglernen gescheitert bin. Zum Glück haben meine Kollegen die wichtigen Kombis mit der Windows-Taste dokumentiert [1]. Mein häufigster Shortcut ist wahrscheinlich Windows+L, nämlich dann, wenn ich Kaffee hole oder den Schreibtisch für eine Besprechung verlasse. Auch oft genutzt: Windows+X für das Admin-Menü und Windows+1, womit sich die in der Taskleiste ganz links liegende Anwendung öffnet. Welche Tastenkombinationen bevorzugen Sie bei der PC-Arbeit?

Windows 11: Erste Handgriffe nach dem Umstieg

Sagen wir, wie es ist: Windows 11 ist erfreulich ausgereift, zumindest soweit es Treiber und Anwendungen betrifft. Denn die laufen unter Windows 11 genauso stabil, schnell und problemlos wie unter Windows 10. Wenn es allerdings um die Bedienoberfläche geht, ist Windows 11 eine Dauerbaustelle.

(Bild: Martina Bruns / KI / heise medien)

Selbst bei essenziellen Bedienelementen muss man jederzeit mit Umbauten rechnen. So verkündete Microsoft im November 2025, mal eben das Aussehen des Startmenüs umkrempeln zu wollen. Verhindern lassen sich solche Änderungen nicht, denn sie kommen via Windows Update und im selben Paket stecken dann unverzichtbare Sicherheitsupdates.

Alle in unserem Schwerpunkt genannten Tipps und Tricks gelten für Windows 11 in den Versionen 24H2 und 25H2. Doch egal, welche der beiden Versionen bei Ihnen läuft: Bleiben Sie jeweils dabei, bis der Support ausläuft. Denn neuere Versionen bringen Funktionen mit, die den Vorgängern fehlen – ob die ausgereift sind, steht auf einem anderen Blatt.

Microsoft macht mittlerweile keinen Hehl mehr daraus, dass Sie als Beta-Tester dienen, also als jemand, der unausgereifte Vorabversionen von Windows prüft. In Kneipendiskussionen und Foren wurde das schon immer gern behauptet. Doch mittlerweile gibt es eine Bestätigung von unerwarteter Seite: Windows selbst sagt es. Wo genau, erfahren Sie in unserem Einleitungsartikel [2].

Die Oberfläche ist übrigens das Einzige, was an Windows 11 wirklich anders ist als beim Vorgänger. Unter der Haube sind es bloß zwei Entwicklungsstände desselben Betriebssystems. Die neue Oberfläche war nicht mal neu, sondern ein Überbleibsel des 2020 angekündigten, dann aber doch nie erschienenen „Windows 10X“. Bei dem handelte es sich um eine spezielle Windows-Version für das ebenfalls nie erschienene „Surface Neo“, ein Touchgerät mit zwei Bildschirmen. Das ist auch der Grund, warum sich Windows 11 an manchen Stellen komisch anfühlt. Dass ein ähnlicher Versuch schon bei Windows 8 schiefgegangen war, interessierte die Entscheider bei Microsoft offenbar wenig.

Doch mal positiv gedacht: Kompatibilitätsprobleme von Treibern und Anwendungen brauchen Sie beim Umstieg nicht zu fürchten. Was unter Windows 10 lief, funktioniert auch unter Windows 11. Das neue Windows sieht nur dank der anderen Oberfläche anders aus als sein Vorgänger. Und unser Schwerpunkt kann Ihnen helfen, besser damit zurechtzukommen.

Auch das noch!

Sie ist eine der berühmtesten Katzen der Geschichte, die nie existiert hat. Exakt 100 Jahre ist es her, dass Erwin Schrödinger das Herzstück der Quantenphysik entwickelt hat: die nach ihm benannte Schrödingergleichung und eben auch Schrödingers Katze.

Zum Glück nicht Schrödingers Katze, sondern das Thermobild einer sehr netten, sehr lebendigen Spezie.

Die Quantenphysik ähnelte zu jener Zeit einem Gemischtwarenladen. Licht verhielt sich manchmal wie eine Welle, manchmal wie ein Teilchen. Objekte, die man für Teilchen gehalten hatte, zeigten wellenartiges Verhalten. Physiker Schrödinger schlug deshalb ein neuartiges Objekt vor, die Wellenfunktion ψ, und leitete eine Gleichung her. Die beschrieb, wie sich die Wellenfunktion eines Objekts mit der Zeit im Raum ausbreitet.

Allerdings führte diese Schrödingergleichung zu hitzigen Diskussionen unter führenden Wissenschaftlern. Frustriert formulierte Schrödinger deshalb ein Gedankenspiel, um die Absurdität der gängigen Interpretationen auf die Spitze zu treiben. Diese Überlegung wurde berühmt als Schrödingers Katze: Diese steckt mit einer Giftflasche und einem radioaktiven Atom in einer Box. Zerfällt das Atom, zerstört ein Mechanismus die Flasche und die Katze stirbt. Wenn nicht, bleibt sie am Leben. Ist das Atom aber in einer Superposition aus zerfallen und nicht zerfallen, müsste auch die Katze tot und gleichzeitig lebendig sein.

Schrödinger wollte zeigen: Wenn Physiker eine Theorie entwickelt haben, in der halb-tote-halb-lebendige Katzen möglich sind, dann muss an dieser Theorie oder ihrer Interpretation etwas faul sein. Meine Kollegin Sabrina Patsch beschäftigt sich in ihrem Artikel mit der Frage, was an der Theorie nicht stimmt.

Meine persönlichen Highlights im Magazin

KI-Slop geht allen auf die Nerven. Aber warum konnte sich der automatisch generierte Unrat so rasant ausbreiten? Wir decken die ökonomischen Ursachen auf, zeigen die Auswirkungen und bewerten Regulierungsversuche [9].

Stimmt mit einer Onlinebestellung etwas nicht, bieten PayPal und andere Bezahldienste einen Käuferschutz. Wir erklären Voraussetzungen und Verfahrensablauf. [10]

Seit 2024 ist „Intelligent Speed Assistance“ in Neuwagen Pflicht. Die Praxis zeigt: Hersteller setzen die Vorgaben sehr unterschiedlich um. Die Geschwindigkeitsassistenten im Auto arbeiten dezent bis penetrant und oft fehlerhaft [11].

Mini-PCs aus China locken mit günstigen Preisen. Unser Test des Bmax B6 Plus offenbart exotische Hardware, krude Patches und Sicherheitsmängel. Eine Warnung. [12]

In Hannover hat das vierte deutsche Kino mit „Dolby Cinema“ eröffnet. Lockt die teure Edeltechnik wirklich Zuschauer vom Sofa an die Kinokasse? Wir fragen nach. [13]

Ein PC mit viel Speicher und einer schnellen Grafikkarte taugt für KI-Anwendungen jenseits von Entrauschungsfilter oder Transkriptionsassistent. Unser Bauvorschlag 2026 ist genau solch ein PC und wir haben einige KI-Spielereien an und mit ihm ausprobiert [14].

Ungeachtet der viel diskutierten KI-Blase investieren Unternehmen und Fonds weiterhin in KI-Start-ups – verstärkt auch in Europa. Kann das gut gehen? Wir werfen einen Blick auf die Shooting-Stars und die Szene insgesamt [15].

Ein magisches Königreich erkunden, einen Mord aufklären, in dunklen Verliesen Monster bezwingen und nebenbei lernen, die Kommandozeile von Linux oder macOS zu bedienen: All das gelingt mit sechs spannenden und kurzweiligen Spielen [16].

Im Weltall, in Computertomografen und im Atomkrieg tritt starke ionisierende Strahlung auf. Nur spezielle Halbleiter kommen damit klar [17].

Aus der Redaktion

Ich konnte jüngst in einem Workshop einiges zum Datenjournalismus lernen. Ein spannendes Handwerk, das tiefe Einblicke und schicke Grafiken erzeugen kann, aber leider auch ganz viel Zeit schluckt. Man lande bei Recherche und Datenauswertung schnell in einem Rabbit Hole, warnte uns die Seminarleiterin. Ich wusste sofort, was sie meint.

Was ich vor allem mitgenommen habe, ist die Herangehensweise: Anhand eines alltäglichen Problems ergibt sich eine Frage, die viele Menschen bewegt. Und die sollten wir als Journalisten mit ein wenig (oder etwas mehr) Datenrecherche fundiert beantworten können.

Die rechte Grafik zum BSE-Befall in Großbritannien wurde farblich stark vereinfacht. Dadurch entstand der unsinnige Vergleich zu Brexit-Wählern – die Grenze zu Fake-News sind fließend.

Es geht also nicht darum, einen riesigen Datenfundus zu durchforsten und sich Teile herauszupicken. Stattdessen lassen sich mit sinnvollen Fragen hilfreiche Tipps herleiten und aktuelle Diskussionen visuell begleiten. Das führt womöglich nicht immer zum Ziel und man kann mit einer falschen Visualisierung – absichtlich oder versehentlich – Unsinniges suggerieren. So wie mit den oben gezeigten zwei Grafiken, die links die Wahlergebnisse des Brexit 2016 und rechts den BSE-Befall aka Rinderwahn in Großbritannien im Jahr 1992 gegenüberstellen. Die rechte Grafik wurde farblich stark vereinfacht und ließ viele Briten stöhnen und lachen zugleich.

Gut gemacht kann eine Datenvisualisierung dagegen echte Erkenntnisse liefern.


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[6] https://www.heise.de/select/ct/2026/5/seite-26
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Störungsmeldung vom 20.02.2026 03:30

Von heise online — 20. Februar 2026 um 03:30

Neue Störungsmeldung für Provider T-Online

Details

Beginn
20.02.2026 03:30
Region
Bad Bergzabern (06343)
Provider
T-Online
Zugangsart
VDSL

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Ukraine meldet Geländegewinne: Starlink-Sperre trifft russische Truppen hart

Von Andreas Donath — 19. Februar 2026 um 20:00
Seit SpaceX unregistrierte Starlink -Terminals vom Netz trennte, meldet die Ukraine die größten Geländegewinne seit 2023 – und Russland erprobt eine neue Technik.
Starlink-Antenne in der Ukraine (Bild: Asuyoshi Chiba/AFP via Getty Images)
Starlink-Antenne in der Ukraine Bild: Asuyoshi Chiba/AFP via Getty Images

Die Ukraine hat zwischen dem 11. und 15. Februar 2026 nach Angaben des amerikanischen Thinktanks Institute for the Study of War (ISW) rund 201 Quadratkilometer Territorium zurückerobert .

Das wäre die umfassendsten ukrainischen Rückeroberungen seit Beginn der Gegenoffensive im Juni 2023. Ob ein Kausalzusammenhang mit der gleichzeitigen Starlink-Sperrung für russische Einheiten besteht, lässt sich nicht abschließend belegen. Die zeitliche Koinzidenz ist jedoch auffällig.

Der Hintergrund: SpaceX hatte Ende Januar und Anfang Februar begonnen, unregistrierte Starlink-Terminals auf dem Gebiet der Ukraine vom Netz zu trennen .

Das ukrainische Verteidigungsministerium hatte zuvor mit Elon Musk, dem SpaceX-Chef, Kontakt aufgenommen, nachdem russische Drohnen mit Starlink-Antennen über ukrainischen Städten geortet worden waren.

Musk bestätigte die Maßnahme via X mit dem Hinweis, man habe Schritte unternommen, um die nicht autorisierte Nutzung durch Russland zu unterbinden.

Wie kam Russland überhaupt an Starlink?

Russische Einheiten sollen sich die Terminals über Drittländer beschafft haben, darunter waren Händlernetzwerke in Dubai und Zentralasien. Al Jazeera berichtete , dass die Geräte in Drohnen eingebaut wurden, um ukrainische Störsysteme zu umgehen, Ziele tief im Hinterland anzusteuern und Videodaten in Echtzeit zu übertragen. Auch die Koordination zwischen Fronteinheiten und rückwärtigen Führungsstäben soll über Starlink erfolgt sein.

Technisch setzt die Sperrung auf ein Whitelist-System auf: Wie tarnkappe.info erläutert , meldet sich jedes Starlink-Terminal mit einer einzigartigen ID im System an. Gibt es keine gültige Registrierung, helfen weder ein Reset noch eine Neuausrichtung der Antenne.

Seit dem 4. Februar 2026 wurden alle nicht verifizierten Terminals automatisch vom Netz getrennt, die Whitelist wird seither täglich aktualisiert.

Prorussische Militärkanäle meldeten kurz nach der Sperrung Verbindungsausfälle in mehreren Frontabschnitten. Bloomberg berichtete , dass Beschwerden auf prorussischen Militärkanälen von ukrainischen und europäischen Diplomaten und Analysten als glaubwürdig eingestuft werden. Russische Einheiten seien nun damit beschäftigt, in aller Eile andere, weniger komfortable Kommunikationswege zu organisieren.

Ukraine nutzt Funkprobleme aus

Das ISW stellte in seinen täglichen Lageberichten fest, dass ukrainische Gegenangriffe wahrscheinlich die gestörte russische Kommunikation ausnutzten. Einschränkend hält das Institut fest, dass sich die genaue Wirkung der Sperrung auf das Schlachtfeldgeschehen nur schwierig isolieren lasse. Andere Faktoren – Wetterbedingungen, Truppenstärke, Versorgungslage – spielten ebenfalls eine Rolle.

Denis Yaroslavsky, Kommandeur einer Aufklärungseinheit der 57. motorisierten Brigade, sagte der New York Post , russische Angriffe hätten sich drei bis vier Tage nach der Sperrung spürbar reduziert. Er schätzte, dass Russland mindestens vier bis sechs Monate benötige, um funktionierende Alternativen zu entwickeln und zu skalieren.

Als möglichen Ersatz testete Russland die stratosphärische Plattform Barrage-1 . Das unbemannte Luftfahrzeug soll in bis zu 20 Kilometern Höhe operieren und 5G-Konnektivität liefern.

Das ISW verwies auf russische Militäranalysten , die das System nicht als vollwertigen Ersatz für Starlink bewerteten. Ein einzelnes Fluggerät könne keine Flotte von Tausenden Satelliten in niedriger Umlaufbahn ersetzen.

Russland sucht Ersatz

Katja Muñoz von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) wies im Tagesspiegel darauf hin , dass Russland in eine strategische Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter geraten sei – ähnlich wie die EU. Mittelfristig werde Russland den Ausfall wohl kompensieren können. Wie lange das dauert und welche Alternativen tatsächlich einsatzbereit werden, bleibe nach aktuellem Stand offen.

Der Kyiv Independent berichtete , dass die Sperrung auch auf ukrainischer Seite temporär Probleme verursacht habe. Terminals, die nicht über offizielle Kanäle beschafft wurden – etwa über Freiwilligennetzwerke und Spendenaktionen -, mussten nachregistriert werden, bevor der Zugang wiederhergestellt wurde. SpaceX hat dafür ein zentrales Registrierungssystem eingerichtet.

Parallel laufen nach ukrainischen Geheimdienstangaben Versuche russischer Stellen, ukrainische Zivilisten unter Druck zu setzen, Terminals auf ihren Namen zu registrieren. Das ließ sich bislang nicht unabhängig verifizieren.

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Hanebeck und Schneider: Infineon verlängert Verträge für CEO und Finanzchef

Von Achim Sawall — 19. Februar 2026 um 18:59
Infineon bindet in turbulenten Zeiten seinen Vorstandsvorsitzenden und den Finanzchef für weitere Jahre. Man sei in sehr guten Händen, so der Aufsichtsrat.
Der Infineon Vorstandsvorsitzende Jochen Hanebeck (Bild: Infineon)
Der Infineon Vorstandsvorsitzende Jochen Hanebeck Bild: Infineon

Infineon Technologies wird vorzeitig die Verträge des Vorstandsvorsitzenden Jochen Hanebeck sowie des Finanzvorstands Sven Schneider verlängern. Das gab der Hersteller von diskreten Leistungshalbleitern, MCUs, MEMS-Sensorik und Sicherheits-ICs am 19. Februar 2026 bekannt . Der Vertrag mit Hanebeck soll in Kürze bis Ende März 2032 verlängert werden, der Vertrag von Schneider bis Ende April 2032.

Die Verträge wären nach bisheriger Vereinbarung im April und Mai 2027 ausgelaufen. Der offizielle Beschluss des Aufsichtsrats dazu soll im Mai getroffen werden.

In Zeiten von globalen Unsicherheiten und Umbrüchen in der Automobilindustrie setzen IT-Konzerne gerne auf bewährte Führungsstrukturen. Wie Golem aus informierten Kreisen erfahren hat, wurde die Entscheidung über die Verlängerung kurzfristig getroffen.

Humanoide Robotik als Hoffnungsträger

Infineon liege "in sehr guten Händen, deswegen schaffen wir jetzt frühzeitig Klarheit über die weitere Ausrichtung des Unternehmens" , sagte Herbert Diess, Aufsichtsratsvorsitzender von Infineon Technologies. "Mit wichtigen Investitionen in die technologische Stärke und gleichzeitigem Fokus auf die Wettbewerbsfähigkeit hat Jochen Hanebeck gemeinsam mit Sven Schneider und dem gesamten Vorstandsteam Infineon erfolgreich ausgerichtet. Diesem Kurs des profitablen Wachstums wird Infineon auch in den kommenden Jahren folgen."

Infineon hofft auf einen kräftigen Umsatzzuwachs durch humanoide Roboter. "Das könnte ein Wachstumsfeld werden, wie es heute die Leistungshalbleiter für KI-Rechenzentren sind" , sagte Hanebeck zuvor dem Handelsblatt . Viele der Halbleiter, die heute für das automatisierte Fahren an die Autoindustrie geliefert würden, ließen sich auch in den Robotern einsetzen.

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Anzeige: Zwei 5-Ah-Akkus für Makita kosten bei Amazon keine 34 Euro

Von Benjamin Gründken — 19. Februar 2026 um 18:46
Mit Makita kompatible 18V-Akkus kosten im Doppelpack bei Amazon zusammen 34 Euro. Der Deal ist als befristet markiert.
Die 18-V-Akkus von Bonadget sind deutlich günstiger als die Energiespeicher von Makita. (Bild: Erzeugt mit ChatGPT; Amazon, Makita; Montage: Golem.de)
Die 18-V-Akkus von Bonadget sind deutlich günstiger als die Energiespeicher von Makita. Bild: Erzeugt mit ChatGPT; Amazon, Makita; Montage: Golem.de

Während Einhell als Preis-Leistungs-Tipp gilt, verlangt Makita für 18-Volt-Akkus vergleichsweise hohe Preise. Die Akkus gelten allerdings auch als hochwertig. Einschlägige Maschinen sind schon seit Jahren mit den Energiespeichern kompatibel.

Trotzdem werden die Preise nicht jedem gefallen. Das Set aus zwei 5 Ah großen Akkus kostet gerade 154,99 Euro bei Amazon. Zum Vergleich: Das Twinpack aus zwei 4 Ah großen Akkus von Einhell kostet rund 55 Euro . Günstiger geht es aber auch im Makita-Kosmos bei den günstigen Alternativen.

Tatsächlich kostet das kompatible Doppelpack aus zwei 5 Ah Akkus von Bonadget gerade 34 Euro im zeitlich befristeten Angebot bei Amazon.

Was bieten die 18V-Akkus der Alternative?

Nun kann man darüber streiten, ob die alternativen 18-Volt-Akkus die gleichen Leistungswerte erreichen wie die originalen von Makita. Wahrscheinlich tun sie es nicht. Das müssen sie bei dem Preis auch nicht. Als Ersatzakku, um Ladezeiten zu überbrücken, dürften sie mit einer Bewertung von 4,4 von 5 Sternen ausreichen. Es kommt auch ganz auf das Gerät an: Nicht jede Maschine ist so energiehungrig wie der Bohrhammer.

Der Hersteller wirbt jedenfalls mit 90 Watt Leistung und einer Kompatibilität mit allen gängigen Makita-Akkus, zum Beispiel: L1850 BL1850B BL1860 BL1860B BL1830 BL1830B BL1835 BL1840 BL1840B BL1820 LXT400 194205-3,194309-1,194204-5,196399-0, 196673-6.

Eingebaut sind laut Bonadget verschiedene Schutzschaltungen, namentlich gegen Überladung, Überentladung, Überstrom und Überhitzung. Zudem wird mit einem Kurzschlussstrom geworben. Einen Memory-Effekt soll es nicht geben, dafür bieten die Batterien LED-Anzeigen für den Akkustand.

Befristet im Angebot

Zeitlich befristet liegen die Preise der beiden mit Makita kompatiblen 18-Volt-Akkus bei 33,98 Euro . Als Händler fungiert zwar ein Drittanbieter, allerdings übernimmt zum Zeitpunkt der Artikelerstellung Amazon den Versand.

Reklame

2X 18V 5000mAh Ersatzakku für Makita Akku 18V BL1830 BL1830B BL1850 BL1850B BL1860 BL1860B BL1840 BL1835 BL1845 BL1820 LXT-400 Werkzeugakkus

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Störungsmeldung vom 20.02.2026 00:00

Von heise online — 20. Februar 2026 um 00:00

Neue Störungsmeldung für Provider 1&1

Details

Beginn
20.02.2026 00:00
Region
Bottrop (02041)
Provider
1&1
Zugangsart
VDSL

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