(Bild: software-architektur.tv)
In dieser Episode diskutiert Ralf D. Müller mit Martin Lippert darüber, wie sich KI auf den Alltag von Softwareentwicklerinnen und -entwicklern auswirkt.
GenAI erledigt Tasks in atemberaubendem Tempo – und trotzdem sind wir als Softwareentwicklerinnen und -entwickler abends erschöpft und leer. Steve Yegge nennt es den „AI Vampire“: Wir bauen mehr denn je, aber FOMO („Fear of Missing Out“), Dopamin-Loops beim Prompten, Review-Müdigkeit und die schleichende Erosion des eigenen Verständnisses – Forscher nennen das „Cognitive Debt“ – saugen uns aus. Und manch einer fragt sich leise: Macht Coden eigentlich noch Spaß?
Martin Lippert [1] (Spring Tools Lead, Broadcom) und Ralf D. Müller sprechen offen darüber, was sie selbst erleben, wie sich ihre tägliche Arbeit verändert hat, und was der Einsatz von KI mit ihnen und ihrer Arbeit macht.
Eine Folge über den täglichen Einsatz von KI in der Softwareentwicklung – ohne Verteufelung, ohne Hype.
Die Ausstrahlung findet am Freitag, 19. Juni 2026, live ab 13:00 Uhr statt. Die Folge steht im Anschluss als Aufzeichnung bereit. Während des Livestreams können Interessierte Fragen via Twitch-Chat, YouTube-Chat oder anonym über das Formular auf der Videocast-Seite [3] einbringen.
software-architektur.tv ist ein Videocast von Eberhard Wolff, iX-Blogger und bekannter Softwarearchitekt [4], der als Head of Architecture bei SWAGLab arbeitet. Zum Team gehören außerdem Lisa Maria Schäfer [5] (Socreatory) und Ralf D. Müller [6] (DB Systel). Seit Juni 2020 sind über 250 Folgen entstanden, die unterschiedliche Bereiche der Softwarearchitektur beleuchten – mal mit Gästen, mal solo mit Wolff, Schäfer oder Müller. Seit mittlerweile mehr als zwei Jahren berichtet iX (heise Developer) über die Episoden.
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Die Prompt-Oberfläche von Genie One
(Bild: Databricks)
Databricks ergänzt seine KI-Plattform um den KI-Agenten Genie One, der dank der neuen Kontextschicht Ontology Unternehmensdaten nutzbar machen soll.
Databricks erweitert seine KI-Plattform um Genie One, einen agentischen Assistenten für Fachabteilungen. Grundlage ist die neue Kontextschicht Genie Ontology, die strukturierte und unstrukturierte Unternehmensdaten zusammenführt und für KI-Agenten nutzbar machen soll.
Genie One richtet sich an Anwender aus Marketing, Vertrieb, Finanzen und weiteren Geschäftsbereichen. Der Assistent verbindet Datenquellen innerhalb und außerhalb von Databricks, beantwortet Fragen in natürlicher Sprache und erstellt daraus Berichte, Dokumente oder Diagramme. Darüber hinaus kann er Monitoring-Aufgaben übernehmen und über angebundene Systeme Aktionen auslösen.
Nach Darstellung von Databricks [1] soll sich Genie One von klassischen KI-Assistenten dadurch unterscheiden, dass Antworten aus SQL-Abfragen auf kuratierten Unternehmensdaten abgeleitet werden. Die erste Genie-Generation beschränkte sich auf Konversationsanalysen über in Databricks gespeicherte Daten. Genie One bindet nun nach Herstellerangaben mehr als 50 Anwendungen und Datensysteme an, darunter Google Drive, Slack, Jira, Confluence und SharePoint. Anwender können Benachrichtigungen für laufendes Monitoring einrichten, Aufgaben planen und über das Model Context Protocol (MCP) Aktionen in angebundenen Systemen auslösen.
Technische Grundlage ist die neue Genie Ontology. Dabei handelt es sich um einen Wissensgraphen, der den Geschäftskontext eines Unternehmens aus Datenbanken, Dateien, Tickets, Chats und Meetings erfassen und laufend aktualisieren soll. Die Ontology baut auf der semantischen Schicht des Unity Catalog auf und übernimmt bestehende Zugriffsrechte.
Databricks begründet den Ansatz mit einem grundlegenden Problem vieler Unternehmens-KI-Systeme: Geschäftsrelevante Informationen liegen verteilt über Datenbanken, Dokumente, Tickets, Chats und andere Systeme vor. Die Modelle selbst seien inzwischen leistungsfähig genug, scheiterten im Unternehmensalltag jedoch häufig daran, den notwendigen Kontext zuverlässig zusammenzuführen.
Anders als viele agentische Systeme, die Informationen erst während einer Anfrage zusammensuchen, erstellt Databricks den Wissensgraphen im Hintergrund. Ein Ranking-Verfahren namens OntoRank bewertet dabei die Relevanz und Autorität von Informationsquellen. Databricks vergleicht den Ansatz mit Googles PageRank für Unternehmensdaten.
Nach internen Messungen des Herstellers soll die Antwortqualität dadurch rund 30 Prozentpunkte über jener generischer Coding-Agenten liegen, bei etwa halber Laufzeit. In der Keynote des Data + AI Summit 2026 sprach Ali Ghodsi, CEO von Databricks, zudem von Einsparungen bei Zeit- und Rechenkosten von bis zu 80 Prozent. Unabhängige Benchmarks oder Kundendaten zur Überprüfung dieser Angaben präsentierte das Unternehmen nicht.
Neben Genie One erweitert Databricks die Produktfamilie um mehrere Werkzeuge. Mit Genie Agents lassen sich bestehende Konversationen als wiederverwendbare Agenten speichern, die Quellen, Anweisungen und Verhalten übernehmen. Das Werkzeug ist bereits allgemein verfügbar.
Genie Code [2] richtet sich an Datenteams und soll Aufgaben in den Bereichen Data Engineering, maschinelles Lernen und Analytik unterstützen. Ebenfalls neu ist Genie App Builder, eine verwaltete Entwicklungsumgebung für interne Geschäftsanwendungen, die per natürlicher Sprache beschrieben werden können. Die Software geht ebenso wie der Hintergrundagent Genie ZeroOps kurz nach dem Summit in eine Private Preview.
ZeroOps überwacht Daten- und KI-Assets wie Pipelines, Tabellen oder Modelle, untersucht Auffälligkeiten selbstständig und schlägt Korrekturmaßnahmen vor. Nach Angaben des Unternehmens bleibt dabei standardmäßig ein Mensch in der Freigabeschleife.
Für Verwaltung und Kostenkontrolle integriert Databricks die neuen Funktionen in den Unity Catalog sowie in das neue Unity AI Gateway. Unternehmen sollen darüber Zugriffe, Audits und Budgets zentral verwalten können. Die Plattform erlaubt es, Nutzungslimits bis auf Nutzerebene festzulegen und Warnungen auszulösen.
Mit dem Gateway will Databricks die zuletzt stark steigenden Token-Kosten beim Betrieb von KI-Agenten begrenzen. Statt jede Anfrage an ein großes Modell zu leiten, ordnet das Gateway einfache Aufgaben günstigeren oder quelloffenen Modellen zu und reserviert leistungsstärkere Modelle für komplexe Fragen. CEO Ali Ghodsi bezeichnete steigende KI-Kosten als zunehmend auf Vorstandsebene diskutiertes Thema.
Databricks verzichtet bei Genie auf eine nutzerbasierte Lizenzierung. Die Abrechnung erfolgt stattdessen nach tatsächlich genutzter Rechenleistung beziehungsweise Token-Verbrauch. Unternehmen erhalten monatlich ein Freikontingent von etwa 10,50 US-Dollar pro Nutzer.
Mit Genie One positioniert Databricks seine Plattform stärker als Infrastruktur für KI-Agenten in Unternehmen. Im Zentrum steht dabei die These, dass sich Unternehmenswissen als Kontextschicht künftig zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor für KI-Systeme entwickelt.
Die Ankündigungen zeigen zugleich, wie sich der Wettbewerb im Markt für Unternehmens-KI verschiebt. Nachdem viele Anbieter in den vergangenen Jahren vor allem auf immer leistungsfähigere Sprachmodelle gesetzt haben, rückt nun die Frage in den Vordergrund, wie Unternehmenswissen als Kontext für KI-Systeme verfügbar gemacht werden kann. Databricks baut dafür auf die neue Ontology und einen zentral verwalteten Wissensgraphen.
Ob dieser Ansatz in der Praxis einen messbaren Vorteil gegenüber konkurrierenden Architekturen bietet, lässt sich derzeit allerdings kaum beurteilen. Die auf dem Summit präsentierten Leistungswerte stammen ausschließlich vom Hersteller. Unabhängige Vergleiche oder belastbare Erfahrungen aus größeren Produktivumgebungen legte Databricks bislang nicht vor.
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Zelda-Fans können sich eigentlich nicht beschweren. Noch dieses Jahr steht ein Remake von Ocarina of Time für die Nintendo Switch 2 an; voraussichtlich nächstes Jahr kommt ein Live-Action-Zelda-Film in die Kinos. Dass bereits ein gänzlich neues Zelda-Spiel in Entwicklung sein könnte: gut möglich.
Weniger Geduld braucht man für schmuckes Merchandise. Im Rahmen der frühen Prime-Day-Angebote kostet das Deku-Baum-Set von Lego aktuell rund 40 Euro weniger bei Amazon – allerdings nur für Prime-Mitglieder. Es dürfte die letzte Chance sein, das begehrte Sammlerstück für einen relativ niedrigen Preis zu bekommen. Laut Lego-Webseite wird es zum 31. Juli eingestellt.
Legos 2.500 Teile großes Deku-Baum-Set kann auf zwei Arten zusammengebaut werden, entweder im Stil von Ocarina of Time oder von Breath of the Wild. Der Deku-Baum hat bewegliche Gesichtszüge und Seitenwände, die kleine Elemente aus den Spielen verstecken. Von denen bietet das Set reichlich: die Sheikah-Tafel, die Okarina der Zeit, Tränke und Schatzkisten. Auch kleine sowie große Koroks, ein Deku-Baum-Spross, Navi oder Links Hütte sind dabei.
Das Highlight vieler Lego-Sets sind freilich die limitierten, später oft wertvollen Mini-Figuren. Das Deku-Baum-Set enthält Zelda in ihrem Breath-of-the-Wild-Outfit und gleich drei Links: genauer den Link aus Breath of the Wild sowie den jungen und den erwachsenen Link aus Ocarina of Time – inklusive Master-Schwert und Hylia-Schild.
Lego-Sammler wissen: Viele Produkte der letzten Jahre waren eher durchwachsen. Lego verlangte hohe Preise für unterwältigende, zunehmend abgespeckte Sets, Stichwort Todesstern. Der Deku-Baum ist eine willkommene Ausnahme. Fast 300 Käufer bei Amazon vergeben im Schnitt 4,6 von 5 Sternen.
LEGO The Legend of Zelda Deku-Baum 2-in-1
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Auch ein Blick auf Legos Amazon-Seite
Star Wars, Marvel, Minecraft und mehr: Lego-Sets im Prime-Day-Angebot
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Der Netzwerkspezialist F5 hat Notfallupdates für die weitverbreitete Webserver-Software Nginx sowie mehrere darauf basierende Produkte veröffentlicht. Damit wurden damit unter anderem zwei kritische Sicherheitslücken gepatcht, mit denen Angreifer Ausfälle herbeiführen und je nach Konfiguration sogar Schadcode einschleusen können. Admins sollten ihre Nginx-Server also zügig aktualisieren.
Die besagten Schwachstellen sind als CVE-2026-42530 und CVE-2026-42055 registriert und erreichen jeweils einen kritischen Schweregrad (CVSS: 9,2). Die Ursache der ersten Lücke liegt im Modul ngx_http_v3_module, bei der zweiten sind es mit ngx_http_proxy_v2_module und ngx_http_grpc_module gleich zwei anfällige Module.
Beide Schwachstellen lassen sich ausnutzen, indem Angreifer speziell gestaltete Datenpakete an ein Zielsystem übermitteln. Dafür ist vorab keinerlei Authentifizierung erforderlich. CVE-2026-42530 ist den Angaben zufolge ein Use-after-free-Bug, wohingegen mit CVE-2026-42055 ein Heap-Pufferüberlauf ausgelöst werden kann.
Damit sich die beiden Lücken erfolgreich ausnutzen lassen, müssen laut F5 Bedingungen erfüllt sein, die "außerhalb der Kontrolle des Angreifers liegen". Nähere Details dazu sind den Sicherheitsmeldungen des Herstellers zu entnehmen. Die Folgen erfolgreicher Angriffe sind aber bei beiden Lücken identisch: Es kommt zu einem Neustart des Nginx-Worker-Prozesses und damit zu einem temporären Ausfall.
Sofern die Sicherheitsfunktion ASLR (Address Space Layout Randomization) deaktiviert ist oder Angreifer einen Weg finden, diese zu umgehen, soll auf anfälligen Systemen auch eine Schadcodeausführung möglich sein. Standardmäßig ist ASLR auf den meisten Systemen aber aktiv, so dass Angreifer in der Regel nur Denial-of-Service-Zustände herbeiführen können.
Damit weisen die beiden Schwachstellen ähnliche Eigenschaften auf wie zwei schon im Mai gepatchte Nginx-Lücken. Eine davon, bekannt unter dem Namen Nginx Rift, wurde bereits aktiv ausgenutzt.
Bei den zuletzt geschlossenen Lücken gibt es noch keine Hinweise auf entsprechende Attacken. Ein Update auf die Nginx-Versionen 1.31.2 oder 1.30.3 bietet Schutz.
Die mächtigen Tech-Konzerne dominieren große Teile des Internets und wenn Firmen über diese Plattformen Geld verdienen, profitieren sie von der Marktmacht der Plattformbetreiber. Allerdings führt das auch zu Problemen: Falls das eigene Konto von den Plattformbetreibern gesperrt wird, brechen unmittelbar wichtige Einnahmequellen weg.
Falls das passiert, ist die Verunsicherung bei Unternehmen meist groß. Wie können sich Unternehmen wehren, falls die Digitalkonzerne nicht sofort das Konto wieder aktivieren? Und gibt es überhaupt Chancen, wenn sich kleinere Unternehmen gegen die großen Tech-Giganten wehren?
(Bild: Tatiana Shepeleva/Shutterstock.com)
Eigene digitale Ausweise für KI-Agenten plant Estlands Premierminister. Das soll Rechteverwaltung verfeinern.
Estland soll das erste Land der Welt werden, das digitale Identitäten für KI-Agenten [1] ausstellt. Das hat der Premierminister des Landes, Kristen Michal, angekündigt. Er greife dabei den Vorschlag eines KI-Beirats auf und danke diesem. Michal möchte, dass Estland jenes Land wird, in dem Künstliche Intelligenz so intensiv genutzt wird wie sonst nirgendwo.
KI-Agenten sind Softwareroutinen, die zwar Auftraggeber haben, aber eigenständig Entscheidungen berechnen und ausführen. Dabei nutzen sie regelmäßig Zugangsdaten zu Konten ihrer Auftraggeber, seien es E-Mail-Konten, Cloud-Speicher oder Bankkonten. Damit erhalten sie die selben Rechte wie der Auftraggeber selbst. Entscheidet ein Agent unvorteilhaft, kann das richtig ungemütlich und teuer werden, beispielsweise durch Datenlöschung oder Geldverschwendung. Auch unerwünschte Datenausleitung ist ein mögliches Problem.
Michal will diese Situation nicht hinnehmen. "Agenten müssen beschränkte, kontrollierbare und überprüfbare Autorisierung haben", schreibt der seit knapp zwei Jahren amtierende Regierungschef. "Zum Beispiel muss es möglich sein, zu bestimmen, ob ein Agent Daten nur lesen kann, Dokumente ausarbeiten oder innerhalb eines fixen finanziellen Rahmens agieren darf."
Dabei könnten eigenständige digitale Ausweise für KI-Agenten tatsächlich helfen. Eine eigenständige Identität kann ermöglichen, dass sich der KI-Agent gegenüber dem von ihm genutzten System als Agent im Auftrag eines bestimmten Auftraggebers ausgibt, anstatt so zu tun, als wäre er sein Auftraggeber selbst. Anhand dieser Unterscheidung kann das genutzte System dann granulär Zugriff auf Funktionen gewähren oder eben auch nicht.
Michal möchte Vertrauen in die neue Technik stärken. Und er denkt außenpolitisch: Wenn Estland es schaffe, "schnell und weise" zu agieren, könne es auch als kleines Land dazu beitragen, internationale Standards zu beeinflussen. Ob die digitalen Identitäten optional oder für (bestimmte) KI-Agenten verpflichtend werden sollen, hat der liberale Politiker noch nicht gesagt. Ebenso wenig hat er über seinen Zeitplan gesprochen.
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Die Registrierungszahlen zum IT-Sicherheitsgesetz enttäuschen. Das BSI mahnt Firmen, NIS2-Vorgaben einzuhalten, und gibt eine neue Deadline vor.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verschärft bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie [1] den Ton, setzt aber zunächst weiter auf Kooperation. Seit Inkrafttreten des novellierten BSI-Gesetzes am 6. Dezember 2025 [2] müssen sich betroffene Unternehmen beim BSI registrieren. Ziel ist es, Störungen und Sicherheitsvorfälle bei Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft zu verhindern.
Die gesetzliche Registrierungsfrist ist am 6. März abgelaufen [3]. Doch die Umsetzung stockt. In einem heise online vorliegenden Schreiben an Branchenverbände räumt das BSI ein, dass sich deutlich weniger Firmen angemeldet haben als erwartet. Die Organisationen sollen ihre Mitglieder daher erneut auf die Pflicht hinweisen. Das BSI geht davon aus, dass alle noch ausstehenden Registrierungen bis spätestens 31. Juli 2026 abgeschlossen werden.
Um den Prozess zu erleichtern, verweist die Behörde auf einen Frage-Antwort-Katalog [4], eine unverbindliche Betroffenheitsprüfung sowie weitere Informationsangebote unter dem Hashtag „#nis2know“. Offene Fragen sollen über die Verbände gebündelt ans BSI übermittelt werden. In Ausnahmefällen gewährt die Behörde eine Nachfrist von sechs Wochen nach Klärung offener Fragen.
Eine BSI-Sprecherin sagte heise online, der Stand der Anmeldungen sei „grundsätzlich zufriedenstellend“. Bis Ende Mai hätten sich knapp 18.500 Einrichtungen registriert. Der Aufwand sei gerade für bislang nicht regulierte Firmen und den Mittelstand hoch. Deshalb baue das Amt weiter auf Aufklärung. Zugleich macht die Behörde deutlich, dass bei anhaltenden Verstößen Bußgelder möglich seien. Sie können bis zu 500.000 Euro betragen.
Der IT-Sicherheitsrechtler Dennis-Kenji Kipker und der Rechtsanwalt Stefan Hessel bewerten die Lage kritischer [5]. Dass mehr als die Hälfte der betroffenen Unternehmen ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommt, halten sie für ein alarmierendes Signal. Wer sich nicht melde, beachte gesetzliche Anforderungen zur Cybersicherheit nicht ausreichend.
Die Experten drängen deshalb auf ein entschlosseneres Vorgehen des BSI. Zwar habe auch der Gesetzgeber durch unklare Ausnahmen Rechtsunsicherheit geschaffen. Die Behörde verliere sich aber zu sehr im Detail, statt klare Leitlinien zu setzen. Das Motto müsse lauten: „Zähne zeigen.“ Nur gezielte Kontrollen und spürbare Sanktionen könnten dem Gesetz die nötige Wirkung verleihen. Andernfalls drohe NIS2 zum „Papiertiger“ zu werden und die angestrebte bessere Cybersicherheit eine theoretische Vorgabe zu bleiben.
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Schwachstellen in FortiSandbox sind derzeit Ziel von Angriffen im Internet. Patches zum Absichern stehen seit April bereit.
Schwachstellen in den IT-Sicherheitsappliances FortiSandbox von Fortinet dienen Angreifern aus dem Netz derzeit als Angriffsziel. Aktualisierungen, um die Sicherheitslücken zu schließen, stehen schon etwas länger bereit.
Auf X meldet DefusedCyber [1] die beobachteten Angriffe. Gleich drei Schwachstellen in FortiSandbox werden demnach attackiert. Die erste Lücke ermöglicht bösartigen Akteuren, an einer Path-Traversal-Schwachstelle in der JRPC-API von FortiSandbox anzusetzen, um mit sorgsam präparierten HTTP-Anfragen die Authentifizierung zu umgehen (CVE-2026-39813, CVSS 9.1, Risiko „kritisch“). Bereits Mitte April hat Fortinet FortiSandbox 4.4.9 und 5.0.6 veröffentlicht [2], die das ausbessern.
Ebenfalls unter Beschuss steht eine unzureichende Filterung von Elementen, die in einem Befehl ans Betriebssystem von FortiSandbox verwendet werden, die Angreifern ohne Authentifizierung das Ausführen von nicht autorisiertem Code oder Befehlen mittels manipulierter HTTP-Anfragen ermöglichen (CVE-2026-39808, CVSS 9.1, Risiko „kritisch“). DefusedCyber sieht auch Angriffe auf eine jüngere Sicherheitslücke, die das unbefugte Einschleusen von Befehlen ohne vorherige Authentifizierung mittels manipulierter HTTP-Anfragen ermöglichen, die ans Betriebssystem durchgereicht und dort ausgeführt werden (CVE-2026-25089, CVSS 9.1, Risiko „kritisch“). Die Schwachstelle hat Fortinet in der vergangenen Woche [3] gemeldet, die Versionen mit den Fehlerkorrekturen sind jedoch die gleichen wie aus dem April.
DefusedCyber bleibt sehr schmallippig und erwähnt lediglich, dass die IT-Forscher nach eigenen Angaben seit dem 14. Juni Angriffe auf diese Schwachstellen beobachten. Ein Screenshot zeigt eine Anfrage auf einen jsonrpc-Endpunkt. Die Fortinet-Advisories bestätigen die Angriffe derzeit noch nicht, sie weisen zum Meldungszeitpunkt „Known Exploited: No“ aus.
Zu den Angriffen auf die jüngere Schwachstelle CVE-2026-25089 schreiben die Autoren noch kurz, dass der Exploit mutmaßlich mittels Vibe Coding entstanden ist, also mit KI-Unterstützung. Er sei deshalb wahrscheinlich fehlerhaft. Einen funktionierenden Exploit für die Lücke hat DefusedCyber demzufolge noch nicht gesehen, es sei noch keiner veröffentlicht worden.
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Die taiwanische Firma Aaeon kündigt x86-Einplatinencomputer mit Intels jüngstem Billigprozessor an, einige mit kreditkartengroßer Platine wie der Raspi.
Die im April von Intel vorgestellte CPU-Baureihe Core 300 alias Wildcat Lake nutzen immer mehr Hersteller als Nachfolger der ältlichen N-Prozessoren. Der taiwanische Hersteller kündigt mehrere Einplatinencomputer (UP-Boards) und Minirechner an, die mit Core-300-Chips bestückt sind. Die Vorgänger nutzten x86-Prozessoren wie Intel N100 (Alder Lake-N), N150 oder Core 3 N355 (Twin Lake).
Die Platine des Aaeon UP WCL hat wie beim Raspberry Pi ungefähr das Format einer Bezahlkarte. Er soll mit Core 3 304 (1 P- und 4 E-Kerne), Core 5 320 (2P/4E) oder Core 7 350 (2P/4E) bestellbar sein sowie mit bis zu 24 GByte LPDDR5-RAM und 256 GByte UFS-Flash.
Auf den Produktfotos von Aaeon fehlt der Kühlkörper. Allerdings kann der Core 300 auf 10 bis 15 Watt TDP eingestellt werden, und Aaeon nennt 30 bis 36 Watt typische Leistungsaufnahme. Daher dürfte ein Lüfter nötig sein, den das Datenblatt auch erwähnt (Active cooling).
Dank der bis zu zwei P-Kerne verspricht der Aaeon UP WCL [1] wesentlich höhere Rechenleistung als bei einem Raspberry Pi 5. Außerdem hat das Board leistungsfähigere Schnittstellen: 3 × USB-A mit 10 Gbit/s, Ethernet mit 2,5 Gbit/s und eine M.2-Fassung. Leider verrät Aaeon bisher nicht, wie viele PCIe-Lanes welcher PCIe-Generation zum Einsatz kommen.
Eine USB-C-Buchse hat der UP WCL nicht und auch nur eine HDMI-2.1-Buchse. Es gibt auch nur 10 GPIO-Anschlüsse. Die Stromversorgung erfolgt mit 12 Volt Gleichspannung.
Preise und Lieferterrmine nennt Aaeon bisher nicht.
Der deutlich größere Aaeon UP Nexus WCL [2] hat vor allem mehr Anschlüsse und Schnittstellen, darunter USB-C. Allerdings liefert die Buchse keine DisplayPort-Signale an einen Monitor, beherrscht aber immerhin USB 3.2 Gen 2x2 mit 20 Gbit/s. Den im Core 300 integrierten Controller für USB4/Thunderbolt 4 nutzt Aaeon nicht.
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Die taiwanische Firma Aaeon kündigt x86-Einplatinencomputer mit Intels jüngstem Billigprozessor an, einige mit kreditkartengroßer Platine wie der Raspi.
Die im April von Intel vorgestellte CPU-Baureihe Core 300 alias Wildcat Lake nutzen immer mehr Hersteller als Nachfolger der ältlichen N-Prozessoren. Der taiwanische Hersteller kündigt mehrere Einplatinencomputer (UP-Boards) und Minirechner an, die mit Core-300-Chips bestückt sind. Die Vorgänger nutzten x86-Prozessoren wie Intel N100 (Alder Lake-N), N150 oder Core 3 N355 (Twin Lake).
Die Platine des Aaeon UP WCL hat wie beim Raspberry Pi ungefähr das Format einer Bezahlkarte. Er soll mit Core 3 304 (1 P- und 4 E-Kerne), Core 5 320 (2P/4E) oder Core 7 350 (2P/4E) bestellbar sein sowie mit bis zu 24 GByte LPDDR5-RAM und 256 GByte UFS-Flash.
Auf den Produktfotos von Aaeon fehlt der Kühlkörper. Allerdings kann der Core 300 auf 10 bis 15 Watt TDP eingestellt werden, und Aaeon nennt 30 bis 36 Watt typische Leistungsaufnahme. Daher dürfte ein Lüfter nötig sein, den das Datenblatt auch erwähnt (Active cooling).
Dank der bis zu zwei P-Kerne verspricht der Aaeon UP WCL [1] wesentlich höhere Rechenleistung als bei einem Raspberry Pi 5. Außerdem hat das Board leistungsfähigere Schnittstellen: 3 × USB-A mit 10 Gbit/s, Ethernet mit 2,5 Gbit/s und eine M.2-Fassung. Leider verrät Aaeon bisher nicht, wie viele PCIe-Lanes welcher PCIe-Generation zum Einsatz kommen.
Eine USB-C-Buchse hat der UP WCL nicht und auch nur eine HDMI-2.1-Buchse. Es gibt auch nur 10 GPIO-Anschlüsse. Die Stromversorgung erfolgt mit 12 Volt Gleichspannung.
Preise und Lieferterrmine nennt Aaeon bisher nicht.
Der deutlich größere Aaeon UP Nexus WCL [2] hat vor allem mehr Anschlüsse und Schnittstellen, darunter USB-C. Allerdings liefert die Buchse keine DisplayPort-Signale an einen Monitor, beherrscht aber immerhin USB 3.2 Gen 2x2 mit 20 Gbit/s. Den im Core 300 integrierten Controller für USB4/Thunderbolt 4 nutzt Aaeon nicht.
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(Bild: KI / mki / heise medien)
Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM prüft, ob Apple mit der iCloud alternative Cloudanbieter auf iPhone und iPad benachteiligt und gegen den DMA verstößt.
Apple [1] droht neuer Regulierungsärger in der Europäischen Union (EU): Mit der italienischen Wettbewerbsbehörde AGCM wird die Untersuchung diesmal nicht von der EU-Kommission in Brüssel, sondern aus einem EU-Mitgliedsland angestoßen. Die Wettbewerbshüter in Italien wollen überprüfen, ob Apple auf iPhone und iPad die iCloud gegenüber alternativen Cloudanbietern bevorzugt – und ob dies mit den Vorschriften des Digital Markets Act (DMA) vereinbar ist. Im Falle eines Verstoßes drohen Apple empfindliche Strafen, die von der EU-Kommission als Durchsetzungsbehörde ausgesprochen werden können.
In dem formellen Beschluss zur Einleitung einer Untersuchung [2] gegen Apple vom 9. Juni 2026 werden zwei Beispiele genannt, in denen alternative Cloudanbieter gegenüber Apple benachteiligt sein sollen. Erstens soll nur über die iCloud ein vollständiges Geräte-Backup mit Apps, Nachrichten und Einstellungen möglich sein. Und zweitens verwehre Apple Cloud-Mitbewerbern auch, dass ihre Dienste gleichwertig für die Hintergrundsynchronisierung und andere iCloud-Funktionen eingesetzt werden.
Bei Apple zeigt man sich überrascht über den plötzlichen Vorstoß aus Italien: „Die neuen Bedenken zu iCloud kamen in unseren ausführlichen Gesprächen mit der Europäischen Kommission zu Interoperabilität nie zur Sprache.“ Die EU-Kommission habe Apples DMA-Verpflichtungen zuletzt auch im Streit um Siri AI und den Digital Markets Act [3] thematisiert, heißt es in einer Stellungnahme Apples, die heise online vorliegt. Apple arbeite gewissenhaft daran, seinen Verpflichtungen unter dem DMA nachzukommen. „Wir freuen uns auf den Austausch mit der italienischen Behörde, um ihre Bedenken im Detail zu besprechen und auszuräumen.“
Das Verfahren – laut Medienberichten die erste nationale DMA-Untersuchung in Italien – geht offenbar auf einen Whistleblower-Hinweis zurück, der am 9. April 2025 bei der Behörde eingegangen ist. Es ist unklar, ob es sich um eine Einzelperson, ein Unternehmen oder einen Konkurrenten handelt. Nach der ersten Meldung erhielt die Behörde weitere Ergänzungen am 24. Juli 2025 und am 16. Februar 2026.
Apple habe nun 60 Tage Zeit, eine Anhörung zu beantragen. Das Verfahren müsse bis zum 31. März 2027 abgeschlossen sein. Die EU-Kommission wurde laut der italienischen Behörde am 8. Juni 2026 informiert.
Es ist nicht die erste Begegnung Apples mit der italienischen Behörde: Bereits im Dezember 2025 erhielt Apple von der AGCM einen Bußgeldbescheid über 98,6 Millionen Euro [4]. Die Behörde warf Apple Missbrauch seiner beherrschenden Stellung im App-Markt vor. Konkret ging es um die App Tracking Transparency, die von App-Entwicklern verlangt, dass diese sich für das Tracking von Usern zuerst das Einverständnis der Nutzer einholen müssen.
Apple wurde von der EU-Kommission 2023 (für iOS) und 2024 (für iPadOS) als Gatekeeper eingestuft. Derzeit streitet Apple mit der EU-Kommission auch darum, ob der DMA Siri AI von iPhones in der EU fernhält – iOS 27 soll ohne die neue KI-Siri in die EU kommen [5]. Damit gelten für Apple besondere Pflichten, etwa die zur Interoperabilität nach Artikel 6, Absatz 7 des DMA. Apple und andere Gatekeeper müssen damit Funktionen für Mitbewerber gleichberechtigt öffnen.
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Dell hat sein neues XPS 13 kürzlich als MacBook-Neo-Konter angekündigt, löst das Versprechen hierzulande aber nicht ein: Es kostet mindestens 1050 Euro.
Das MacBook Neo räumt den Notebookmarkt um: Ein so wertiges Gerät im schicken Vollmetallgehäuse und mit gutem Bildschirm kostete bislang deutlich mehr als die je nach Ausstattung 700 oder 800 Euro, die Apple aufruft. Dementsprechend hoch fallen bisher die Verkaufszahlen aus [1], was wiederum bei anderen Herstellern Begehrlichkeiten geweckt hat: Sowohl Acer als auch Dell stellten ihre Neulinge Swift Air 14 beziehungsweise XPS 13 zu Monatsbeginn explizit als Neo-Konkurrenten vor.
Dass beide nicht den niedrigeren der beiden Apple-Preispunkte angreifen werden, also die Ausstattung mit 8 GByte Arbeitsspeicher und 256er-SSD, war schon bei der Ankündigung klar. Doch wiederum bei beiden war das erklärte Ziel, den höheren Preispunkt zu treffen – dann ebenfalls mit 8 GByte Arbeitsspeicher und 512-GByte-SSD, aber eben auch mit weiteren Pluspunkten wie beleuchteten Tastaturen, mehreren flotten USB-C-Buchsen und matten Bildschirmen.
Dell löst sein Versprechen allerdings nur auf dem US-amerikanischen Heimatmarkt ein: Dort startet das XPS 13 für 700 US-Dollar, was der hiesigen 800-Euro-Stufe entspricht. Schüler und Studenten bekommen bei Apple wie Dell 100 US-Dollar Rabatt. In Deutschland zeichnet Dells Webshop seit dieser Woche ein völlig anderes Bild: Hierzulande lässt sich das XPS 13 erst ab satten 1050 Euro vorbestellen – also dem Eineinhalbfachen des Startpreises, mit dem das MacBook Neo antritt.
Und der Dell-Preis gilt für ein Notebook mit nur 8 GByte Arbeitsspeicher. Anders als das Neo bekommt man das XPS 13 zwar auch mit 16 GByte; damit steigt der Preis aber auf 1200 Euro.
Für 700 Euro bekommt man hierzulande bereits etliche andere Notebooks, die sogar 16 GByte Arbeitsspeicher mitbringen; in allen Fällen handelt es sich dabei jedoch um ältere Geräte, bei denen man andere Abstriche machen muss.
Studenten bekommen das Basismodell des XPS 13 für 800 Euro, aber das sind dann wiederum 100 Euro mehr als wenn man das Neo mit Studentenrabatt bei Apple kauft. Letzterer läuft zudem unbefristet, während Dells 800-Euro-Angebot schon Ende Oktober ausläuft; danach gibt es nur noch die üblichen, portfolioweiten 10 Prozent Studentenrabatt.
Wir sprechen in allen Fällen obendrein über die offiziellen Preisempfehlungen der Hersteller; die Straßenpreise liegen beim Neo längst spürbar darunter.
Acers Neo-Gegenstück Swift Air 14 ist derzeit noch nicht in Preisvergleichen aufgetaucht. Auf der Computex wurde uns allerdings von einem europäischen Mitarbeiter bestätigt, dass das Notebook sicher bei 800 Euro starten wird – und auch die notwendige Strategie dahinter erklärt: Stückzahlen, Stückzahlen, Stückzahlen. Obwohl das Swift Air 14 technisch mit 16 GByte ausgestattet werden könnte, wird es hierzulande ausschließlich in einer Ausstattungsvariante mit Intel Core 5, 8 GByte RAM und 512er-SSD zu kaufen sein. Varianz wird es nur bei der Gehäusefarbe geben.
Das Swift Air 14 (SFA14-I31) soll noch in diesem Monat in den Verkauf gehen. Bislang ist es noch nicht in Preisvergleichen oder bei Händlern aufgetaucht.
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Was bei Apple-Software zuletzt gründlich schiefgelaufen ist, korrigiert Version 27 – von Liquid Glass bis Siri. Ein genauer Blick auf die Betriebssysteme.
Drei große und mehrere kleine Betriebssysteme hievt Apple im Herbst auf Version 27. Damit kommen Siri AI und schwerwiegende Änderungen an der viel diskutierten Liquid-Glass-Bedienoberfläche auf iPhones, Macs, iPads und Apple Watches. Zugleich verspricht Apple handfeste Leistungs- und Funktionsverbesserungen an vielen Ecken und Enden.
In Episode 124 knöpfen sich Malte Kirchner und Leo Becker die neuen Betriebssysteme im Detail vor – von iOS, macOS und iPadOS über watchOS, tvOS, visionOS bis audioOS. Wir tauschen erste konkrete Erfahrungen aus und diskutieren über die tiefgreifenden Änderungen an Liquid Glass, besonders in macOS 27. Uns beschäftigt außerdem der radikale Schnitt, mit dem Apple relativ junge Uhren wie die Ultra 1 ausklammert und wo die Reise für die Systeme insgesamt hingeht. Zum Schluss blicken wir auf Siri AI, die im Alltagseinsatz für allerhand Überraschungen sorgt.
Der Apple-Podcast von Mac & i erscheint mit dem Moderatoren-Duo Malte Kirchner und Leo Becker im Zweiwochenrhythmus und lässt sich per RSS-Feed (Audio [2]) mit jeder Podcast-App der Wahl abonnieren – von Apple Podcasts über Overcast bis Pocket Casts.
Zum Anhören findet man ihn auch in Apples Podcast-Verzeichnis (Audio [3]) und bei Spotify [4]. Wir freuen uns über Feedback, Kritik und Fragen an podcast@mac-and-i.de [5].
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SpaceX brach beim Börsengang alle Rekorde. Doch Starinvestor Michael Burry warnt auf Substack vor einer extremen Überbewertung der neuen Aktie.
SpaceX hat an der Börse einen spektakulären Start hingelegt: Binnen drei Tagen schoss die Aktie um 50 Prozent nach oben und trieb den Marktwert auf gigantische 2,8 Billionen Dollar – doch ein prominenter Skeptiker zeigt sich völlig unbeeindruckt.
Michael Burry, der als "Big Short"-Investor mit seiner Wette gegen die US-Immobilienblase berühmt wurde, hält sich von der SpaceX-Aktie fern. "Ich bin derzeit nicht an SpaceX beteiligt. Weder short noch, ähm, long", schrieb er laut [1] Business Insider auf seinem Substack.
Auch Put-Optionen, mit denen er gegen das Papier hätte wetten können, lehnte er trotz eigener "Versuchung" mit einem knappen "Nein, danke" ab.
Burrys Begründung fällt nüchtern aus:
"Bei einer Marktkapitalisierung von 2,8 BILLIONEN Dollar hat SpaceX – das im Grunde ein kleines Raumfahrtunternehmen, ein Nischen-Telekommunikationsunternehmen, ein von Problemen geplagtes Social-Media-Unternehmen und eine Art 'Coreweave-Light' ist – einen Gesamtumsatz von weniger als 20 Milliarden Dollar."
Bereits Anfang Juni hatte er unter Verweis auf das offizielle S-1-Formular erklärt, nichts darin deute darauf hin, dass die Firma eine Billion Dollar wert sei – "geschweige denn zwei Billionen" .
SpaceX platzierte rund 555,6 Millionen Aktien zu je 135 Dollar und nahm damit 75 Milliarden Dollar ein – mehr als doppelt so viel wie der bisherige Rekordhalter Aramco 2019. Das Kurs-Umsatz-Verhältnis liegt bei über 90, bezogen auf den Jahresumsatz 2025 von 18,6 Milliarden Dollar.
Im selben Jahr verbuchte das Unternehmen einen Nettoverlust von 4,9 Milliarden Dollar. Profitabel arbeitet einzig der Satelliteninternet-Dienst Starlink. Die Anfang 2026 übernommene KI-Tochter xAI riss mit 2,47 Milliarden Dollar operativem Verlust ein gewaltiges Loch in die Bilanz.
Die Rechtfertigung für die Bewertung liefert ein einfaches Narrativ: Im Börsenprospekt beziffert SpaceX den künftigen Gesamtmarkt für KI inklusive Infrastruktur auf mehr als 26 Billionen Dollar. Der Großteil soll aus Rechenzentren im Weltraum [2] stammen.
Doch die Physik setzt dem Vorhaben enge Grenzen. Im Vakuum des Alls lässt sich Wärme nämlich nur über Strahlung abführen – ein Prozess, der bei den geplanten 150 Kilowatt pro Satellit riesige Radiatorflächen erfordern würde. Kosmische Strahlung beschädigt zudem handelsübliche Halbleiter, was teure Spezialabschirmung nötig macht. Und das treibt die Kosten der Satelliten in ungeahnte Höhen. Deswegen heißt es auch im Börsenprospekt, dass bislang nicht klar sei, dass dieses Vorhaben jemals wirtschaftlich umgesetzt werden könnte.
Burry ist nicht der einzige Skeptiker. Der dänische Pensionsfonds AkademikerPension mit rund 25 Milliarden Dollar Volumen hat SpaceX auf seine schwarze Liste gesetzt [3].
Die Bewertung sei "großzügig übertrieben", die Preisbildung eher von Musks "Erzählungen als von wirtschaftlichen Realitäten" bestimmt, erklärte Investmentchef Anders Schelde. Die Governance-Struktur bezeichnete der Fonds als "äußerst mangelhaft".
Morningstar-Analysten taxieren den fairen Wert der Aktie zudem auf etwa 63 Dollar – weniger als die Hälfte des Ausgabepreises von 135 Dollar.
Die breite Anlegerschaft sieht das anders. Am ersten Tag des Optionshandels wechselten laut Reuters rund 1,8 Millionen Kontrakte den Besitzer – fast das Fünffache des bisherigen Ersttagsrekords, den Facebook seit seinem Börsengang 2012 hielt. Privatanleger kauften SpaceX in den ersten Tagen häufiger als Nvidia, Alphabet und Amazon zusammen, wie Daten von Vanda Research [4] laut Bloomberg zeigen.
Für zusätzlichen Druck sorgen veränderte Indexregeln. Nasdaq verkürzte die Wartezeit für die Aufnahme in den Nasdaq-100 auf nur 15 Handelstage, FTSE Russell sogar auf fünf Tage. Kritiker nennen das "Lex SpaceX".
ETFs und passive Fonds müssten die Aktie dann aber kaufen – ob ihre Anleger das wollen oder nicht. Einzig S&P Dow Jones Indices hält an der zwölfmonatigen Wartefrist fest [5] und verweigert SpaceX den Schnellzugang zum S&P 500.
Gleichzeitig lauert ein Risiko auf der anderen Seite: Musks Vermögen besteht zu fast 90 Prozent aus illiquiden Aktien. Er nutzt die hohe Bewertung, um steuerfrei Kredite auf seine Anteile aufzunehmen. Sollte der Kurs einbrechen, drohen Nachschusspflichten – sogenannte Margin Calls – in potenziell gigantischem Ausmaß.
Zudem waren am ersten Handelstag lediglich rund 4,2 Prozent aller SpaceX-Aktien frei handelbar. In den kommenden Monaten laufen Sperrfristen aus, was zusätzliches Angebot auf den Markt bringen dürfte.
Burry selbst beließ es bei seinem Abseitsstehen nicht ohne eine ironische Pointe: Mit der Marktkapitalisierung von SpaceX könne man die neun reichsten Menschen der Welt nach Musk aufkaufen – "und hätte immer noch eine Billion Dollar übrig" .
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Beide Seiten nutzten KI und reichten sechs erfundene Urteile ein. Richterin Aycock schloss alle vier US-Anwälte aus und verhängte hohe Strafen.
Vor dem Bundesgericht im Northern District of Mississippi ist ein banaler Vertragsstreit zum Lehrstück über die Grenzen generativer KI geworden.
Der Anwalt Tom Withers III hatte die Stadt Aberdeen auf Zahlung ausstehender Honorare verklagt – eigentlich kein sonderlich spektakulärer Fall. Doch als Bundesrichterin Sharion Aycock die Schriftsätze beider Seiten prüfte, stieß sie auf ein ungewöhnliches Problem: Mehrere zitierte Gerichtsentscheidungen ließen sich in keiner Datenbank auffinden.
Wie 404 Media berichtet [1], hatten die Anwälte beider Parteien generative KI-Tools genutzt, um ihre juristischen Argumentationen zu untermauern. Und die Ergebnisse reichten sie dann ungeprüft beim Gericht ein.
Das Ergebnis: Sechs Präzedenzfälle mit plausiblen Aktenzeichen, Gerichtsbezeichnungen und Seitenzahlen, die allesamt frei erfunden waren. Auf Klägerseite tauchten zwei halluzinierte Urteile auf, auf Beklagtenseite vier, alle komplett mit korrektem Zitierformat, aber frei erfunden.
Der Jurist Rob Freund, der den Fall auf der Plattform X öffentlich [2] machte, brachte die Ironie auf den Punkt: Zwei Mandanten hätten im Grunde dafür bezahlt, dass ein Sprachmodell gegen sich selbst argumentierte.
Aycock forderte alle vier beteiligten Anwälte im Dezember 2025 per Show-Cause-Order auf, ihr Verhalten zu erklären. Bei der Anhörung im Januar 2026 entschuldigten sich alle Beteiligten, aber die Details, die dabei ans Licht kamen, verschärften die Lage erheblich.
Anwältin Kathleen Wilson aus Louisiana gab zu, ein KI-Tool namens "First Drafts" verwendet zu haben, um ihren gesamten Schriftsatz generieren zu lassen. Sie behauptete, nicht einmal gewusst zu haben, was eine KI-Halluzination sei.
Richterin Aycock bezeichnete diese Erklärung laut ihrem Sanktionsbeschluss [3] als "unzureichend und unglaubwürdig".
Auf der Gegenseite hatte Anwältin Kathryn Williams ein KI-Recherchetool eingesetzt, das nach ihrer eigenen ersten Aussage gar nicht für Mississippi-Recht ausgelegt war. Als die Richterin nachbohrte, verwickelte sich Williams in Widersprüche.
Besonders brisant: Ihre eigene Kanzlei Daniel, Williams & Associates verfügte über eine KI-Richtlinie, die ausdrücklich vorschrieb, dass alle KI-Ergebnisse überprüft werden müssten. Als Partnerin der Kanzlei hatte Williams also ihre eigene Richtlinie ignoriert.
Die beiden lokalen Anwälte Shauncey Ridgeway und Mark McClinton hatten die Schriftsätze mit ihrer elektronischen Unterschrift versehen, ohne sie gelesen zu haben – ein Verstoß gegen Rule 11 der Federal Rules of Civil Procedure, die eine angemessene Prüfung aller eingereichten Rechtsgrundlagen vorschreibt.
Beide meldeten sich nach der Anhörung selbst bei der Anwaltskammer von Mississippi.
Doch wie sich zeigte, wurden nicht alle aus dem Schaden klug: Am 16. und 18. März 2026 – zwei Monate nach ihrer Entschuldigung vor Gericht – reichte Wilson in einem Insolvenzverfahren in Louisiana erneut Schriftsätze mit halluzinierten Fällen ein. Ein Konkursgericht sanktionierte sie dafür im April.
Der Mississippi-Fall wirkt wie ein Ausreißer, ist aber Symptom eines fundamentalen Problems. Eine Untersuchung von OpenAI aus dem Jahr 2025 legt nahe [4]: Halluzinationen entstehen zwar durch mathematisch bedingte Fehler bei der Textgenerierung – grundsätzlich unvermeidbar sind sie laut OpenAI aber nicht, da Sprachmodelle bei Unsicherheit auch schweigen könnten. Dafür haben sie aber nur wenig Anreiz, wie Telepolis berichtet hatte [5].
Sprachmodelle erzeugen nämlich Antworten, indem sie Wort für Wort die wahrscheinlichste Fortsetzung vorhersagen. Fehler summieren sich dabei zwangsläufig über die Sequenz – die Fehlerrate bei generierten Sätzen liegt mindestens doppelt so hoch wie bei einfachen Ja-Nein-Fragen.
Besonders anfällig sind seltene Informationen. Je weniger ein Fakt in den Trainingsdaten vorkommt – etwa obskure Gerichtsentscheide aus Mississippi –, desto wahrscheinlicher erfindet die KI ihn mit hoher Konfidenz.
Verschärfend kommt hinzu: Neun von zehn gängigen Bewertungssystemen geben einem Sprachmodell null Punkte, wenn es "Ich weiß nicht" antwortet – genauso viele wie für eine komplett falsche Antwort.
Die mathematisch optimale Strategie für KI ist deshalb: immer raten, immer selbstbewusst antworten. OpenAI spricht von einer Dynamik, die "Raten gegenüber dem Eingestehen von Unsicherheit" belohne.
Deshalb klangen die sechs erfundenen Mississippi-Urteile auch so überzeugend.
Richterin Aycock verhängte abgestufte Sanktionen. Williams erhielt mit 3.500 Dollar die höchste Geldstrafe und ein zweijähriges Auftrittsverbot vor dem Northern District – wegen der wissentlichen Missachtung der eigenen Kanzleirichtlinie und weil sie, um der Anhörung zu entgehen, einen erfundenen Terminkonflikt vorgeschoben hatte.
Wilson bekam 2.500 Dollar Strafe und ebenfalls zwei Jahre Auftrittsverbot. Die lokalen Anwälte Ridgeway und McClinton wurden mit je 1.000 Dollar belangt und aus dem Verfahren ausgeschlossen; ihr Verhalten stufte die Richterin als fahrlässig, aber nicht vorsätzlich ein. Der Kläger Withers blieb von Sanktionen verschont.
Alle vier Anwälte wurden an ihre jeweiligen Anwaltskammern in Mississippi, Louisiana und Texas gemeldet. Beide Seiten erhielten 60 Tage, um neue Rechtsbeistände zu finden.
Das Berufungsgericht des 5th Circuit hatte die Richtung bereits vorgegeben: Sich auf Unkenntnis über die Risiken generativer KI beim Verfassen von Schriftsätzen zu berufen, sei "sicherlich keine Entschuldigung mehr".
Wie Aycock in ihrem Sanktionsbeschluss klarstellte: Generative Technologie könne Worte produzieren – "aber Aufrichtigkeit, Wahrheit und Verantwortung für das Geschriebene bleibt die heilige Pflicht desjenigen, der die Seite unterschreibt".
Das gilt nicht nur für Anwälte. Jeder, der KI-Tools für Recherche, Faktenprüfung oder professionelle Dokumente einsetzt, steht vor demselben strukturellen Risiko: Die Systeme sind darauf optimiert, selbstbewusst, nicht aber unbedingt korrekt zu antworten.
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Der Netzbetreiber 50Hertz vergibt einen historischen Milliardenauftrag. Gebaut wird die Mega-Plattform maßgeblich in Ostdeutschland.
Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz hat einen historischen Auftrag vergeben: Ein Konsortium aus Siemens Energy und Neptun Smulders Offshore Renewables (NSORe) soll erstmals Offshore-Konverterplattformen des neuen 2-Gigawatt-Standards überwiegend in Deutschland fertigen.
Wie die 50Hertz-Mitteilung [1] umfasst der erste Vertrag eine Offshore-Plattform rund 200 Kilometer westlich von Sylt sowie eine landseitige Konverterstation bei Mühlenbeck nahe Schwerin.
Kommt ein zweiter Auftrag zustande, über den derzeit verhandelt wird, summiert sich das Volumen allein für NSORe auf rund 2,5 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung erwägt [2] laut einem Bloomberg-Bericht zusätzlich Kreditgarantien von bis zu 300 Millionen Euro – explizit, um Chinas wachsende Dominanz bei Infrastruktur für erneuerbare Energien einzudämmen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nannte den Auftrag ein "starkes und ermutigendes Signal" und verwies auf die Bedeutung "resilienter Lieferketten und technologischer Souveränität" angesichts zunehmender Handelskonflikte . Weltweit gebe es nur wenige Anbieter, die solche Plattformen bauen könnten.
Das Konsortium setzt dabei auf ein optimiertes Design mit geringerem Stahlverbrauch, das sich laut Branchenberichten sowohl preislich als auch technisch gegen Konkurrenten wie den spanischen Anbieter Dragados Offshore durchsetzte .
Die Neptun Werft in Rostock-Warnemünde – Teil der Meyer-Werft-Gruppe – baut die sogenannte Topside, also das Hauptgebäude der Plattform mit Transformatoren, Schaltanlagen und Konvertern.
Das belgische Unternehmen Smulders, eine Eiffage-Tochter, fertigt die stählernen Jacket-Fundamente in Vlissingen. Langfristig sollen mit dem Projekt mehr als 500 Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern entstehen.
Die Plattformen sind Teil des Netzanbindungsprojekts North Sea Connector 2, das über die Gleichstromverbindung DC32 an den NordOstLink angebunden wird – eine zentrale Stromautobahn von der Nordseeküste nach Mecklenburg-Vorpommern. Die Inbetriebnahme ist bis Ende 2034 vorgesehen.
Hinter dem Milliardenauftrag steht ein grundlegendes Problem der Energiewende: Weltweit warten rund 2.500 Gigawatt an Projekten auf Netzanschluss [3] – nicht fehlende Windräder, sondern überlastete Leitungen bremsen den Ökostrom-Ausbau.
Auch in Deutschland müssen Windparks an stürmischen Tagen regelmäßig gedrosselt werden, weil das herkömmliche Wechselstromnetz die Energie nicht abtransportieren kann. Allein Schleswig-Holstein deckte 2024 rechnerisch 170 Prozent [4] seines Strombedarfs mit Erneuerbaren und liefert acht Monate im Jahr Strom in andere Bundesländer.
Die Lösung liegt in der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ): Während das Wechselstromnetz wie ein Stadtstraßennetz zur Feinverteilung dient, fungiert Gleichstrom als verlustarme Autobahn für den Langstreckentransport.
Die modernen 2-GW-Plattformen arbeiten mit 525 Kilovolt Gleichspannung [5] und nutzen die sogenannte VSC-Technik (Voltage Source Converter) mit modularen Multilevel-Konvertern.
Deren Prinzip: Tausende leistungselektronische Schalter – sogenannte IGBTs – regeln die Hochspannung in feinen Stufen und ermöglichen es, den Stromfluss sekundenschnell umzukehren, das Netz bei drohenden Blackouts zu stabilisieren und sogar ein zusammengebrochenes Netz wieder hochzufahren.
Während einzelne Punkt-zu-Punkt-Verbindungen wie der North Sea Connector bereits Stand der Technik sind, bleibt die Vernetzung mehrerer Gleichstromleitungen zu einem echten europäischen Overlay-Netz eine Herausforderung.
Dafür fehlen vor allem schnelle DC-Leistungsschalter, die bei Kurzschlüssen einzelne Stränge isolieren können, ohne das gesamte Netz abzuschalten – und einheitliche europäische Netzcodes für den Gleichstrombetrieb.
Elia-Group-CEO Bernard Gustin betonte, die Projekte zeigten, wie Europa seine Offshore-Infrastruktur zügig ausbaue und die Abhängigkeit von fossilen Importen verringere .
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AWS und Microsoft verkaufen ihre EU-Angebote 2026 als souverän. Doch das Etikett trifft die falsche Ebene und lässt die rechtliche Abhängigkeit bestehen.
Digitale Souveränität ist 2026 vom politischen Schlagwort zum Verkaufsargument geworden. Mitte Januar hat Amazon Web Services die AWS European Sovereign Cloud in Brandenburg in Betrieb genommen [1], eine eigene, vollständig in der EU betriebene Partition mit getrennter Abrechnung in Euro, eigenem Personal und einer separaten Rechtsperson nach deutschem Recht. Wenige Wochen später zog Microsoft mit „Microsoft 365 Local“ nach und erlaubte seitdem, Dienste wie Exchange und SharePoint auf kundeneigener Hardware zu betreiben, abgekoppelt von der öffentlichen Cloud. Beide Angebote tragen dasselbe Etikett, und es ist ein gewichtiges: souverän.
Ich halte dieses Etikett für irreführend. Nicht, weil die technischen und organisatorischen Maßnahmen wertlos wären, im Gegenteil, sie sind beachtlich. Sondern weil sie ausgerechnet die eine Ebene unberührt lassen, auf die es bei Souveränität ankommt. Wer verstehen will, warum eine in Brandenburg betriebene Cloud rechtlich weiterhin in den Vereinigten Staaten hängt, muss zunächst sauber auseinanderhalten, was „souverän“ überhaupt bedeuten kann. Genau diese Unterscheidung trifft in der Debatte kaum jemand, und ohne sie reden die Beteiligten aneinander vorbei.
Souveränität in der Cloud zerfällt in drei Ebenen, die regelmäßig durcheinander geraten. Die erste ist die Datenresidenz, also die Frage, wo Daten physisch liegen. Die zweite ist die operative Autonomie, also die Frage, wer ein System betreibt, wartet und im Zweifel darauf zugreifen kann. Die dritte ist die rechtliche Souveränität, also die Frage, wessen Recht im Konfliktfall greift und wer einem Anbieter Anordnungen erteilen darf, denen dieser folgen muss.
Diese drei Ebenen sind nicht gleichwertig, und das ist der entscheidende Punkt. Datenresidenz und operative Autonomie lassen sich vertraglich und technisch herstellen, und genau das tun die neuen Angebote mit großem Aufwand. Die rechtliche Ebene aber entzieht sich solchen Maßnahmen, denn sie hängt nicht am Standort der Server, sondern an der Jurisdiktion, der das Mutterunternehmen untersteht.
Ein einfaches Gedankenexperiment macht den Unterschied greifbar. Stellen Sie sich vor, sämtliche Daten lägen in einem Rechenzentrum in Brandenburg, betrieben von Personen mit Wohnsitz in der EU, verschlüsselt und vertraglich abgesichert. Solange der Konzern, dem dieser Betrieb gehört, einer fremden Rechtsordnung untersteht, kann diese Rechtsordnung ihn zu einer Handlung zwingen, und kein Server-Standort ändert daran etwas. Datenresidenz ist eine Frage der Geografie, Souveränität eine Frage der Macht.
Dieser Bedeutungskern ist nicht zufällig. Souveränität bedeutet seit jeher die höchste Entscheidungsgewalt, also die Frage, wer am Ende das letzte Wort hat. Übertragen auf die Cloud heißt das: Souverän ist nicht, wessen Daten in der EU liegen, sondern wer im Streitfall bestimmen kann, was mit ihnen geschieht. Alles andere ist Komfort, nicht Kontrolle.
Die AWS European Sovereign Cloud ist technisch beeindruckend, das will ich nicht kleinreden. Sie läuft als eigene Partition mit einer eigenen Region, vollständig getrennt von den übrigen AWS-Regionen, mit eigenem Identitäts- und Abrechnungssystem in Euro und einem ausschließlich von Personen mit Wohnsitz in der EU besetzten Betrieb. Für Zertifizierung und digitale Signaturen hat Amazon sogar eine separate Gesellschaft nach deutschem Recht gegründet. Einen regionenübergreifenden Datenverkehr zu anderen AWS-Partitionen gibt es nicht, selbst Metadaten verbleiben in der EU-Infrastruktur.
Schon im Detail zeigt sich allerdings, wie heikel die Materie ist. Amazon legt das Kriterium des Wohnsitzes in der EU an, das BSI hingegen bevorzugt die Staatsangehörigkeit, und für staatliche Aufträge und kritische Infrastruktur kann dieser Unterschied erheblich sein. Eine scheinbar technische Detailfrage entscheidet darüber, wie weit die Autonomie tatsächlich reicht.
Microsoft verfolgt mit „Microsoft 365 Local“ einen anderen Weg. Statt einer abgeschotteten Cloud-Region verlagert das Angebot die sensibelsten Dienste, etwa Exchange und SharePoint, zurück auf Hardware im Haus der Kundin oder des Kunden, getrennt von der öffentlichen Cloud. Das ist im Kern eine Rückkehr zum Betrieb im eigenen Haus, neu verpackt als Souveränitätslösung.
Beide Wege adressieren reale Anforderungen, und für viele Anwendungsfälle reichen sie aus. Datenresidenz, operative Trennung und nachvollziehbare Zugriffskontrolle sind keine Kleinigkeiten. Das Problem beginnt erst dort, wo diese Maßnahmen als vollständige Souveränität verkauft werden, obwohl sie die rechtliche Ebene gar nicht berühren.
Der CLOUD Act von 2018 [2] verpflichtet US-Unternehmen, herausverlangte Daten herauszugeben, unabhängig davon, wo auf der Welt diese gespeichert sind. Hinzu kommen FISA Section 702 und die Executive Order 12333, die US-Nachrichtendiensten erlauben, Daten von Nicht-US-Bürgerinnen und -Bürgern im Ausland zu erheben, ohne dass Betroffene in Europa über wirksame Rechtsbehelfe verfügen. Diese Gesetze wirken extraterritorial, und das ist kein Randdetail, sondern der Kern des Problems.
Neu ist dieser Konflikt nicht. Bereits 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof im Urteil Schrems II das Datenschutzabkommen Privacy Shield für ungültig, gerade weil die US-Überwachungsgesetze europäischen Betroffenen kein gleichwertiges Schutzniveau bieten. Die aktuelle Welle souveräner Cloud-Angebote ist im Grunde die Antwort der Industrie auf diese seit Jahren ungelöste Spannung, und sie verschiebt das Problem eher, als dass sie es beseitigt.
Eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht ändert daran wenig, solange die US-Muttergesellschaft die Kontrolle behält. Genau diese Konstruktion ist juristisch ungetestet. Was geschieht, wenn eine US-Behörde den Mutterkonzern anweist, seine europäische Tochter zu einer bestimmten Handlung zu veranlassen? Eine belastbare Antwort darauf gibt es bislang nicht, sie müsste vor Gericht erst erstritten werden, und bis dahin bleibt sie eine offene Flanke.
Wie wenig sich das durch Technik auflösen lässt, hat Microsoft selbst eingeräumt. Vor dem französischen Senat konnte das Unternehmen 2025 nicht garantieren, dass europäische Daten niemals an US-Behörden gelangen. Das ist keine Marketingfrage und keine Frage des guten Willens, sondern eine Frage der Jurisdiktion, und sie lässt sich mit noch so vielen Rechenzentren in der EU nicht beantworten.
Es gibt eine ernstzunehmende Gegenposition [3], und ich will sie nicht übergehen. Der Zugriff sei praktisch selten, heißt es, Vertrauenswürdigkeit schlage Herkunftsland, und für viele Unternehmen reichten rechtlich belastbare vertragliche Zusagen vollkommen aus. Für unkritische Arbeitslasten mag das zutreffen. Für die öffentliche Verwaltung, für kritische Infrastruktur und für besonders schützenswerte Daten überzeugt es mich nicht, denn Souveränität bemisst sich nicht an der Häufigkeit eines Zugriffs, sondern an der Frage, wer ihn im Ernstfall verhindern kann.
Damit lässt sich präzise benennen, was an dem Wort „souverän“ stört. Es beschreibt die ersten beiden Ebenen, Datenresidenz und Betrieb, und schweigt über die dritte, die rechtliche Kontrolle. Das Etikett ist nicht gelogen, aber es ist auf eine Weise unvollständig, die das Wesentliche verdeckt, und diese Lücke ist kein Zufall.
Bemerkenswert ist nämlich, wer das Etikett vergibt: ausgerechnet jene Anbieter, deren Abhängigkeit es auflösen soll. Eine Untersuchung von 17 Anbietern entlang von 31 Kriterien [4] kommt zu dem Schluss, dass sich keiner als klarer Souveränitätssieger bezeichnen lässt. US-Konzerne kaschieren strukturelle Jurisdiktionsrisiken mit EU-Tochtergesellschaften, und auch europäische Anbieter haben Schwächen in Kryptografie und Lieferkette. Branchenverbände wie CISPE haben dafür den Begriff Sovereignty Washing geprägt.
Dieses Muster ist nicht neu, und es lohnt sich, es zu erkennen. Ich habe an anderer Stelle beschrieben, wie Konzerne den Begriff Open Source vereinnahmen [5] und ihn für ihre Zwecke umdeuten. Bei der souveränen Cloud geschieht dasselbe mit einem anderen Begriff: Ein Wort, das ursprünglich Unabhängigkeit bedeutete, wird zum Produktnamen für ein Angebot, das die Abhängigkeit gerade nicht beseitigt. Wer einen Begriff besetzt, kontrolliert die Debatte, und genau darum geht es.
Für die Käuferin und den Käufer hat das konkrete Folgen. Wer ein als souverän etikettiertes Produkt erwirbt, kauft womöglich Datenresidenz und glaubt, Unabhängigkeit erworben zu haben. Die Differenz zwischen beidem fällt erst auf, wenn es zu spät ist, nämlich im Konfliktfall, auf den das Etikett gerade nicht vorbereitet ist.
Auch die Politik hat verstanden, dass „souverän“ messbar werden muss, statt ein freies Versprechen zu bleiben. Anfang Juni 2026 hat die EU-Kommission den Cloud and AI Development Act [6] vorgeschlagen, das erste EU-Gesetz, das sich gezielt an Cloud-Dienste und Künstliche Intelligenz richtet. Es ist eine Reaktion auf eine schlichte Zahl: Rund zwei Drittel des europäischen Cloud-Markts entfallen auf drei US-Konzerne, und diese Abhängigkeit gilt zunehmend als strategisches Risiko.
Im Kern steht ein Cloud Sovereignty Framework mit mehreren Stufen, an denen sich die öffentliche Hand bei der Beschaffung orientieren soll. Diese Stufen treffen exakt die Unterscheidung, um die es hier geht. Die unterste verlangt nur, dass Daten in der EU verarbeitet werden. Erst die höheren Stufen fordern Unabhängigkeit von Drittstaaten und Transparenz über die Software-Lieferkette, und die oberste verlangt Eigentum und Kontrolle aus der EU heraus, bis hin zur Staatsangehörigkeit des Personals und zur Freiheit von jeder Einflussnahme durch Drittstaaten.
Mit anderen Worten: Erst die oberste Stufe bezeichnet das, was „souverän“ im Wortsinn bedeutet, während die unterste kaum mehr als Datenresidenz verlangt. Eine ähnliche Linie verfolgt das BSI mit einem eigenen Kriterienkatalog dafür, wann eine Cloud wirklich souverän ist. Dass es solcher Kataloge überhaupt bedarf, ist das eigentliche Eingeständnis: Wäre das Etikett verlässlich, müsste niemand erst definieren, woran sich echte Souveränität erkennen lässt.
Der Cloud and AI Development Act steht dabei nicht allein, sondern ist Teil eines größeren Pakets, mit dem die EU ihre digitale Abhängigkeit verringern will. Dazu gehören eigens ausgewiesene Zonen für den beschleunigten Bau von Rechenzentren, mit denen sich die europäische Rechenkapazität in wenigen Jahren vervielfachen soll. Europäische Anbieter halten heute nur rund 15 Prozent des Markts, und gerade über die öffentliche Beschaffung könnten sie an Boden gewinnen, sofern die höheren Souveränitätsstufen dort tatsächlich verlangt werden.
Regulierung allein schafft allerdings keine Alternative, und das ist ihre Grenze. Sie kann beschreiben, was fehlt, sie kann über die Beschaffung Nachfrage lenken und Anbieter zu Transparenz zwingen. Bauen aber muss die Alternative jemand anderes, und genau hier verschiebt sich die Verantwortung von der Politik zurück zu denen, die Software entwerfen und betreiben.
Wer Souveränität ernst meint, sollte sie als das behandeln, was sie ist: keine Eigenschaft, die man kauft, sondern ein Maß an Kontrolle, das man sich erarbeitet. Die entscheidende Frage lautet nicht, wo die Server stehen, sondern wer im Ernstfall den Betrieb übernehmen kann und wer den Stack tatsächlich beherrscht, von der Hardware über die Plattform bis zu den Daten.
Diese Kontrolle hat mehrere Voraussetzungen, und keine davon ist allein hinreichend. Offene Standards und Open-Source-Software sind eine notwendige Grundlage, weil nur quelloffene Systeme prüfbar und übernehmbar sind. Hinreichend sind sie nicht, denn auch quelloffene Stacks hängen an Lieferketten, an Betrieb und an Finanzierung. Hinzu kommen Datenhoheit und die Fähigkeit, Dienste im Zweifel selbst zu betreiben, sowie eine Architektur, in der der konkrete Anbieter ein austauschbares Detail bleibt und kein Fundament, das sich nicht mehr herausziehen lässt.
Dabei ist Souveränität kein Alles-oder-nichts, sondern ein Spektrum, und welcher Grad nötig ist, ist eine fachliche Entscheidung. Nicht jede Arbeitslast braucht die höchste Stufe, denn ein öffentliches Marketingportal stellt andere Anforderungen als ein Fachverfahren mit Sozialdaten. Der Fehler liegt nicht darin, einen Hyperscaler zu nutzen, sondern darin, diese Wahl gar nicht erst zu treffen und alles unbesehen dorthin zu verlagern. Wer hingegen pro System bewusst entscheidet, welcher Grad an Kontrolle angemessen ist, betreibt Souveränität als Entwurfsdisziplin statt als Einkauf.
Selbst dort, wo volle Souveränität nicht erreichbar ist, gibt es eine Rückfalllinie, nämlich Resilienz: kundenseitig kontrollierte Verschlüsselung, Datenportabilität und technische Umkehrbarkeit als Schutz gegen extraterritorialen Zugriff. Das sind genau die Forderungen, die europäische Anbieter erheben, und sie sind pragmatischer als die Maximalforderung nach vollständiger Unabhängigkeit. Sie verlegen den Schwerpunkt von der Herkunft des Anbieters auf die tatsächliche Verfügungsgewalt über die eigenen Daten.
Diese Haltung ist im Kern nichts Neues, sondern ein altes Prinzip guten Entwurfs. Die Bindung an einen Anbieter ist Kopplung, und gute Architektur hält die Kopplung bewusst gering. Der Unterschied ist nur, dass die Kopplung an einen Hyperscaler selten als Entwurfsentscheidung wahrgenommen wird. Sie wird geerbt statt gewählt, und genau darin liegt das eigentliche Souveränitätsproblem, lange bevor ein Gesetz oder ein Etikett ins Spiel kommen.
Europa beginnt diese Lehre zu ziehen. Initiativen wie der EuroStack zielen auf eine offene, gemeinsame Infrastruktur, und in der öffentlichen Verwaltung laufen reale Migrationen weg von proprietären Plattformen, von Schleswig-Holstein bis Frankreich. Ob daraus eine tragfähige Alternative erwächst, ist offen, und ehrlicherweise ist dieser Weg mühsamer und teurer als das Anklicken eines als souverän etikettierten Angebots.
Genau deshalb ist die Begriffsklärung mehr als Wortklauberei. Solange „souverän“ ein Etikett bleibt, das die rechtliche Ebene ausspart, kauft man Datenresidenz und nennt sie Unabhängigkeit. Souveränität entsteht nicht durch ein Wort auf einem Datenblatt, sondern durch die Kontrolle über den eigenen Stack, und diese Kontrolle muss man wollen, bevor man sie haben kann.
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In dieser Episode diskutiert Eberhard Wolff live mit Gästen darüber, wie KI die Kosten- und Komplexitätswahrnehmung in der Softwareentwicklung beeinflusst.
In dieser Paneldiskussion live vom TechRiders Summit 2026 beleuchten CTOs und Tech-Leads gemeinsam mit Eberhard Wolff, wie Unternehmen die Kosten- und Komplexität in der KI-gestützten Softwareentwicklung wahrnehmen – von dem Versprechen einer „billigen“ Umsetzung bis zu den verborgenen Risiken.
Die Diskussion behandelt zentrale Fragen:
Gäste aus dem Speaker Line-up des TechRiders Summit sind Daniel Gebler, Sebastian Kleinschmager und Axel Schulz.
Wer beim Tech Riders Summit [1] dabei sein möchte: mit dem Code ARCH-TECHRIDER-2026 ist die Teilnahme für Endbenutzer sowie Anwenderinnen und Anwender kostenlos.
Die Ausstrahlung findet am Donnerstag, 18. Juni 2026, live ab 14:45 Uhr statt. Die Folge steht im Anschluss als Aufzeichnung bereit. Während des Livestreams können Interessierte Fragen via Twitch-Chat, YouTube-Chat oder anonym über das Formular auf der Videocast-Seite [3] einbringen.
software-architektur.tv ist ein Videocast von Eberhard Wolff, iX-Blogger und bekannter Softwarearchitekt [4], der als Head of Architecture bei SWAGLab arbeitet. Zum Team gehören außerdem Lisa Maria Schäfer [5] (Socreatory) und Ralf D. Müller [6] (DB Systel). Seit Juni 2020 sind über 250 Folgen entstanden, die unterschiedliche Bereiche der Softwarearchitektur beleuchten – mal mit Gästen, mal Wolff, Schäfer oder Müller solo. Seit mittlerweile mehr als zwei Jahren berichtet iX (heise Developer) über die Episoden.
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Epic Games hat auf der Unreal Fest 2026 in Chicago erstmals konkreter über die langfristigen Pläne für die Unreal Engine 6 gesprochen. Firmenchef Tim Sweeney verfolgt dabei ein ehrgeiziges Ziel: Die bislang getrennten Welten aus klassischer Unreal-Engine-Entwicklung und dem Fortnite-Ökosystem sollen zusammenwachsen.
Entwickler sollen künftig ein Spiel erstellen und es mit derselben technologischen Basis auf PC, Konsolen, Mobilgeräten sowie direkt innerhalb von Fortnite veröffentlichen können.
Im Zentrum der Strategie steht die Programmiersprache Verse, die Epic bereits vor einigen Jahren für Fortnite und UEFN eingeführt hat. Verse soll in Unreal Engine 6 neben C++ zu einer zentralen Säule werden. Epic verspricht damit deutlich einfacher skalierbare Onlinewelten, deren Inhalte sogar über mehrere Server hinweg verteilt werden können.
Langfristig soll die Engine komplexe Zustände und Spielwelten automatisch synchronisieren, ohne dass Entwickler dafür eigene Datenbank- und Serverlösungen bauen müssen. Gleichzeitig setzt Epic auf offene Standards wie Pixar USD oder glTF, um Inhalte einfacher zwischen unterschiedlichen Werkzeugen und Plattformen austauschen zu können.
Während Unreal Engine 6 noch Zukunftsmusik ist, steht Unreal Engine 5.8 ab sofort zur Verfügung. Die neue Version konzentriert sich vor allem auf Leistung und Stabilität. Besonders wichtig ist das nun produktionsreife Beleuchtungssystem Megalights.
Es ermöglicht Tausende dynamische Lichtquellen mit Schatteneffekten zu vergleichsweise festen Kosten. Epic demonstrierte die Technik unter anderem am kommenden Gears of War: E-Day, das aufwendigere Beleuchtungseffekte darstellen kann als frühere Teile der Serie.
Neu ist außerdem Mesh Terrain, ein experimentelles Geländesystem, das klassische Höhenkarten ablösen soll. Entwickler können damit erstmals direkt Überhänge, Höhlen oder schwebende Inseln modellieren, ohne auf komplizierte Umwege zurückgreifen zu müssen.
Zudem führt Epic mit Lumen Light eine abgespeckte Variante seiner dynamischen Beleuchtung ein, die laut Unternehmen sogar auf der Nintendo Switch 2 eingesetzt werden kann.
Ebenfalls auffällig ist der zunehmende Fokus auf künstliche Intelligenz. Über einen neuen MCP-Server kann Unreal Engine 5.8 direkt mit Sprachmodellen wie Claude oder Gemini verbunden werden. In den gezeigten Beispielen entstanden per Texteingabe komplette Räume, Straßenzüge oder sogar ganze Städte.
Die KI greift auf vorhandene Inhalte zu und erzeugt keine bloßen Bilder, sondern echte Geometrie und bearbeitbare Spielwelten. Epic betont allerdings, dass die Funktionen noch experimentell seien und Entwickler jederzeit die Kontrolle über die erzeugten Inhalte behalten sollen.
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Akkus lassen sich im besten Fall Hunderte Male wieder aufladen. Entsprechend gering fällt ihr Ressourcenverbrauch im Vergleich zu Batterien aus. Letztere kann man zwar auch recyceln und aus ihnen theoretisch viele Rohstoffe zurückgewinnen. Doch das ist mit einem hohen Energieverbrauch verbunden - und müsste sehr häufig passieren. Hinzu kommt: Längst nicht jede Batterie wird korrekt recycelt. Oft werden die leeren Energiespeicher aus Gründen der Bequemlichkeit mit dem Restmüll entsorgt.
Akkus ersparen Nutzern auch das ständige Nachkaufen von AA- und AAA-Batterien für Fernbedienung und Co. Falls man doch gerade Bedarf hat: Bei Amazon sind die beliebten Eneloops in AA und AAA gerade befristet im Angebot.
Die Eneloops zählen zu den sogenannten NiMH-Akkumulatoren mit geringer Selbstentladung. Sie heben sich von älteren Exemplaren ab, die sich schon nach relativ kurzer Zeit selbst entladen hatten: beim Lagern in der Schublade oder auch in der selten genutzten Taschenlampe.
Vorreiter in diesem Bereich war der japanische Hersteller Sanyo, der den Eneloop 2005 auf den Markt brachte. Sanyo gibt es zwar nicht mehr, wohl aber den Markennamen. Inzwischen gehört er zu Panasonic.
Noch heute zählt der Eneloop zu den beliebtesten Akkus seiner Art. So erreichen die AA-Akkus bei Amazon hohe 4,8 von 5 Sternen nach 4.700 Bewertungen. Laut Angaben lassen sie sich bis zu 2.000-mal wiederaufladen, die Kapazität liegt bei 2.000 mAh.
Im 4er-Set kosten sie aktuell nur noch 11,04 Euro
eneloop, AA/Mignon NI-MH Akku, 4er-Pack, Kapazität mit min. 2000 mAh, Ready-to-Use NI-MH Akkus, bis zu 2000 Mal wiederaufladbar, plastikfreier Verpackung
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Wer zu den AAA-Akkus im 4er-Set greift, zahlt 9,22 Euro und erhält dafür Exemplare mit einer Kapazität von 800 mAh. Sie kosten 2,31 Euro pro Stück, 2,62 Euro im nicht reduzierten 8er-Set. Laut Preisvergleich macht Amazon auch hier den besten Preis.
eneloop AAA/Micro Packung mit 4 NI-MH-Akkus, NEU mit verbesserter Mindestkapazität von 800 mAh
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Weitere Deals dieser Art findet man bei Amazon in der Übersicht