Künstliche Intelligenz: Ökonomen warnen vor drastischen Folgen durch künstliche Intelligenz
Von Nils Matthiesen — 14. Juli 2026 um 09:15
Fast 200 Wissenschaftler und Branchengrößen fordern schnelles Handeln der Politik angesichts der rasanten Verbreitung von KI.
Ökonomen warnen vor KI-Folgen.Bild:
Tara Winstead / Pexels
Fast 200 Wirtschaftswissenschaftler und Forscher warnen in einer gemeinsamen Erklärung vor einer unvorbereiteten Transformation der Wirtschaft durch künstliche Intelligenz. Die Technologie könnte sich schneller verbreiten als jede bisherige Neuerung, weshalb die Politik ebenso schnell reagieren müsse. In dem am Montag veröffentlichten Papier mit dem Titel We Must Act Now betonen die Unterzeichner, dass KI in den kommenden zehn Jahren radikal leistungsfähiger werden dürfte. Dies berge erhebliche Risiken wie eine massenhafte Verdrängung von Arbeitsplätzen, biete aber gleichzeitig die Chance auf eine deutliche Steigerung des Lebensstandards.
Zu den fast 200 Unterzeichnern gehören 16 Nobelpreisträger sowie die Chefökonomen der beiden KI-Entwickler OpenAI und Anthropic. Auch bekannte Branchenvertreter wie Anthropic-Mitbegründer Jack Clark, der ehemalige Google-Chef Eric Schmidt und der Risikokapitalgeber Vinod Khosla haben das Dokument unterschrieben. Während Technologieentscheider schon länger vor einem raschen Wegfall menschlicher Arbeitskraft warnen, reagierten Ökonomen darauf bisher meist skeptisch. Historisch gesehen liefen technologische Umbrüche meist langsamer ab als von Branchenvertretern prognostiziert.
Größer als die Industrielle Revolution
Inzwischen wächst jedoch auch in der Wirtschaftswissenschaft die Sorge, dass sich die Technologie deutlich schneller und breiter durchsetzt als frühere Innovationen. Das aktuelle Statement warnt davor, dass die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz weitreichender sein könnten als jene der Industriellen Revolution, sich jedoch in einem weitaus kürzeren Zeitraum vollziehen werden. Unter den Unterzeichnern finden sich auch frühere Skeptiker wie die MIT-Professoren Daron Acemoglu und Simon Johnson, die 2024 den Wirtschaftsnobelpreis erhielten.
Viele Ökonomen gehen zwar davon aus, dass KI langfristig durch eine gesteigerte Produktivität und höhere Lebensstandards vorteilhaft sein wird. Sie verweisen auf historische Beispiele wie die Dampfmaschine oder den PC, die zwar Berufsfelder vernichteten, letztlich aber weitaus mehr neue Arbeitsplätze schufen. Kurzfristig drohen jedoch immense Verwerfungen, insbesondere die Verdrängung von Millionen Angestellten im Büro- und Dienstleistungsbereich. Experten warnen, dass soziale Sicherungsnetze wie die Arbeitslosenversicherung auf eine solche Welle nicht vorbereitet sind.
Forderung nach politischer Steuerung
Acemoglu betont, dass eine derart schnelle Entwicklung den Lebensunterhalt vieler Menschen gefährden könnte, wenn sich Entwicklungen aus dem Industrieroboter-Sektor in kürzerer Zeit wiederholen. Er plädiert dafür, dass KI-Labore Werkzeuge entwickeln sollten, die die menschliche Arbeitskraft ergänzen, anstatt sie komplett zu ersetzen. Die Erklärung fordert Ökonomen, Politiker und Wirtschaftsführer auf, unverzüglich zu handeln, um die ökonomischen Aspekte transformativer KI besser zu verstehen. Ziel müsse eine politische Steuerung sein, die die Technologie in eine gesellschaftlich vorteilhafte Richtung lenkt. Konkrete politische Handlungsempfehlungen enthält das Schreiben jedoch nicht.
Laut dem Mitorganisator Erik Brynjolfsson von der Stanford University besteht eine der dringendsten Aufgaben darin, bessere Messmethoden für die Verbreitung und die Auswirkungen von KI zu entwickeln. Der Mangel an verlässlichen Daten habe die Forschung bisher stark behindert, da unterschiedliche Messungen widersprüchliche Ergebnisse bezüglich des realen Arbeitsplatzverlusts lieferten.
Problem mit Software-Lizenz: IT-Ausfall an Berliner Gerichten
Von Ingo Pakalski — 14. Juli 2026 um 09:00
Ein großflächiger IT-Ausfall macht die Berliner Gerichte handlungsunfähig. Das hat gravierende Auswirkungen.
Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sieht keine Verantwortung der Justiz.Bild:
Hans-Christian Plambeck/Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Die Berliner Straf- und Zivilgerichte können aufgrund eines technischen Ausfalls derzeit nicht arbeiten, berichtet der Tagesspiegel. Als Ursache für den Ausfall benennt das Berlin-eigene IT-Dienstleistungsunternehmen ITDZ ein Lizenzproblem für eine Schnittstellensoftware, über die sich Justizangestellte auf die Server einwählen müssen.
Die Störung setzte in den frühen Morgenstunden des 13. Juli 2026 ein und betrifft die "gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit" in Berlin, erklärte ein Sprecher des Kammergerichts Berlin der Zeitung. Er bestätigte eine "Großstörung". Als Folge davon seien alle Mitarbeiter nach Hause geschickt worden, weil sie nicht mehr arbeiten konnten.
Als Folge der Störung war kein Zugriff auf elektronische Akten möglich, aber auch das Lesen von E-Mails funktionierte nicht. Obwohl die Betroffenen die Mitteilung nicht lesen konnten, verschickte das ITDZ eine E-Mail, wonach der Fehler gefunden sei. Eine Sprecherin der Senatsjustizverwaltung bestätigte am späten Nachmittag des 13. Juli 2026 den anhaltenden IT-Ausfall.
Scharfe Kritik des Richterbundes
Die Berliner Morgenpost zitiert Justizkreise mit der Vermutung, dass die Störung möglicherweise am Morgen des 14. Juli 2026 behoben sein könnte. Bereits am 10. Juli 2026 sei es an den Berliner Gerichten stundenlang zu flächendeckenden IT-Ausfällen gekommen.
Der Berliner Landesverband des Deutschen Richterbundes bestätigt die andauernden IT-Probleme an Berliner Gerichten und kritisiert diese scharf. "Wir haben einen vorübergehenden Stillstand der Rechtspflege. Die Richterschaft ist wütend, da wir unsere Arbeit nicht machen können", erklärte Stefan Schifferdecker, Co-Vorsitzender der Verbands.
In einer Stellungnahme des Verbands heißt es, dass eine "funktionierende Justiz auf eine verlässliche IT-Infrastruktur angewiesen" sei. Wiederkehrende Systemausfälle führen "zu erheblichen Arbeitsrückständen" und "beeinträchtigen unmittelbar die Gewährung effektiven Rechtsschutzes".
Besonders dramatisch seien die Auswirkungen in Strafverfahren. Wenn Hauptverhandlungstermine aufgrund der andauernden IT-Ausfälle nicht fristgerecht stattfinden können, bestehe das Risiko, "dass Untersuchungshaft aufgehoben und Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen", heißt es vom Verband.
Diese Entlassungen erfolgen dann "nicht aufgrund einer gerichtlichen Sachentscheidung", sondern nur, "weil die Justiz ihre gesetzlichen Fristen infolge technischer Ausfälle nicht mehr einhalten kann", werden die Auswirkungen skizziert. Aber auch die Bürger leiden darunter, weil es so zu Verzögerungen bei Eilanträgen kommt, was "erhebliche Auswirkungen auf den Rechtsschutz" habe.
Kritik am Berliner Senat
Der Verband fordert den Berliner Senat auf, "die Ursachen der wiederkehrenden IT-Ausfälle unverzüglich zu beheben und die Justiz endlich mit einer leistungsfähigen, stabilen und ausfallsicheren IT-Infrastruktur auszustatten". Die Digitalisierung der Justiz dürfe nicht dazu führen, dass "Gerichte und Staatsanwaltschaften bei technischen Problemen über Stunden oder Tage handlungsunfähig werden".
Auch der Berliner Landesverband der Neuen Richter*innenvereinigung übte scharfe Kritik an den ständigen IT-Ausfällen. " Eine funktionierende elektronische Akte ist keine Komfortfrage, sondern eine unverzichtbare Voraussetzung für einen leistungsfähigen Rechtsstaat und eine verlässliche Justiz", erklärte Marianne Krause als Sprecherin der Vereinigung. Es wird eine unverzügliche und nachhaltige Stabilisierung der Justiz-IT gefordert.
Für die Politik ist nur das ITDZ verantwortlich
Der Berliner Morgenpost sagte die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU), dass für die technischen Probleme "das ITDZ zuständig" sei. "In dem Sinne ist die Justiz auch leidtragend, aber nicht verantwortlich", meint die CDU-Politikerin.
Schwere Cyberangriffe und Sabotage: EU sanktioniert Russland
Von Heise — 13. Juli 2026 um 16:44
(Bild: Maxim Gaigul / Shutterstock.com)
Der Europäische Rat wirft Moskau ein koordiniertes digitales System aus Geheimdiensten und Kriminellen vor. Auch deutsche Institutionen wurden schon attackiert.
Der Europäische Rat hat am Montag eine scharfe Rüge gegen Russland ausgesprochen. Er wirft Moskau vor, ein komplexes Netzwerk aus staatlichen und privaten Akteuren für verheerende Cyberoperationen zu nutzen. Laut einer Erklärung der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas und der Mitgliedstaaten reicht dieses System von Geheimdiensten über Cyberkriminelle und Hacktivisten bis hin zu Unternehmen. Die EU verurteilt diese Aktivitäten und reagiert mit Sanktionen, um die Verantwortlichen für weltweite Sabotage- und Spionagekampagnen zur Rechenschaft zu ziehen, die teils bis 2010 zurückreichen.
Dem FSB wird vorgeworfen, seit Jahren bösartige Cyberangriffe zu führen, deren Intensität und Schwere zunehmen. Ziele seien die EU, ihre Mitgliedstaaten sowie internationale Partner, insbesondere die Ukraine. Das Spektrum reiche von der Unterwanderung staatlicher Netzwerke bis zur Sabotage kritischer Infrastruktur.
Angriff auf die Energie- und Verkehrsinfrastruktur
Zu den betroffenen Staaten zählen Deutschland, Frankreich, Polen, Zypern, die Niederlande, Österreich, die Slowakei, Rumänien und Finnland. Hierzulande richteten sich die Angriffe vor allem gegen staatliche Einrichtungen. In Polen soll die FSB-Einheit Sabotageakte gegen Heizkraftwerke und Schienennetze verübt haben. Solche Attacken zeigen für den Rat die wachsende Bereitschaft Moskaus, zivile Kernbereiche des täglichen Lebens im Westen zu stören.
Neben den Geheimdiensten spielen laut EU auch kriminelle Gruppen und Technologieunternehmen eine wichtige Rolle. Viele stünden in direkter Verbindung zu Russland oder handelten unter Anleitung und Kontrolle des Kreml. Sie ermöglichten oder führten Angriffe auf öffentliche Einrichtungen und sensible Wirtschaftsbereiche aus. Die EU wolle diese Form hybrider Kriegsführung nicht länger hinnehmen.
Tarnung durch gekaperte iranische Server
Frankreich hat nähere Erkenntnisse über die Arbeitsweise der Turla-Gruppe publik gemacht [3]. Demnach kompromittierte diese bereits 2017 unklassifizierte E-Mail-Systeme des Verteidigungsministeriums, infiltrierte 2018 die französische Botschaft in Moskau und betrieb 2025 Industriespionage gegen ein Hightech-Unternehmen. Zur Verschleierung sollen die Angreifer Infrastruktur in Drittstaaten wie dem Iran genutzt haben. Frankreichs Außenminister Jean-Noël Barrot kündigte an, den russischen Botschafter einzubestellen.
Die neuen Maßnahmen umfassen Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten. Betroffen sind auch russische Technologieunternehmen, die den Geheimdienst unterstützen. So dürfen Advanced System Technology (AST) und NPP Gamma künftig keine Geschäfte mehr in der EU tätigen. AST war bereits 2021 von den USA sanktioniert worden.
Um dieser Entwicklung zu begegnen, plant die EU die internationale Zusammenarbeit auszubauen – vor allem mit der NATO. Ziel ist ein freier, offener, stabiler und sicherer Cyberspace. Zugleich appelliert sie an alle Staaten inklusive Russland, den UN-Rahmen für verantwortungsvolles staatliches Handeln im Cyberraum einzuhalten und das Völkerrecht zu respektieren.
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Krankenhaus-IT: Wenn „läuft doch noch“ nicht reicht
Von Heise — 13. Juli 2026 um 13:37
(Bild: PopTika / Shutterstock.com)
Alte Hardware und Software in Kliniken sind oft nicht mehr legal oder sicher. NIS2 und B3S zwingen Krankenhäuser zu umfassendem Risikomanagement.
Ein Auto ohne AdBlue kann unter Umständen noch fahren, aber auf die Straße darf der Wagen eigentlich nicht mehr. Prof. Thomas Jäschke von der Datatree AG hat dieses Bild in seinem Vortrag beim Clubabend des Bundesverbands der Krankenhaus-IT-Leiterinnen und -Leiter bemüht, um ein massives Problem in deutschen Kliniken zu beschreiben. Denn bei in die Jahre gekommener Hard- und Software stellt sich oft dieselbe Frage: Ist der Betrieb eines Systems sicher oder legal, nur weil es technisch noch läuft?
Oft sieht es im Klinikalltag so aus: Ein alter Server brummt im Keller vor sich hin, das Archivsystem spuckt brav Patientenakten aus und das Ultraschallgerät macht seinen Job. Updates? Fehlanzeige. Den Stecker ziehen kann die IT-Abteilung trotzdem nicht einfach. Steuerrechtlich gelten zehn Jahre Aufbewahrungsfrist, bei medizinischen Akten reden wir über 15 bis 30 Jahre. Die Daten müssen also zwingend abrufbar bleiben.
Heikel wird die Lage, sobald Medizintechnik ins Spiel kommt. Hier hängt die Hardware oft an ganz spezifischen, teils sehr alten Software- oder Betriebssystemversionen. Spielt man hier eigenmächtig ein Update ein, riskiert man nicht selten die Zulassung des gesamten Geräts.
Eine Liste ist noch kein Risikomanagement
Einig waren sich die Teilnehmer bei der Veranstaltung, dass eine gemeinsame Liste alter Systeme notwendig ist, aber noch lange nicht ausreicht. Asset-Datenbanken und Inventare schaffen Transparenz, allerdings beginnt die eigentliche Arbeit danach. Welche Prozesse hängen an einem System? Welche Daten werden verarbeitet? Welche Schnittstellen bestehen? Welche Folgen hätte ein Ausfall? Wer entscheidet, ob ein System weiterbetrieben, isoliert, ersetzt oder abgeschaltet wird?
Gerade im Krankenhaus entscheidet nicht allein das Alter eines Systems über dessen Kritikalität. Ein alter Server kann vertretbar sein, wenn er sauber isoliert ist und nur noch für Archivzwecke benötigt wird. Ein anderes System kann hochkritisch sein, weil daran Diagnostik, Kommunikation, Medizintechnik oder zentrale Infrastruktur hängen. Risiken entstehen demnach nicht nur durch die Technik, sondern auch durch den Prozess, in dem die Technik eingesetzt wird.
NIS2 und B3S erhöhen den Druck
Hängen jedoch zentrale Systeme oder Kommunikationswege an veralteter Technik, werden Angreifern Tür und Tor geöffnet. Dabei sind Themen wie Lifecycle-Management, Risikobewertung, Notfallplanung, [1] Lieferkettensteuerung und Co. nicht neu. Inzwischen lässt der Gesetzgeber allerdings keine Ausreden mehr zu. Durch NIS2 [2] und den Branchenspezifischen Sicherheitsstandard fürs Krankenhaus [3] (B3S) stehen Krankenhäuser als kritische Infrastruktur massiv unter Druck, Informationssicherheit nachweisbar zu steuern. Die IT kann darauf hinweisen, an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht.
Die Entscheidung über den Weiterbetrieb, eine Isolation, beziehungsweise die Abschaltung der kritischen Bereiche, oder notwendige Investitionen bleiben jedoch eine organisatorische Verantwortung. In der Praxis liegt hier oft die größte Hürde. Viele Häuser kennen ihre Altlasten, aber für die Umsetzung fehlen die Zeit, das Budget, das Personal, eine Priorisierung und klare Eskalationswege.
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Weiter, immer weiter: Firefox verlängert Support für Windows 7, 8 und 8.1
Von Heise — 13. Juli 2026 um 11:33
(Bild: David Tran Photo / Shutterstock.com)
Eine unendliche Geschichte? Mozilla verlängert die Unterstützung für Windows 7, 8 und 8.1 sowie altes macOS in Firefox ESR 115 erneut.
Still und heimlich, ohne viel Federlesen, hat Mozilla die Unterstützung veralteter Betriebssysteme abermals verlängert. Bis März 2027 sollen Nutzerinnen und Nutzer der von den Herstellern nicht mehr unterstützten Betriebssysteme weiterhin in den Genuss von Sicherheitsupdates für den Webbrowser gelangen.
Der Support von Microsoft endete zwischen den Jahren 2016 und 2023 für die genannten Windows-Betriebssysteme. Die erhalten damit keine Sicherheitsupdates mehr, weshalb sich Nutzerinnen und Nutzer damit nicht mehr ins Internet wagen sollten. Jedoch liefert der Firefox-ESR-Browser immerhin noch einen mit aktuellen Sicherheitsflicken ausgestatteten Browser dafür aus. Der im März aktualisierte Support-Beitrag nennt weiterhin [1] den August 2026 als Support-Ende. Allerdings nennt der Release-Fahrplan für Firefox ESR nun diese Änderung.
Mozilla verlängert den Support für ältere Windows- und macOS-Versionen in Firefox ESR 115 bis März 2027.
Nicht nur Alt-Windows-Nutzer im Glück, auch macOS-User
Auch der Support-Beitrag, der die Verlängerung für Firefox ESR 115 [3] unter macOS 10.12 (Sierra), macOS 10.13 (High Sierra) und macOS 10.14 (Mojave) angekündigt hat, zeigt noch den alten Status aus dem März. Auch hier kommen Nutzer der Betriebssystem-Oldies, die keinen Support von Apple mehr erhalten, in den Genuss der Support-Verlängerung bis März 2027.
Im März dieses Jahres hatte Mozilla den Support von Firefox ESR 115 unter den genannten Betriebssystemen bereits verlängert. Bis dahin hatte die Mozilla-Stiftung eigentlich geplant [4], die Unterstützung für die alten Betriebssysteme im Februar dieses Jahres einzustellen. Das haben die Entwickler schließlich bis August 2026 ausgeweitet. Jetzt legt Mozilla nochmals ein gutes halbes Jahr Verlängerung nach.
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heise+ | Onlinebanking-Betrug: EU will Banken stärker in die Pflicht nehmen
Von Heise — 13. Juli 2026 um 16:00
Banken sollen Betrugsopfer künftig öfter und schneller entschädigen und mehr für die Prävention tun. Der Kompromiss lässt den Instituten jedoch viel Spielraum.
Angriffe auf das Onlinebanking von Verbrauchern zielen heute fast immer auf den Menschen statt auf die Technik. Gut gemachte Phishing-SMS oder -Mails suggerieren Sicherheitsprobleme. Betrüger geben sich am Telefon als Bankberater aus und wollen angeblich gegen – ja, Betrug helfen. Die Maschen funktionieren zu oft, erbeutetes Geld ist schnell außer Landes, Strafverfolger haben es schwer. Wenn Betroffene bei ihren Banken Ansprüche geltend machen, unterstellen die Kreditinstitute ihnen jedoch pauschal Sorgfaltspflichtverletzungen und grobe Fahrlässigkeit. Wer sich keinen Anwalt leisten kann, scheitert selbst mit berechtigten Forderungen.
Diesen Problemen will die EU in der neuen Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation, PSR) begegnen. Sie soll es Bankkunden erleichtern, ihre Ansprüche geltend zu machen. Banken sollen bei Identitätsbetrug durch falsche Bankberater oder gefälschte Webseiten Schäden außerdem verschuldensunabhängig erstatten. Die PSR soll den Verbraucherschutz stärken, aber auch dafür sorgen, dass Banken die Betrugsprävention verbessern.
Fraglich ist, ob der Kompromiss zwischen EU-Kommission, -Rat und -Parlament, den diverse Lobbyorganisationen begleitet haben [8] [8], den Verbrauchern wirklich hilft. Wir haben uns den finalen Text der PSR [9] [9] sowie Positionspapiere von Verbraucherschützern und Banken angesehen und mit Experten gesprochen. Zur Einordnung erklären wir, warum die heutigen Haftungsregeln betrogene Bankkunden benachteiligen und warum das in der Praxis der PSR trotz ihrer Ziele so bleiben könnte – aber auch, weshalb sie Kriminellen die Arbeit möglicherweise doch schwerer machen könnte.
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Open-Source-Hardware: DIY-Saugroboter mit LiDAR und ROS 2
Von Heise — 13. Juli 2026 um 18:00
(Bild: www.makerspet.com)
Ein 3D-gedruckter Saugroboter mit LiDAR, Raspberry Pi und Home Assistant – komplett offline und quelloffen. Das Projekt Oomwoo will zeigen, dass das geht.
Bisherige DIY-Saugroboter navigieren primitiv: Sie fahren blind durch den Raum und prallen dabei wie Betrunkene von Wand zu Wand. Das Open-Source-Projekt Oomwoo will das ändern, indem die gleichen Navigations-Frameworks zum Einsatz kommen, die auch teure kommerzielle Saugroboter verwenden: Mit 2D-LiDAR und dem Nav2-Stack des Open-Source-Frameworks ROS 2 (Robot Operating System) soll der Roboter geplante Pfade abfahren.
Ersatzteile vom Saugroboter-Markt statt Eigenentwicklung
Statt alle Komponenten selbst zu entwickeln, setzt das Projekt auf den florierenden Ersatzteilmarkt für chinesische Saugroboter: Motoren, Sensoren und Saugmodule werden etwa über AliExpress bezogen, lediglich Gehäuse, Bumper, Halterungen und Ladestation kommen aus dem eigenen 3D-Drucker.
Sämtliche Projektbestandteile – von den CAD-Dateien über die Firmware bis zur Steuerungssoftware – sind unter der Apache-2.0-Lizenz frei verfügbar. Cloud-Anbindung soll es nicht geben. Der Roboter soll komplett lokal arbeiten und über Home Assistant gesteuert werden.
Frühe Phase
Hinter Oomwoo steht Entwickler Ilia O., der unter anderem einfache Roboterbausätze für Unterricht und DIY verkauft. Bislang gibt es ein Chassis-Design und einige Simulationen der Steuerungssoftware, dazu viel Zuspruch in den Kommentaren auf der Projektseite [1]. Fertige Nachbauanleitungen fehlen noch, und auch grundlegende Entscheidungen stehen noch aus – etwa welcher Rechner die Navigation übernehmen soll. Sowohl ein Raspberry Pi 5 als auch ein ESP32 mit micro-ROS als auch eine Kombination werden erwogen.
Eine Teileliste [3] ist für Mitte Juli angekündigt. Das Materialbudget soll bei 100 bis 200 US-Dollar plus Raspberry Pi liegen – für einen Roboter, der laut Entwickler mit kommerziellen Geräten der 500- bis 600-Dollar-Klasse mithalten soll.
Der modulare Aufbau soll es Mitwirkenden ermöglichen, unabhängig voneinander an einzelnen Baugruppen zu arbeiten. Ein Bausatz ist angedacht, zwingend nötig soll er aber nicht sein.
Reaktion auf Sicherheitsskandale
Ilia O. nennt die wiederkehrenden [4]Sicherheitsprobleme [5] kommerzieller Saugroboter als Motivation und verweist auf den amerikanischen Sicherheitsforscher Dennis Giese, der seit Jahren die Hardware proprietärer Saugroboter in seinem Projekt robotinfo.dev [6] dokumentiert und dabei regelmäßig Schwachstellen aufdeckt. Bereits auf dem 37C3 Ende 2023 zeigte er unter dem Titel "Sucking Dust and Cutting Grass" [7], wie sich Saugroboter und Mähroboter übernehmen lassen. Oomwoo umgeht das Problem, indem es weder Kamera noch Internetverbindung mitbringt.
Kein Mangel an Vorläufern
An Maker-Saugrobotern herrscht kein Mangel: Der 3D-gedruckte Robot Vacuum Cleaner MARK II auf Arduino-Nano-Basis oder diverse Raspberry-Pi-Zero-Bauten auf GitHub zeigen, dass die Szene das Thema seit Jahren bearbeitet. Das schwedische Projekt Wolley verfolgte einen ähnlich ambitionierten Ansatz, scheint aber seit 2024 eingeschlafen zu sein.
(Bild: www.wolley.se)
Oomwoo ist damit nach aktuellem Stand das erste Projekt, das einen komplett selbst gebauten Saugroboter mit professioneller SLAM-Navigation verbindet. SLAM (Simultaneous Localization and Mapping) bedeutet, dass der Roboter während der Fahrt gleichzeitig eine Karte seiner Umgebung erstellt und seine eigene Position darin bestimmt. Genau so navigieren auch die meisten kommerziellen Saugroboter.
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Auch Apples Fahrzeugintegration fürs iPhone bekommt im Herbst ein Update. Apple geht auch hier kleinere und größere Probleme an.
Mit Erscheinen von iOS 27 [1] betreibt Apple neben dem Einbau der neuen Siri AI [2] vor allem Produktpflege. So soll das iPhone-Betriebssystem Designinkonsistenzen beheben sowie teils deutlich schneller arbeiten [3], zumindest an einigen Stellen. Auch die iPhone-Fahrzeugintegration CarPlay, traditionell Teil von iOS, wird verbessert. Im Rahmen der Entwickler-Beta gibt es hierzu nun erste Details.
Design, Wallpaper, Sprachsteuerung
So berichten Nutzer, die die Vorabversion bereits nutzen, von einem insgesamt verbesserten Look. Icons sind besser lesbar, interaktive Kacheln auf dem Homescreen enthalten mehr Inhalte und es gibt eine Reihe neuer integrierter Wallpaper. Apps lassen sich, sofern Entwickler dies umgesetzt haben, besser durch Sprache steuern [4], Apple hat dazu ein Developer-Template veröffentlicht. Apple Maps versteht die Suche mit natürlicher Sprache, man kann Siri unter anderem nach Mautstraßen befragen. Ein Mini-Player erscheint, wenn Musik abgespielt wird. Der „Now Playing“-Screen enthält endlich eine Möglichkeit, vor und zurück zu spulen. Podcasts können von diesem Bildschirm aus langsamer oder schneller wiedergegeben werden.
Ist auf dem iPhone Siri AI freigegeben, was innerhalb der EU zunächst nicht möglich [5] sein wird, kann man die Sprachassistenz mit ihrer Chatbot-Funktionalität nun auch direkt im Auto verwenden. Allerdings funktioniert das auch mit Freischaltung zunächst nur in US-englischer Sprache, auch wenn Siri AI intern schon deutsche Inhalte beherrscht. Weitere Sprachfassungen werden in den Monaten nach dem Release von iOS 27 im September erwartet. Gespräche mit Siri AI werden auch vom Auto aus in der Siri-AI-App gespeichert, um sie später erneut begutachten zu können.
Genauere Ortung, Video-Apps, Daten über Ladestationen
Offiziell unterstützt werden nun auch Video-Apps, die über AirPlay-Streaming [6] hinausgehen. So soll es möglich sein, Videos direkt auf dem CarPlay-Bildschirm zu selektieren. Ob das nur mit bestimmten Car-Entertainment-Systemen möglich ist (wie zuvor), bleibt unklar. Allerdings prüft das Betriebssystem stets, ob das Fahrzeug steht – eine Videonutzung während der Fahrt bleibt ausgeschlossen.
Apple verspricht außerdem eine bessere Anbindung an das in vielen Fahrzeugen enthaltene Navigationssystem. So soll man sich Daten etwa über Ladestationen anzeigen lassen können – auch hier bleibt unklar, welche Autos dies unterstützen. Apple hat zudem an der GPS- und Ortungsdienste-Genauigkeit geschraubt.
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M-Chips: M7 mit bis zu 1,5 TByte – und warum Apple den M6 überspringt
Von Heise — 13. Juli 2026 um 12:22
SoC mit Apple Silicon.
(Bild: Apple)
Apple überspringt beim M6 verschiedene Modelle, was einen ganz bestimmten Grund hat. Der M7 Ultra könnte zum teuren Chip-Monster werden.
Apples weicht beim M6 von seiner bisherigen Chipstrategie ab: Vom M1 bis zum M5 gab es von jedem Apple-Silicon-Modell jeweils mehrere Varianten, doch beim M6 ist das angeblich nicht geplant [1]. Einem neuen Bloomberg-Bericht zufolge hat Apple bereits mit dem „Tape-out“ mehrerer M7-Chips begonnen, ein Prozess, der üblicherweise der Finalisierung des Chip-Designs dient. Den Angaben zufolge soll es bei nur einem Standard-M6-Prozessor bleiben, M6 Pro, M6 Max oder gar M6 Ultra werden ausgelassen.
Damit würde der M6 nur in einem MacBook Pro der Einsteigerklasse und eventuell in einem MacBook Air landen, möglicherweise auch in iMac und eventuell in einem Mac-mini-Modell – wobei letzterer Kompaktrechner zuletzt stets mit Standardchip und Pro-Variante ausgestattet worden war. Der Grund ist laut Bloomberg, dass Apple für den M7 große Veränderungen bei den integrierten KI-Beschleunigern plant, die offenbar nicht in den M6 passen."
Sehr viel RAM ansprechbar
Der erste M7 ist laut Bloomberg [2] bereits für die erste Jahreshälfte 2027 geplant. Bis Ende des Jahres sind dann M7 Pro und M7 Max dran, 2028 folgt dann eine Ultra-Version (die der Konzern in den vergangenen Jahren teilweise weggelassen hatte). Beim neuen M7 Ultra soll Apple erstmals seit dem Mac Pro mit Intel-Chip aus dem Jahr 2019 bis zu 1,5 TByte ansprechen können.
Zentrale Neuerung beim M7 sollen die nochmals deutlich beschleunigten lokalen KI-Fähigkeiten sein. Bloomberg spricht von „signifikanten Verbesserungen“ bei den integrierten Neural-Processung-Units (NPUs), die bei Apple traditionell Neural Engines heißen. Angeblich nähert sich Apple damit Nvidias Blackwell-Chips [3]. Intern arbeitet Apple zudem auch schon am M8, der auch wieder mit High(er)-End-Varianten kommen soll. Ab 2028 sind dafür 1,4-Nanometer-Fertigungsprozesse vorgesehen. KI sei bei Apple nicht mehr nur „ein weiteres Feature“, so Bloomberg, sondern von zentraler Bedeutung.
Lokale KI auf der Überholspur
Momentan gibt es noch eine klare Trennung zwischen lokaler und Cloud-KI. Letztere sorgte auch für die massive Inflation bei DRAM- und NAND-Speicherpreisen. Apple setzt schon seit mehreren Jahren auf lokale KI-Systeme, etwa durch das Clustering mehrerer Macs [4], aber auch die Nutzung einzelner Maschinen mit Tools wie Ollama oder LM Studio [5].
Die lokale Nutzung großer Sprachmodelle hat viele Vorteile. So fallen dann keine Tokenkosten an, die sich in den vergangenen Monaten rasant verteuert haben, zudem gibt man seine Daten weder zum Training noch zu anderen Zwecken in die Cloud. Lokale Modelle holen zudem massiv technisch auf, wie Kombination wie Hermes und Qwen [6] zeigen. Damit könnten in absehbarer Zeit KI-Rechenzentren vor allem für das Training benötigt werden und nicht mehr für die – heute so teure [7] – Inferenz. Apple scheint stark auf diesen Trend zu setzen.
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iPhone 18 Pro Max: Komponentenpreise geschätzt um 300 US-Dollar erhöht
Von Heise — 13. Juli 2026 um 11:46
Ein iPhone 17, hier die Pro-Variante.
(Bild: Sebastian Trepesch / heise medien)
Eine Bill-of-Materials-Berechnung besagt, dass Apple auch beim iPhone 18 Pro Max die Preise erhöhen dürfte. Die Komponentenkosten steigen deutlich.
Momentan hat Apple seine iPhone-Preise [1] noch nicht erhöht – im Gegensatz zu jenen für Mac, iPad und Zubehör [2]. Doch für die neuen, vermutlich im September vorzustellenden Modelle dürfte das nicht gelten: Apple plant hier wohl deutliche Preiserhöhungen. Das Marktforschungsunternehmen Counterpoint hat dazu nun eine Komponentenliste („Bill of Materials“, kurz BoM) aufgestellt, die erste Indizien dafür liefert, in welche Richtung es gehen könnte. Dabei wird das aktuelle iPhone 17 Pro Max [3], Apples Topmodell, mit dem kommenden iPhone 18 Pro Max verglichen. Es soll neben dem iPhone 18 Pro und einem gänzlich neuen Foldable [4] („iPhone Ultra“) auf den Markt kommen.
DRAM und NAND sind die Preistreiber
Laut der Counterpoint-BoM-Berechnung könnte der Bau eines iPhone 18 Pro Max bis zu 300 US-Dollar mehr kosten [5] – allein an Komponenten. Wie viel Apple davon weitergibt, bleibt unklar. Am stärksten ziehen die Teilepreise erwartungsgemäß bei DRAM und NAND an, also Hauptspeicher und Flash-Speicher. Berechnet wurde dies beim Modell mit 1 TByte, das aktuell über 12 GByte RAM verfügt. Apple soll diese RAM-Größe auch beim iPhone 18 Pro und Pro Max beibehalten, so die Gerüchteküche; 1 TByte ist wiederum das zweitgrößte Modell neben der (schon jetzt sehr teuren) 2-TByte-Variante.
Counterpoint zufolge werden sich nicht nur die DRAM- und NAND-Preise erhöhen, sondern auch die für den im iPhone 18 Pro Max verbauten Hauptprozessor. Der A20 Pro soll erstmals im 2-nm-Prozess gefertigt werden, das neuartige Packaging sorgt für das Preisplus. Bei der Kamera, die beim iPhone 18 Pro und 18 Pro Max angeblich neue optische Funktionen mitbringt [6], die die Gerätedicke erhöhen, rechnet Counterpoint mit einer kleinen Preiserhöhung aufgrund neuer Technologie.
Kapazitätsausbau wird noch eine Weile dauern
Apple hat mehrfach davor gewarnt, dass die Preise bei dem Unternehmen anziehen werden. Als Grund wird die weiterhin anhaltende Inflation bei DRAM- und NAND-Modulen genannt, die laut Konzernchef Tim Cook [7] ihresgleichen sucht. Die Nachfrage bleibt aufgrund des KI-Booms hoch. Hersteller wie Micron sagen, Preisdruck durch große Kunden [8] – darunter auch Apple – hätten den Komponentenherstellern in der Vergangenheit nicht genügend Geld für Investitionen in neue Werke gelassen. Inzwischen werden jedoch wieder viele Milliarden in den Kapazitätsausbau [9] gesteckt, wobei der Jahre dauern könnte.
Counterpoint rechnen damit, dass Apple seine iPhone-Preise um durchschnittlich 200 Dollar pro Einheit erhöhen wird. Damit würde das Unternehmen wohl Teile seiner (hohen) Marge an die Kundschaft abtreten. Allerdings sind solche BoM-Berechnungen stets mit Vorsicht zu genießen: Niemand weiß, was Apple bei seinen Lieferanten tatsächlich zahlt. Der Konzern nimmt bekanntlich enorme Stückzahlen ab.
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Nach mehr als 13 Jahren hat die EU ihre Fluggastrechtereform beschlossen. Wer vor allem profitiert – und wo manchen Kunden eine Verschlechterung droht.
Am 13. Juli 2026 haben die Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel der Reform der europäischen Fluggastrechte zugestimmt [1]. Damit hat eine Überarbeitung, die mehr als 13 Jahre auf sich warten ließ und deren Verhandlungen mehrfach auf Eis lagen, ihre letzte formale Hürde genommen.
Für Reisende gelten die neuen Regeln voraussichtlich ab Mitte 2027 – Fluggesellschaften erhalten nach Inkrafttreten zunächst zwölf Monate Zeit zur Umsetzung, können die Änderungen aber auch früher anwenden.
Entschädigung: Drei-Stunden-Grenze bleibt
Ein zentraler Streitpunkt der Verhandlungen war die Frage, ab wann Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Die EU-Staaten hatten ursprünglich gefordert, die Schwelle auf vier Stunden anzuheben und die Beträge zu senken.
Deutschland stimmte diesem Vorschlag im Juni 2025 nicht zu. Das Europäische Parlament setzte sich in den Verhandlungen dafür ein, die bisherigen Bedingungen weitgehend beizubehalten – mit Erfolg.
Beschlossen ist nun: Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung oder wird er weniger als 14 Tage vor dem Abflug gestrichen, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung – vorausgesetzt, die Airline trägt die Schuld daran. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro bei bis zu 1.500 Kilometern, 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometern sowie bei Flügen innerhalb der EU, und 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometern, sofern der Flug nicht ausschließlich innerhalb der EU stattfindet.
Neue Fristen für Airlines
Bislang fehlten in der EU-Verordnung konkrete Fristen dafür, wann und wie Airlines Passagiere über ihre Rechte informieren und Entschädigungen auszahlen müssen. Das ändert sich: Künftig müssen Fluggesellschaften Betroffene innerhalb von 96 Stunden nach Reiseende elektronisch über ihre Ansprüche informieren und erläutern, wie diese geltend gemacht werden können.
Passagiere haben dann neun Monate Zeit, die Entschädigung zu beantragen. Die Airline muss daraufhin innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder schriftlich begründen, warum sie im jeweiligen Fall keine Entschädigung leistet.
Neu ist außerdem, dass künftig gesetzlich aufgelistet wird, welche Umstände als außergewöhnlich gelten – also solche, bei denen Airlines keine Schuld trifft und damit auch keine Entschädigung schulden.
Dazu zählen etwa randalierende Passagiere, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughafenpersonal und Bodenabfertigungsdiensten. Die Airline muss jedoch nachweisen, dass diese Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.
Neue Rechte für Familien
Zu den klaren Verbesserungen zählen neue Regelungen rund um Sitzplätze und Zusatzgebühren. Kinder unter 14 Jahren dürfen künftig ohne zusätzliche Kosten neben ihren Eltern sitzen. Dasselbe gilt für Schwangere sowie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und ihre jeweiligen Begleitpersonen.
Fluggesellschaften sind außerdem verpflichtet, Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos zu korrigieren und für bereits eingecheckte Passagiere einen Boardingpass ohne Extragebühr auszudrucken.
Darüber hinaus müssen Airlines den Ticketpreis künftig standardmäßig inklusive Handgepäck anzeigen, was den Preisvergleich erleichtern soll. Günstigere Tarife ohne Handgepäck dürfen aber weiterhin angeboten werden, sofern Passagiere freiwillig darauf verzichten.
Verpflegung, Unterkunft, Umbuchung
Bei längeren Wartezeiten am Flughafen werden die Ansprüche auf Versorgung klarer geregelt: Nach zwei Stunden haben Passagiere Anspruch auf Erfrischungen, nach drei Stunden auf eine Mahlzeit, danach jeweils nach weiteren fünf Stunden auf eine weitere Mahlzeit – maximal drei pro Tag.
Hinzu kommen ein Recht auf Internetzugang sowie mindestens zwei Telefonate. Sind Übernachtungen notwendig, müssen Airlines eine kostenlose Hotelunterkunft sowie den Transfer dorthin und zurück zum Flughafen organisieren. Kommt die Airline dem nicht nach, können Passagiere selbst eine angemessene Lösung suchen und die Kosten später erstattet bekommen.
Bei Flugausfällen haben Passagiere künftig in vielen Fällen das Recht auf eine anderweitige Beförderung – auch zu einem nahe gelegenen Alternativflughafen, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar per Bahn. Die Reisebedingungen müssen dabei vergleichbar sein: Wer einen Direktflug gebucht hat, kann nicht zu mehreren Anschlussflügen verpflichtet werden. Die Airline muss innerhalb von drei Stunden eine Alternative anbieten; tut sie das nicht, dürfen Passagiere selbst handeln.
Allerdings gibt es hier eine mögliche Verschlechterung gegenüber der bisherigen Rechtslage: Die Erstattung ist künftig auf maximal das Vierfache des ursprünglichen Ticketpreises begrenzt. Bisher war keine feste Obergrenze vorgesehen. Wer ein besonders günstiges Ticket hatte und am Tag des Ausfalls auf ein teures Ersatzticket angewiesen ist, könnte unter der neuen Regelung schlechter gestellt sein als zuvor.
Wer Hin- und Rückflug zusammen gebucht hat, aber den Hinflug oder Teile davon nicht antritt, darf künftig dennoch den Rückflug antreten – ohne dass dafür eine Extragebühr fällig wird.
Wer in eine schlechtere Klasse umgebucht wird (sogenannter Downgrade), soll innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des Ticketpreises erstattet bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Flugpreis und der Flugstrecke.
Geltungsbereich und freiwilliges EU-Siegel
Die neuen Regeln gelten für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abgehen – unabhängig davon, welche Airline den Flug durchführt. Bei Flügen, die außerhalb der EU starten und in der EU landen, gelten sie nur, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Neu eingeführt wird außerdem ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte, mit dem Airlines signalisieren können, dass für sie die EU-Vorschriften verbindlich gelten.
Parallel zur Fluggastrechtereform haben sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten bereits im Juni 2026 auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt, die noch formell bestätigt werden müssen, aber zeitgleich in Kraft treten sollen.
Vorgesehen ist dabei unter anderem ein einheitliches Formular für Entschädigungs- und Erstattungsanträge. Zudem soll künftig klar gelten: Wird ein Flug annulliert, erhalten Passagiere den vollen Ticketpreis zurück – eine etwaige Vermittlungsgebühr von Online-Plattformen oder Reisebüros darf laut dem Rat der Europäischen Union nicht einbehalten werden.
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Kürzung, Rüstung – und ein DGB, der die Füße stillhält? Die Politologin Ulrike Eifler warnt vor den Folgen des Reformpakets. Ein Telepolis-Interview.
Sie gehört zu den umtriebigsten Gesichtern der Friedensbewegung, aber auch zu deren streitbarsten: Ulrike Eifler [1], Jahrgang 1975, tingelt zwischen Kurzaufenthalten bei der Londoner Friedenskonferenz oder einer Veranstaltung in Belgien, publizistischer Tätigkeit und aktiver Gewerkschaftsarbeit mit einer Mission durch die Berliner Republik.
Der von ihr mitinitiierte Aufruf "Nie wieder Krieg – Die Waffen nieder" [2] ist mehr als ein Slogan, er ist Teil ihrer Lebensaufgabe geworden. Die studierte Politologin, Sinologin und Autorin zahlreicher Sachbücher [3] zu den Themen Gewerkschaft, Frieden, Linke ist eine Freundin klarer Worte, sie eckt an und bringt frischen Wind.
Aus ihrer Mitgliedschaft in der Partei Die Linke und ihrer durchaus klassenkämpferischen Haltung macht die aus Eberswalde stammende Enkelin eines Dachauer KZ-Häftlings keinen Hehl [4].
Nach diversen publizistischen Tätigkeiten und einer Stelle als Leiterin des Auslandsbüros der Rosa-Luxemburg-Stiftung im schweizerischen Genf ist sie seit 2023 in der Würzburger Geschäftsstelle der IG Metall zu finden – um von dort aus einer "zu aktiver Kriegsvorbereitung" [5] (Eifler) übergegangenen Bundesregierung Steine in den Weg zu legen. Ein Gespräch über Sozialabbau, Aufrüstung und die Rolle der Gewerkschaften.
Das vergessene Notstandsgesetz: Wer im Ernstfall die Arbeit nicht mehr verweigern darf
▶ In dem von Ihnen mit-herausgegebenen Sammelband "Die große Mobilisierung" [6] beschreiben Sie eine neue gesellschaftliche Kriegstüchtigkeit. Woran machen Sie diese, insbesondere in der Arbeitswelt, konkret fest?
Eifler: Die Militarisierung der Gesellschaft zieht eine Militarisierung der Arbeitswelt nach sich. Das gilt nicht nur für die Rüstungsindustrie: Sondern auch für Journalisten, die sich der offiziellen außenpolitischen Linie weitestgehend unterordnen müssen, für Lehrkräfte, die verpflichtet sind, Soldaten in den Unterricht einzuladen, oder für Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur, die in den Dienst an der Waffe vermitteln müssen.
Gleichzeitig zeigt insbesondere das Arbeitssicherstellungsgesetz [7], dass die Militarisierung mit erheblichen Eingriffen in die Selbstbestimmung der Beschäftigten einhergeht. So hat die Bundesregierung für alle Beschäftigten der kritischen Infrastruktur, der Rüstungsindustrie, der Rüstungsforschung sowie lebenswichtiger Versorgungs- und Transportbereiche eine dienstliche Verpflichtung in Krise und Krieg geregelt – im Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfall entfällt hier nicht nur das Streikrecht, sondern auch das Recht, den Arbeitsplatz zu wechseln.
Rüstung versus Sozialstaat
▶ Sie kritisieren Aufrüstung massiv, bezeichnen diese als "Rüstungswahnsinn" [8]. Kritiker wenden ein, dass man damit notwendigerweise das Baltikum und die Ukraine verteidige, wie würden Sie deren Sicherheit stattdessen gewährleisten wollen?
Eifler: Was wir gegenwärtig in Europa erleben, geht weit über Verteidigung hinaus. Die für Deutschland geplante Stationierung von Erstschlagwaffen, also schwer ortbaren und mit Hyperschallgeschwindigkeit fliegenden Mittelstreckenraketen, die die Nato in die Lage versetzt, Russland von deutschem Boden aus anzugreifen, ist kein Akt der Verteidigung.
Wir wissen, dass der Krieg in der Ukraine ein Labor für die Rüstungstechnologie ist. Die ukrainische Regierung hat mit "Test in Ukraine" [9] dafür sogar ein staatlich gefördertes Testprogramm aufgelegt.
Es ermöglicht internationalen Rüstungs- und Technologieunternehmen, ihre unbemannten Systeme, KI-Lösungen und elektronischen Abwehrsysteme unter realen Kampfbedingungen an der Front zu evaluieren. Das stärkt nicht die Sicherheit der Menschen, sondern verlängert den Krieg.
Die Alternative dazu wäre der Aufbau von Gesprächsbeziehungen und eine gezielte Entspannungspolitik.
▶ Deutschland erlebt einen massiven Stellenabbau in wichtigen Industrien. Wie ist das Verhältnis zwischen wirtschaftlicher Produktivität und Rüstungsausgaben zu sehen? Kann Aufrüstung nicht viel eher – im Sinne eines Rüstungskeynesianismus – Teil der Lösung sein?
Eifler: Erst vor zwei Wochen gab die britische Regierung Zahlen heraus, die belegen, dass Investitionen in Infrastruktur, Bildung oder Transport deutlich mehr Jobs schaffen als Rüstungsinvestitionen. Ähnliches fand eine Studie der Universität München heraus, die die Investitionsentwicklungen in Italien, Spanien und Deutschland untersuchte.
Rüstungsinvestitionen vermeiden die Deindustrialisierung nicht, sondern beschleunigen sie. Hinzu kommt: Rüstungskeynesianismus funktioniert nur im Krieg. Um aber eine ungestörte Kriegsproduktion sicherzustellen, müsste die Bundesregierung auf Kriegswirtschaft umstellen. Diese aber ist weder mit Tarifverhandlungen noch mit dem Streikrecht oder der Existenz freier Gewerkschaften vereinbar. Dieses Vorgehen ist schon jetzt nicht Teil der Lösung, sondern hochproblematisch.
▶ Raten Sie demnach Kollegen, die von Jobverlust bedroht sind, vom Gang ins Rüstungswerk ab?
Eifler: Das Schlimme ist, dass die Bundesregierung nicht nur die Rüstungsbetriebe, sondern auch Schulen, Krankenhäuser, Häfen, die öffentliche Verwaltung oder den Katastrophenschutz zum Teil der Kriegsmaschinerie macht. Inzwischen gibt es die ersten Beispiele, wo Beschäftigte dies problematisieren, etwa die Ford-Vertrauensleute oder die Tramfahrer aus München [10], die sich weigerten, die mit Bundeswehrwerbung vollgeklebten Straßenbahnen durch die Innenstadt zu kutschieren.
Die Beispiele zeigen, dass Teile der Arbeiterklasse bereit sind, den Kriegsvorbereitungen die Gefolgschaft zu versagen. Diese Bereitschaft muss einen kollektiven Ausdruck finden. Individuelles Verweigern hilft dabei wenig. Wenn unsere Arbeitsplätze Teil der Kriegsvorbereitung werden, müssen sie zum Ort der Auseinandersetzung dagegen werden, so wie es die Hafenarbeiter in Italien und Griechenland getan haben, als sie sich weigerten, die Waffentransporte nach Israel zu verladen.
Der DGB zwischen Sozialpartnerschaft und offenem Protest
▶ Klare Worte, die man von der DGB-Spitze um Yasmin Fahimi so bislang nicht vernommen hat. Was stimmt Sie dennoch hoffnungsvoll?
Eifler: Ich denke, die Härte der sozialen Angriffe darf nicht unterschätzt werden. Um die Fünf-Prozent-Vorgabe der Nato zu erfüllen, will die Bundesregierung ab 2030 fast die Hälfte des Haushalts in die Rüstung stecken – jedes Jahr. Die anstehenden Sozialkürzungen sind das größte Verarmungsprogramm in der Geschichte dieses Landes.
Erste Proteste dagegen – wie die Ruhrpott-Rebellion [11]– gibt es. Am 26. September soll ein zentraler Aktionstag des DGB folgen. Die gleiche Mehrheit, die für die Reform der GKV gestimmt hat, wird auch für die Rentenkürzungen oder die Abschaffung des Achtstundentages stimmen. Dagegen braucht es jetzt Protest.
▶ Ehrlicherweise muss man aber dazu sagen, dass der DGB bisher nicht als fundamentaler Kritiker jener Maßnahmen aufgetreten ist, oder? Gab es ein Versagen und was muss sich ändern?
Eifler: Ich würde nicht von Versagen sprechen. Aber ich würde die Sozialpartnerschaft als einen Weg einordnen, der uns in den letzten Jahren geschwächt hat. Die Kollegen müssen die Erfahrung machen, wie sich Erfolge, aber auch Niederlagen anfühlen, um daran zu wachsen. Das können wir ihnen nicht abnehmen.
Deshalb halte ich Gespräche mit der Bundesregierung, die das Ziel haben, den gewerkschaftlichen Protest zu vermeiden oder unseren Unmut zu befrieden, für falsch. Breite Sozialproteste schwächen uns nicht, sie stärken uns, und sie wären eine wichtige Vorbereitung gegen mögliche Angriffe durch die AfD.
Das Gespräch führte unser Autor Luca Schäfer.
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Die Türkei verhandelt über den Verkauf ihrer S-400-Systeme an die VAE oder Katar. Laut Dimitri Peskov steht eine Entscheidung Putins aber noch aus.
Die türkische Regierung verhandelt über den Verkauf ihrer russischen S-400-Luftabwehrsysteme an einen Staat am Persischen Golf. Mehrere Quellen erklärten [1] gegenüber Middle East Eye, dass die russische Regierung dem möglichen Verkauf "positiv" gegenübersteht.
Als mutmaßlicher Käufer gelten die Vereinigten Arabischen Emirate, möglicherweise auch Katar.
Der Kreml-Sprecher Dmitri Peskow bestätigte, dass Russland mit der Türkei über die Zukunft der türkischen S-400-Systeme im Gespräch sei. Er bezeichnete die Angelegenheit als "äußerst sensibel. Es müssten noch jedoch noch weitere Details geklärt werden, und eine Entscheidung von Präsident Wladimir Putin stehe aus.
Die türkische Nachrichtenseite Oksijenschrieb dagegen [2], dass eine Übergabe der Systeme an die Vereinigten Arabischen Emirate bevorsteht. Konkret könnten die Systeme in Dubai stationiert werden, um das mehrschichtige Luftverteidigungsnetz der Emirate zu verstärken.
Der lange Schatten der S-400: Von der Krise zur Lösung
Die S-400-Systeme, die die Türkei 2019 von Russland erworben hat, entwickelten sich für Ankara zu einem erheblichen Problem. Nach dem Kauf schlossen die USA die Türkei aus dem Programm für den Kampfjet F-35 der fünften Generation aus und verhängten eine ganze Reihe von Sanktionen gegen die türkische Rüstungsindustrie.
Die USA halten weiterhin sechs für die Türkei gebaute Jets zurück, deren Übergabe durch ein US-Gesetz aus dem Jahr 2020 blockiert wird. Es schreibt vor, dass die US-Regierung sicherstellen muss, dass die Türkei die S-400-Systeme nicht mehr besitzt, bevor sie die F-35-Jets erhalten darf.
Deshalb hatte die Türkei zwischenzeitlich bereits mit Indien verhandelt [3], um die S-400 an einen von den USA relativ unabhängigen Abnehmer weiterzureichen. Indien hat jedoch selbst fünf Geschwader des Luftabwehrsystems von Moskau gekauft [4], wovon das letzte im November 2026 ausgeliefert werden soll.
Strategischer Nutzen für die USA
Der Verkauf fällt nicht unter US-Sanktionen fallen, da es sich um ein Geschäft zwischen der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten handelt und nicht um eines mit Russland. Die VAE betreiben [5] bereits russische Luftverteidigungssysteme wie das Pantsir.
Das US-Magazin Military Watchberichtet [6], dass türkische Regierungsquellen am 10. Juli mitteilten, eine Vereinbarung über die Übergabe der S-400-Systeme sei erreicht worden. Dies werde nicht nur Luftwaffe der Türkei durch den Erwerb von F-35 Kampfflugzeugen erheblich stärken, sondern auch die Flugabwehr rund um wichtige US-Militärbasen in Westasien verbessern.
Diese Einrichtungen waren nach dem unprovozierten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA und Israels wiederholt Ziele für Vergeltungsschläge des Iran und haben erhebliche Schäden erlitten, da sich die vorhandenen Luftverteidigungssysteme als unzureichend erwiesen haben.
S-400 gegen MIM-104 Patriot: Der technische Vergleich
Das S-400-System gilt als eines der leistungsfähigsten Luftverteidigungssysteme weltweit. Es kann Flugzeuge und Raketen in bis zu 400 Kilometern Entfernung und 30 Kilometern Höhe erfassen und zerstören. Im Vergleich zum amerikanischen MIM-104 Patriot fliegen die vom S-400 abgefeuerten Abfangraketen mit Mach 14 fast dreimal so schnell, was deutlich bessere Abfangfähigkeiten bietet.
Die an die Türkei gelieferte Version wurde so angepasst, dass sie Daten mit NATO-Standard-Ausrüstung austauschen kann. Der Einsatz in der Golfregion würde den US-Streitkräften auch Gelegenheiten bieten, die Funktionsweise des S-400 zu beobachten.
Dies ist besonders wertvoll für die USA und die Nato, wenn man bedenkt, dass das S-400 das Rückgrat des russischen Luftverteidigungsnetzes bildet.
Iran weiterhin außen vor
Während Russland dem Verkauf türkischer S-400-Systeme an einen Golfstaat zustimmt, lehnt Moskau seit Jahren Anfragen aus dem Iran für das gleiche System ab. Die russische Regierung weist entsprechende Anfragen aus Teheran seit Jahren zurück, wie der israelische Journalist Arie Egozi bei Defence Network schreibt [7].
Schon 2019 hatte der russische Präsident Wladimir Präsident Putin iranische Anfragen persönlich zurückgewiesen. Moskau betont laut Egozi die "Übereinstimmung mit den Zielen Israels". Das S-400 könnte israelische F-35-Tarnkappenflugzeuge erfassen und damit die Luftüberlegenheit Israels in der Region gefährden.
Nach Israels Luftangriff auf den Iran im Juni 2025 verschärfte Teheran den Druck, denn die Angriffe legten massive Lücken in der iranischen Luftverteidigung offen. Russland lehnte die Forderung erneut ab.
Nun geht Russland scheinbar noch einen Schritt weiter und liefert Waffensysteme an einen arabischen Staat, der damit sicherlich auch US-Einrichtungen schützen wird.
Was fordert Moskau von Ankara im Gegenzug?
Russlands Motivation für die Zustimmung zum Weiterverkauf der türkischen Systeme bleibt unklar. Insider in Ankara spekulieren, dass Moskau im Gegenzug Zugeständnisse von der Türkei verlangen könnte. Zum Beispiel wurde der wichtige Gasvertrag zwischen der Türkei und Russland noch nicht verlängert. Die Verhandlungen darüber dauern an.
Bisher hat der Kreml keine öffentlichen Stellungnahmen zur S-400-Frage abgegeben. Denn es geht nicht nur darum, die Beziehungen zum Iran nicht allzusehr zu beschädigen. Es geht auch darum, die eigene Generalität und die russische Öffentlichkeit zu beruhigen.
Immerhin beschießt die Ukraine Ziele tief in Russland vor allem deshalb so erfolgreich mit ihren Drohnen, weil sie geheimdienstliche Unterstützung [8] aus den USA bei Zieldaten und der Errechnung von Flugwegen erhält.
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OpenSpec: Software von KI mit Spezifikationen entwickeln
Von Heise — 13. Juli 2026 um 12:28
(Bild: Wolf Hosbach / KI / iX)
Die aktuelle Version des Entwicklungs-Tools für Spec-driven Development unterstützt neue KI-Tools und bietet eine Updatemöglichkeit bestehender Spezifikationen.
Das Tool OpenSpec für Spec-driven Development führt in Version 1.6 einen Update-Befehl ein und unterstützt Projekte mit dem Coding-Agenten Oh My Pi und dem KI-Editor TRAE.
Mit dem neuen Befehl /opsx:update können Entwicklerinnen und Entwickler eine vorhandene, mit OpenSpec erzeugte Spezifikation vor der Implementierung ändern, ohne einen komplett neuen Anlauf nehmen zu müssen.
Kommandos und Skills
Außerdem erzeugt OpenSpec [1] nun Kommandos und Skills für den CLI-Agenten Oh My Pi und für die KI-Entwicklungsumgebung TRAE von ByteDance. Für Prompts hat das OpenSpec-Team zudem die Genehmigungsregeln vereinfacht, die Entwickler jetzt pauschal im Vorfeld erteilen können. Auch die Validierung von Anforderungen an ein neues Projekt arbeitet laut Release Notes [2] nun konsistenter.
Das Kommandozeilen-Tool OpenSpec organisiert KI-Projekte mit Spec-driven Development. Das heißt, Entwickler teilen dem Tool ihre Idee mit (/opsx:explore), wobei sich auch explizit bestehender Code einbinden lässt. Das Tool arbeitet also auch brown field.
KI-Agenten führen
Mit /opsx:propose erzeugt OpenSpec dann die Spezifikation in verschiedenen Ordnern und Markdown-Dateien. Die Spezifikation dient als Grundlage für die eigentliche Entwicklung und führt insbesondere KI-Agenten in die richtige Richtung. Eine Ablagemöglichkeit der Specs in einem Repo ist noch beta und soll als zentrale Single Source of Truth für ein Team dienen.
Sobald die Specs fertig sind und kein /opsx:update erforderlich war, startet man die Umsetzung mit /opsx:apply. Dabei arbeitet OpenSpec mit über 25 Tools [3] zusammen, wie Antigravity, Claude Code, Codex, Cursor, Gemini CLI, GitHub Copilot, Junie, Kiro, Mistral Vibe, Qwen Code und neu eben Oh My Pi sowie TRAE. Als Modelle für OpenSpec selbst empfiehlt der Herausgeber Codex 5.5 oder Opus 4.7.
OpenSpec läuft auf Node ab Version 20.19 und ist Open Source unter MIT-Lizenz. KI-Contributions sind willkommen, solange sie geprüft und mit Modellbezeichnung im Pull Request erfolgen.
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Quarkdown 2.4 bringt eine der größten Neuerungen des Projekts: Markdown-Elemente lassen sich erstmals direkt erweitern und anpassen.
Mit Quarkdown 2.4 erhält das Dokumentensatzsystem eine der bislang größten funktionalen Erweiterungen. Im Mittelpunkt steht ein als leicht experimentell gekennzeichnetes System, mit dem Anwender erstmals die eingebauten Markdown-Elemente selbst erweitern können. Dadurch lassen sich Verhalten und Darstellung von Überschriften, Links oder Absätzen über globale Regeln anpassen. Zudem bringt die Version neue Primitive für Absätze, Formeln und Links, erweitert die Styling-Möglichkeiten und enthält mehrere Änderungen an der Funktionssyntax sowie Performance-Optimierungen.
Quarkdown ist ein Open-Source-Dokumentensatzsystem, das Markdown um eine Skript- und Layoutsprache erweitert. Damit lassen sich aus einer Markdown-ähnlichen Syntax komplexe Dokumente mit Variablen, Funktionen, Bedingungen und eigener Formatierung erzeugen. Das Projekt richtet sich vor allem an Anwender, die programmierbare Dokumente erstellen möchten, und orientiert sich in Teilen an Konzepten moderner Satzsysteme wie Typst.
Markdown-Elemente erweitern
Die wichtigste Neuerung von Quarkdown 2.4 ist ein experimentelles System für sogenannte Element-Stylings. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit, Primitive des Systems mit .extend zu erweitern. Die Funktion existiert bereits seit Version 2.2 zum Überschreiben eigener Funktionen. Mit Quarkdown 2.4 lässt sie sich erstmals auch direkt auf die eingebauten Markdown-Elemente anwenden. Erweitert der Nutzer etwa das Primitiv `.heading`, betrifft dies automatisch alle Überschriften, die er mit der #-Syntax schreibt.
Nach Angaben des Projekts [1] gilt Version 2.4 als eines der wichtigsten Releases seit Bestehen von Quarkdown; das neue Feature orientiert sich konzeptionell an den #show rules des Dokumentensatzsystems Typst. Ähnlich wie CSS, aber tiefer ansetzend, greifen die Regeln direkt in die interne Dokumentstruktur (Abstract Syntax Tree, AST) ein, bevor das Dokument gesetzt wird. Zunächst unterstützt die Funktion Überschriften, Absätze, Links, Abbildungen, Bilder, mathematische Ausdrücke sowie Seitenumbrüche. Langfristig sollen sämtliche Markdown-Elemente auf entsprechenden Primitiven basieren.
Ergänzend führt Version 2.4 die neuen Primitive .paragraph, .math und .link ein. Sie bilden künftig die Grundlage für Markdown-Absätze, mit $...$ markierte mathematische Ausdrücke sowie Links und lassen sich ebenfalls über .extend anpassen.
Mehr Styling und bedingte Erweiterungen
Mehrere Primitive erhalten zudem umfangreiche Styling-Eigenschaften, die bislang Containern vorbehalten waren. Dazu zählen unter anderem Vorder- und Hintergrundfarben, Rahmen, Innenabstände und Schriftgrößen. Überschriften, Absätze, Formeln und Links lassen sich dadurch direkt gestalten, ohne sie zusätzlich in Container-Elemente einzubetten.
Neu ist außerdem ein where-Parameter für .extend. Damit lassen sich Erweiterungen an Bedingungen knüpfen. So können beispielsweise nur Überschriften der Ebenen 1 und 2 eine besondere Hintergrundfarbe erhalten, während tiefere Überschriften unverändert bleiben. Ebenso lassen sich etwa externe Links automatisch mit einem Symbol kennzeichnen.
Eine weitere Funktion namens .match durchsucht Inline-Inhalte anhand regulärer Ausdrücke und ersetzt jeden Treffer durch den Rückgabewert einer Lambda-Funktion. Das erleichtert automatisierte Formatierungen oder die gezielte Hervorhebung bestimmter Textmuster im gesamten Dokument.
Syntax vereinfacht und Verarbeitung beschleunigt
Mit Quarkdown 2.4 vereinfacht das Projekt außerdem die Syntax für Lambda-Funktionen. Inline-Lambdas benötigen den Präfix @lambda nicht mehr, sofern der Zielparameter bereits als Lambda definiert ist. Zur Wahrung der Kompatibilität akzeptiert Quarkdown die bisherige Schreibweise weiterhin.
Darüber hinaus überarbeitet die neue Version die Bindung von Funktionsargumenten. Native Funktionen können nun explizit festlegen, welcher Parameter den Funktionsrumpf aufnimmt. Das gilt unter anderem für die Funktionen .text und .heading. Zusätzlich unterstützen jetzt auch Inline-Funktionsaufrufe Body-Argumente, die bislang nur in Blockaufrufen zulässig waren.
Schließlich haben die Entwickler die Zuordnung von Parametern intern optimiert. Die Argumente werden nun in einem einzigen Durchlauf verarbeitet, was die Ausführung von Dokumenten beschleunigen soll.
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Netcologne: Telekom-Vorleistungsverträge schalten regionale Anbieter aus
Von Achim Sawall — 13. Juli 2026 um 19:27
Die Bundesnetzagentur will die Telekom in ersten Regionen aus der Regulierung entlassen. Doch mit einem aggressiven Rabatt-Modell binde die Telekom die Abnehmer bundesweit an sich.
Netcologne-Chef Timo von Lepel auf der Anga Com 2025 in KölnBild:
Achim Sawall/Golem
Die Glasfaser-Vorleistungsverträge der Deutschen Telekom bieten bei großen Abnahmemengen deutliche Preisnachlässe, weshalb bei anderen Netzbetreibern weniger Vorleistungen gekauft werden. Das sagte Netcologne-Chef Timo von Lepel zu Tagespiegel Background (Paywall). "Die Telekom arbeitet aber mit sogenannten Commitment-Verträgen. Verpflichtet sich ein Unternehmen, bestimmte Mengen an Vorleistungen einzukaufen, bekommt es deutlich bessere Preise. Diese Verpflichtung gilt bundesweit und hindert Wettbewerber daran, zusätzlich auch bei anderen Anbietern Glasfaser-Vorleistungen abzunehmen", erklärte von Lepel.
Nur ein marktmächtiges Unternehmen könne solche Verträge schließen, weil es keine Alternative zu ihm gebe, sagte er. Glasfaser-Vorleistungsverträge sind Vereinbarungen, bei denen die Telekom ihr Glasfasernetz an Konkurrenten wie Vodafone oder O2 vermietet, die so eigene Tarife an Endkunden verkaufen können.
Hintergrund der Aussagen von Lepel ist der Plan der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom Februar 2026, wegen des entwickelten Glasfaserausbaus in den vier Städten Ingolstadt, Köln, München und Wolfsburg die Telekom dort nicht mehr vorab zu regulieren. Für den Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein soll es laut der Behörde eine symmetrische Regulierung für alle Beteiligten geben. Die Telekom fordert bei anderen Anbietern passiven Zugang, gewährt diesen aber selbst nicht auf dem eigenen Netz, sagte von Lepel.
Glasfaserausbau spürbar ausbremsen
Dazu sagte Sven Knapp, Hauptstadtbüroleiter beim Bundesverband Breitbandkommunikation, bereits im Februar dieses Jahres: "Die von der Bundesnetzagentur skizzierte teilweise Entlassung der Telekom aus der Regulierung kommt zum völlig falschen Zeitpunkt. In einer Phase, in der die Telekom so aggressiv auftritt wie nie zuvor, würde eine Deregulierung die Marktmacht des Ex-Monopolisten weiter stärken, Investitionssicherheit gefährden und den Glasfaserausbau spürbar ausbremsen."
Die Telekom verfolge eine Re-Monopolisierungsstrategie durch gezielten Doppelausbau, die Verweigerung des Einkaufs von Bitstrom-Vorleistungen, Faser-Mietmodelle und das Commitment-Modell, mit dem große Nachfrager langfristig gebunden werden.
Auch die Methodik der Marktanalyse überzeuge laut Knapp nicht. Zwei alternative Netze mit jeweils 60 Prozent Abdeckung bedeuteten noch keinen funktionierenden Wettbewerb. Dafür seien belastbare Marktanteile im Endkunden- und vor allem im Vorleistungsmarkt nötig. "Das Problem ist nicht falsche oder fehlende Regulierung, sondern ihre konsequente Durchsetzung", sagte Knapp.
Anzeige: Balkonkraftwerk mit 1.000 Watt fällt bei Amazon limitiert unter 250 Euro
Von Benjamin Gründken — 13. Juli 2026 um 18:57
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Ein beliebtes Balkonkraftwerk kostet bei Amazon befristet keine 250 Euro mehr. Der Anbieter setzt auf Server in Deutschland.
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Solakon setzt auf ein eigene App mit Servern in Deutschland.Bild:
Erzeugt mit ChatGPT; Amazon, Solakon; Montage: Golem
Balkonkraftwerke sind nach wie vor beliebt. Dabei wurde prognostiziert, dass die Preise nach dem Wegfall der chinesischen Exportsubventionen steigen. Das ist bisher nicht passiert. Offenkundig ist der Konkurrenzdruck zwischen den Händlern weiterhin hoch.
Einer dieser Anbieter ist die deutsche Solakon GmbH. Im Sortiment hat das Unternehmen mehrere Sets und einen eigenen Balkonkraftwerksspeicher. Spannend ist die Solakon-App. Deren Server liegen nicht in den USA oder in China, sondern in Deutschland.
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Ein Bauteil ist anders
Das 1.000-Watt-Balkonkraftwerk zieht die Energie aus zwei bis zu 500 Watt starken Modulen. Laut Produktseite handelt es sich um die JAM60D41 des Markenherstellers Ja Solar. Ein drei Meter langes Anschlusskabel sowie zwei je zwei Meter lange Solarverlängerungskabel gehören zum Lieferumfang.
Änderungen gibt es beim Wechselrichter. Während das Solakon OnBasic in den vergangenen Wochen noch auf einen Fox-ESS-Inverter setzte, ist es jetzt ein Wi-Fi-Modell des Anbieters Marstek. Ein Hoymiles-Wechselrichter, der zuletzt wegen Sicherheitslücken und dem zögernden Hersteller in die Schlagzeilen geraten war, kommt nicht zum Einsatz.
Aufgrund des geänderten Wechselrichters ist der Preis nicht vergleichbar, auch wenn sich die Produktseite nicht geändert hat. Bisher gab es das Set – mit welchem Wechselrichter auch immer – beim Onlineriesen nicht günstiger als jetzt. Befristet bis maximal Sonntag stehen 246,95 Euro auf dem Preisschild.
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Der Preistracker Keepa weist ein 90-Tage-Mittel von 285,35 Euro aus. Verkauf und Versand erfolgen über die Solakon GmbH, Versandkosten sind im Amazon-Preis enthalten.
Anzeige: Kabellose Powerbank mit 10.000 mAh für nur 24,69 Euro bei Amazon
Von Antje Lüth — 13. Juli 2026 um 17:49
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Kabellose Powerbank Ugreen Zapix PB561Bild:
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Aktuelle iPhones lassen sich kabellos und per USB-C-Kabel aufladen. Damit das auch unterwegs funktioniert, hat Ugreen eine Powerbank im Sortiment, die beide Technologien in einem kompakten Format vereint und die Akkukapazität um mindestens einen Tag verlängert. Bei Amazon ist sie zum reduzierten Preis erhältlich.
Kabellose Powerbank mit MagSafe-Kompatibilität
Die Powerbank Ugreen Zapix PB561 lässt sich mit ihrer Größe von 10,5 x 6,8 x 1,9 Zentimetern und ihrem Gewicht von nur 222 Gramm einfach transportieren und bietet mit ihrer Silikonoberfläche eine angenehme Haptik. Aufgrund einer starken Magnetkraft von 10 N haftet sie stabil am iPhone, so dass Nutzer während des Ladevorgangs problemlos telefonieren oder Videos aufnehmen können. MagSafe-kompatible Handyhüllen können sogar am Smartphone verbleiben. Die kabellose Ladeleistung liegt bei 7,5 W.
USB-C-Anschluss zum Aufladen per Kabel
Zusätzlich enthält die Powerbank von Ugreen einen USB-C-Anschluss, der Schnellladungen mit PD 20 W unterstützt. Damit können außer iPhones auch Android-Smartphones, Tablets oder Bluetooth-Kopfhörer schnell aufgeladen werden. Die Aufladung der Powerbank erfolgt ebenfalls über diesen Anschluss und dauert rund 3,5 Stunden.
10.000 mAh für zusätzliche Energie
Mit einer Akkukapazität von 10.000 mAh kann die Ugreen Zapix PB561 Geräte wie das iPhone 16 Pro, das Samsung Galaxy S24 oder das iPad 11 einmal vollständig aufladen und hat anschließend je nach Modell noch Energie zum Nachladen. Eine LED-Anzeige informiert über den verbleibenden Akkustand.
Sichere Verwendung dank Schutzfunktionen
Um einen sicheren Ladevorgang zu ermöglichen, ist die Powerbank von Ugreen mit verschiedenen Schutzfunktionen ausgestattet, die Überlastung, Überspannung, Überstrom und Kurzschlüsse verhindern und die angeschlossenen Geräte vor Schäden bewahren.
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Eine Übersicht über alle reduzierten Powerbanks von Ugreen und anderen Herstellern wie Anker oder INIU gibt es unter folgendem Link:Angebote für Powerbanks bei Amazon
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